Fünfschilling Hans · Ständerat · 2000-03-07
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte nochmals den Hauptgrund erwähnen, weshalb der Kanton Basel-Landschaft diese Initiative eingereicht hat. Heute sind es gegen 20 Prozent der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren. Wir wollen diese Jugendlichen davor schützen, dass sie ihren Cannabiskonsum in einem kriminellen Milieu - in einem Milieu, in welchem auch harte Drogen verkauft werden - abdecken müssen.
Ich bin mit Kollege Brändli insofern einverstanden, als ich eigentlich auch nicht verstehe, weshalb der Nationalrat die drei Standesinitiativen gemeinsam behandelt hat. Zwischen der Standesinitiative Solothurn und den anderen beiden Initiativen liegen wirklich Welten. Deshalb sind wir hier in einem gewissen Sinne Erstrat; so weit bin ich einverstanden. Aber seiner Argumentation, wonach das Hauptthema als Postulat der SGK-SR überwiesen sei und man deshalb dem Rest keine Folge mehr geben müsse, kann ich nicht folgen.
Die Initiative des Kantons Basel-Landschaft wurde 1997 eingereicht; das Postulat kam erst viel später. Es würde deshalb in unserem Kanton nicht verstanden, wenn nun gesagt würde, das Hauptthema sei als Postulat überwiesen, deshalb könne man seine Initiative als erledigt betrachten. Das Hauptthema ist die Legalisierung von Cannabis; dass da noch ein Satz steht, wonach der Kauf und die Qualität selbstverständlich kontrolliert werden müssten, sind nur Nebenbedingungen. Das ist auch nichts Neues: Beim Alkohol ist der Verkauf ebenfalls kontrolliert, und an Zwölfjährige darf kein Whisky verkauft werden. Das wäre im Bereich von [PAGE 21] Cannabis etwa ähnlich. Dass weiter eine Qualitätskontrolle von Cannabis stattfinden soll - heute findet sie nur deshalb nicht statt, weil sich der Cannabishandel nicht im legalen Rahmen bewegt -, wäre eine logische Folge und keine besondere Forderung.
Was aber heute verstanden wird, ist einfach: Wenn wir der Standesinitiative Folge geben, stimmen wir einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums zu. Das ist immer noch die Hauptzielrichtung der 1997 eingereichten Initiative des Kantons Basel-Landschaft.
Ich bitte Sie deshalb, ihr Folge zu geben.