Masshardt Nadine · Nationalrat · 2023-06-07
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-07
Wortprotokoll
Meine Motion verlangt, dass das Obligationenrecht so angepasst wird, dass ein mindestens vierzehntägiges Widerrufsrecht im Online-Handel gilt. Der Bundesrat empfiehlt die Motion leider zur Ablehnung und begründet dies mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014. Damals wurde auf ein Widerrufsrecht im Online-Handel verzichtet. Es dürfte aber allen in diesem Saal bewusst sein, dass sich der Online-Handel vor beinahe zehn Jahren nur bedingt mit dem heutigen Geschäft vergleichen lässt. Laut Daten des Handelsverbands hat sich der Online-Handel zwischen 2014 und 2021 mehr als verdoppelt. Die Pandemie führte zudem zu einem sehr grossen Anstieg. Schliesslich gibt es in der Schweiz immer weniger Verkaufsstellen - Stichwort "Lädelisterben" -, und die Digitalisierung nimmt mehr Platz ein. Diese Entwicklungen des Marktes machen die Notwendigkeit einer zeitgemässen gesetzlichen Grundlage deutlich.
Ein Widerrufsrecht im Online-Handel kennen unsere Nachbarländer sowie die Europäische Union seit fast zwanzig Jahren. Schweizer Online-Händler müssen im Ausland also ein Widerrufsrecht anbieten, in der Schweiz aber nicht. Umgekehrt profitiert die Schweizer Kundschaft bei Online-Käufen im Ausland, wird aber in der Schweiz benachteiligt. Diese Inländerbenachteiligung muss aufhören.
Schliesslich ist der Bundesrat der Meinung, dass es die Kundschaft ja selber in der Hand habe, Händler mit günstigen Konditionen auszuwählen, und dass die Käufe von der Kundschaft selbst initiiert werden. Das mag im Ansatz stimmen. Doch wer schon einmal online eingekauft hat, weiss, dass die Konditionen häufig undurchsichtig und kompliziert sind und dass Online-Shops sehr gezielt weitere Produkte vorschlagen. Konsumentinnen und Konsumenten im Online-Handel sind also vielen Manipulationsversuchen ausgesetzt. Die EU-Kommission hat eine Kontrolle durchgeführt und ist Anfang dieses Jahres zum Schluss gekommen, dass fast 40 Prozent der Online-Shops manipulative Methoden nutzen.
In der Schweiz brüsten sich viele Online-Händler mit einem freiwilligen Rückgaberecht, dieses ist aber sehr unterschiedlich ausgestaltet: So kann es wenige Tage oder mehrere Wochen gelten. Es werden jedoch Hürden eingebaut, die das so grosszügig gesprochene Rückgaberecht zu einer Farce verkommen lassen. Beliebt ist beispielsweise die Anforderung, dass das zugestellte Produkt nur in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgeschickt werden darf.
Aus diesen Gründen - Entwicklung des Online-Handels, Aufhebung der Inländerbenachteiligung und Konsumentenschutz - freue ich mich, wenn Sie die Motion unterstützen.