Christ Katja · Nationalrat · 2023-06-07
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2023-06-07
Wortprotokoll
Fleissig, ordentlich, ruhig, anständig, sauber, wehrhaft, integer, neutral und vaterlandsliebend sollen sie sein, die Aspirantinnen und Aspiranten auf einen lebenslangen Wohnsitz plus Stimmrecht in eidgenössischen Gefilden. Da ist kein Abfallsack zu klein, keine Fahnenstange zu hoch und kein Fondue zu heiss, um nicht exakt inspiziert und bewertet zu werden. Was Emil und seine Polizeibeamten-Kollegen im berühmten Film "Die Schweizermacher" anno 1978 auf die Leinwand brachten, sollte heute noch mehr als damals fern der Realität sein. Doch wie fortschrittlich ist unsere Einbürgerungspraxis heute eigentlich? Tatsache ist, dass ein Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung keinen Schweizer Pass und damit weder dieselben Rechte noch dieselben Pflichten wie Schweizerbürgerinnen und -bürger haben. Sie dürfen nicht mitbestimmen, müssen keinen Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst leisten, können weggewiesen oder ausgeliefert werden. Für ein Land, das stolz auf seine demokratische Tradition ist, ist das ein Armutszeugnis. Es wäre aber in unserem Interesse, all jene, die legal hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, pragmatisch einzubürgern.
Im europäischen Vergleich hat die Schweiz immer noch eines der restriktivsten Einbürgerungsverfahren. 2018 trat das überarbeitete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, das vor allem zum Ziel hatte, die Unterschiede bei den Einbürgerungen zu verringern. "Ziel verfehlt", sagt nun aber die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in ihrem Bericht. Das Gegenteil sei der Fall: Mit der Revision wurde das Gesetz sogar verschärft. Aktuelle Zahlen des Staatssekretariates für Migration zeigen nun, dass seit 2018 die Anzahl der Einbürgerungen in der Schweiz deutlich zurückgegangen ist. Noch immer gibt es bei den Einbürgerungen einen Flickenteppich an kommunalen und kantonalen Praktiken, die Verfahren sind sehr unterschiedlich.
Weil es keine landesweiten Integrationskriterien gibt, variiert es unter Umständen von Dorf zu Dorf, wer als genug integriert für den roten Pass gilt und wer eben nicht. Einbürgerungskriterien werden teilweise zu rigide angewendet. Es kommt vor, dass Einbürgerungsgesuche abgelehnt werden, weil Personen spezifische lokale Details nicht kennen, und das, obwohl der Bund keine lokale Integration verlangt, da er dies angesichts der heutigen Mobilität und sozialen Vernetzung über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg als nicht zeitgemäss erachtet.
Was jedoch eine einheitliche Praxis gänzlich verunmöglicht, ist, dass in einzelnen Gemeinden über Einbürgerungsgesuche immer noch an der Gemeindeversammlung entschieden wird. Das ist also ein regelrechtes Schaulaufen der Einbürgerungsaspiranten vor der versammelten Gemeinde, vor ihren Nachbarn, Freunden und auch Feinden. Das ist ein Nährboden für diskriminierende Entscheide, die nicht auf Objektivität abstellen. Der Einbürgerungsentscheid sollte dringend objektiviert werden, er sollte die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen und sich so eher einem Verwaltungsakt annähern.
Es ist richtig und wichtig, dass wir so wenig als möglich in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden eingreifen, aber ein solches Zurschaustellen ist einer offenen und modernen Schweiz einfach unwürdig. Der Bundesrat soll deshalb das Bürgerrechtsgesetz so anpassen, dass über ein Einbürgerungsgesuch immer von einem Parlament, einer Exekutive, einer Behördenkommission oder einem vergleichbaren Gremium entschieden wird und nie von den Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung. Einbürgerungsverfahren sollen fairer, chancengerechter und ohne Diskriminierung ausgestaltet werden. Ein modernes Bürgerrecht bedeutet nicht, von den Einbürgerungswilligen weniger zu fordern. Wir müssen ja nicht den Wind ändern, aber wir können die Segel anders setzen.