Badran Jacqueline · Nationalrat · 2023-06-07
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-07
Wortprotokoll
Sicherheits- und Energieinfrastrukturen sollten in einheimischen Händen bleiben. Diese Meinung vereint nun einmal Parteien von links bis rechts. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung des Kapitals geben die Eigentumsverhältnisse nun immer wieder Grund zur Sorge, seien es die von Implenia abgewehrte Übernahme durch den britischen Laxey-Hedgefonds - sinnigerweise unter Berufung auf die Lex Koller -, der Kampf der Sika gegen eine Übernahme, der Kauf von Syngenta durch Chinesen oder der Fall Sulzer mit dem Hauptaktionär Vekselberg. Bereits vor Jahren haben sich Topmanager, darunter Christoph Blocher und Peter Spuhler, in einer Umfrage beunruhigt gezeigt: Drei Viertel gaben an, systemrelevante Sicherheits- und Energieinfrastrukturen sollten in einheimischen Händen bleiben. In dieser Logik ist dieser Vorstoss zur Unterstellung der Infrastrukturen unter die Lex Koller zu verstehen, dem die ständerätliche Kommission übrigens einstimmig Folge gegeben hat.
Die meisten Energieinfrastrukturen wie Hochspannungs- und Verteilnetze haben natürliche Monopole und gehören ohnehin in die öffentliche Hand, weil sie wettbewerblich nicht zu betreiben sind und über administrierte Mengen und Preise verfügen. Die Teilprivatisierung der Hochspannungsnetze war und bleibt ein ordnungspolitischer Flop. Allerdings ist es so, dass dort über die Beteiligungsgesellschaft der BKW auch Eigentümerinnen wie die Energy Infrastructure Partners, ein global agierender Fonds, drin sind; der Kollege von der SVP hat es vorhin gesagt. Das bedeutet, dass wir Gewinne an einen kalifornischen Pensionsfonds und an einen britischen Hedgefonds abführen. Warum sollten wir das tun? Es sind administrierte Gewinne, und diese bezahlen wir, die einheimischen Steuerzahlenden und Stromkonsumentinnen.
Die grossen Produktionsanlagen wie die Wasserkraftwerke gehören, wie die Netze, zu den essenziellen Güterklassen, weil sie unentbehrlich sind: Strom muss an 365 Tagen 24 Stunden lang zur Verfügung stehen, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Nachfrage ist. Das heisst, Stromanlagen sind nicht "too big to fail", sondern "too important to fail". Das heisst: Der Staat - und der Staat sind wir, die Steuerzahlenden, die Strompreiszahlenden - wird in schlechten Zeiten immer einspringen und einen Preis, der z.[NB]B. unter den Gestehungskosten liegt, kompensieren, wie das jahrzehntelang gemacht wurde. Man nennt das dann "kostendeckende Einspeisevergütung", "Marktprämie" oder "garantierte Abnahmepreise", wie es z.[NB]B. bei den Briten heisst. Wieso sollten wir das tun, wenn Strukturen Eigentum irgendwelcher ausländischer Anleger sind und diese Subventionen erhalten, die die einheimischen Steuerzahler zahlen? Es gibt keinen Grund, insbesondere deshalb, weil Kapital in der Schweiz nicht der limitierende Faktor ist. Wir wissen ja nicht wohin mit dem Geld unserer Pensionskassen. Bei uns sind die Anlagemöglichkeiten der limitierende Faktor.
Wir reden hier nicht von einem Verbot. Das ist das Gute daran. Die Unterstellung unter die Lex Koller bedeutet: Nein, grundsätzlich wollen wir nicht, dass an Personen im Ausland verkauft wird, ausser man kann einen Nutzen nachweisen, wie z.[NB]B. im Fall von Samih Sawiris Anlage in Andermatt. Das ist entscheidend, und das ist auch genau der Unterschied zu einer Investitionskontrolle, wie sie der Mitte vorschwebt. Dort heisst es "Ja, ausser", und man muss einen Schaden nachweisen, was allerdings schwierig ist, und es steht in weiter Ferne, ob man so etwas machen kann. Die Unterstellung unter das Vehikel Lex Koller ist in sich komplett deckungsgleich und logisch. Man errichtet einen Schutzschirm mit einem Vorbehalt für die Schweiz. Man sagt: Das soll inländischen Akteuren gehören, weil sie eben bezahlen, weil sie die Subventionen oder die Monopolgewinne bezahlen.
Schliesslich gibt es ein mit einem künftigen Stromabkommen verbundenes Gebot, die Wasserkonzessionen international zu versteigern. Dem müssen wir jetzt begegnen, damit wir im künftigen Stromabkommen einen Vorbehalt anbringen können. Keiner hier drin will, dass die Wasserkonzessionen z.[NB]B. an den katarischen Staatsfonds gehen.
Alles in allem (Zwischenruf des Präsidenten: Jetzt müssen Sie zum Schluss kommen!) macht diese Vorlage Sinn und führt dazu, dass kritische Infrastrukturen der Energiewirtschaft jenen gehören, die sie nutzen und die davon abhängig sind. Und das ist das Entscheidende. Ich habe von niemandem eine bessere Alternative gehört. Besten Dank für die Annahme.