Munz Martina · Nationalrat · 2023-06-07
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-07
Wortprotokoll
Wasserkraft und Netze sind Monopolinfrastrukturen von strategischer und existenzieller Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft sind Volksvermögen. Sie sollen also möglichst in öffentlicher Hand bleiben und dürfen deshalb im Sinne der Lex Koller aus ordnungspolitischen Gründen nicht an Personen im Ausland verkauft werden. Die vorliegende parlamentarische Initiative will deshalb ausländische Übernahmen der energiewirtschaftlichen Schlüsselinfrastrukturen verhindern, ebenso das Verdrängen inländischer Investoren und das Abfliessen von Renditen ins Ausland.
In Artikel 7 wird eine ganze Reihe von Ausnahmen ermöglicht. Mit diesen können wir uns weitgehend einverstanden erklären, nicht aber mit Buchstabe k von Artikel 7. Dieser sieht vor, dass bis zu einem bestimmten Ausmass Anteile bewilligungsfrei erworben werden dürfen. Ein eingeschränkter Handel mit solchen Anteilen würde also bewilligungsfrei möglich sein. Nach Buchstabe k wäre somit nicht jeder Erwerb eines jeden Anteils an einem Infrastrukturfonds oder einer Infrastruktur bewilligungspflichtig, sondern nur jener Erwerb, der eine Beherrschung bewirkt oder eine solche Beherrschung verstärkt.
Schon an dieser Formulierung in den Erläuterungen zeigt sich, wie untauglich und gefährlich Buchstabe k ist. Dort steht nämlich, wie ich es vorhin gesagt habe, dass die Beherrschung "verstärkt" werden könnte. Offenbar besteht also schon eine Beherrschung. Der Begriff der beherrschenden Stellung ist juristisch nicht scharf definiert und kann zu Missbrauch führen. Die Beherrschung einer juristischen Person durch Personen im Ausland wird vermutet, wenn diese mehr als einen Drittel des Aktien-, Stamm- oder Genossenschaftskapitals besitzen oder über mehr als einen Drittel der Stimmen in der General- oder Gesellschafterversammlung verfügen. Auch hier kommt die Unschärfe im erläuternden Bericht klar zur Geltung: Die beherrschende Stellung wird lediglich vermutet.
Wir stören uns daran, dass der Handel mit Anteilen für ausländische Personen dadurch grundsätzlich bewilligungsfrei wird. Damit verlieren wir die Kontrolle und schwächen das Gesetz.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen und Artikel 7 Buchstabe k zu streichen.