Z'graggen Heidi · Ständerat · 2023-06-07
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat schreibt in der Botschaft selber, die Einführung einer Regulierungsbremse habe einen erheblichen institutionellen Eingriff zur Folge. Ich möchte mich in den folgenden Worten jetzt vor allem auf diesen Teil beschränken.
Man schlägt vor, ein qualifiziertes Mehr, also eine höhere parlamentarische Hürde, für eine bestimmte Art von Gesetzen einzuführen. Das hat grosse staatspolitische Auswirkungen. Die Schweiz und Demokratien allgemein zeichnen sich eben gerade dadurch aus, dass sich verschiedene, untereinander agierende, auch differenzierende und sich reibende Interessengruppen und Systeme austauschen. Das sind die Gesellschaft, die Politik, die Umwelt, die Konsumentinnen und Konsumenten, jetzt in diesem Fall die Wirtschaft usw. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller Interessen. In der Politik, in der Demokratie gilt das unbestrittene demokratische Prinzip "eine Bürgerin, ein Bürger - eine Stimme", und das gilt auch im Parlament: "eine Parlamentarierin, ein Parlamentarier - eine Stimme". Das ist die Gleichberechtigung der Interessen.
Mit dem qualifizierten Mehr, wie es für diese Regulierungsbremse vorgesehen ist, privilegieren wir ein Interesse: Wir privilegieren das Interesse der Wirtschaft. Das ist selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, aber es soll nicht privilegiert werden. Das widerspricht dem staatspolitischen Prinzip des Interessenausgleichs, der Gleichberechtigung und Gleichheit der Interessen, und somit dem Demokratieprinzip. Eine Sonderregelung würde hier unterschiedliche Kategorien von Gesetzen schaffen, also Gesetze mit unterschiedlichen Mehrheitserfordernissen. Diese Beschränkung der demokratischen Rechte ist nicht mehr sachneutral, weil die Interessen der Unternehmen höher gewichtet würden als z.[NB]B. Konsumentenschutz, Klimaschutz, Umweltschutz, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und nicht einzutreten. Mit einer Vorlage für eine Verfassungsänderung hinsichtlich einer Beschränkung der demokratiepolitischen Gleichheit vor Volk und Stände zu gehen, ist hier nicht gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, nicht einzutreten und der grossen Mehrheit der Kommission zu folgen.