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Müller Damian · Ständerat · 2023-06-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier mit der Mehrheit zu gehen. Die Lösung, für die sich der Nationalrat ausgesprochen hat, ist überaus sinnvoll und ein guter Kompromiss. Dieser besticht insbesondere dadurch, dass Speicherbetreiber eben nur dann entlastet werden, wenn sie zur Versorgungssicherheit beitragen. Denn es wird nur ein Anteil des Netzentgeltes für genau denjenigen Strom zurückerstattet, der wieder ins Netz eingespiesen wird, und zwar nur für Strom, der zuvor aus dem Netz bezogen wurde.

Mehrere Autobatterien können so zusammengefasst als Schwarmspeicher einen stündlichen oder tagweisen Ausgleich im Netz schaffen. Speicher, die mit Wasserstoff oder synthetischen Gasen funktionieren, können sogar als saisonale Speicher eingesetzt werden. Das heisst: Im Sommer kann beispielsweise mit überschüssigem Strom Wasserstoff bereitgestellt werden, der im Winter zur Bereitstellung von Strom genutzt wird. Genau diese Umlagerung in den Winter werden wir eben auch vermehrt brauchen.

Nun gibt es Bedenken, dass die Kosten für die Netznutzung zunehmend ungerecht verteilt werden und dass beispielsweise eine Entsolidarisierung stattfindet. Dem ist entgegenzuhalten: Auf dem gesamten Strom, der in einem Speicher zwischengespeichert wurde, wird Netzentgelt bezahlt. Der Anteil, der gespeichert und nachweislich wieder eingespeist wurde, wird nicht doppelt bezahlt. Es ist etwas wie bei der Mehrwertsteuer: Der oder die Letzte in der Kette zahlt, der Zwischenhandel kann seinen Anteil zurückfordern. Das hat unter anderem auch eine HSG-Studie von Professorin Merla Kubli belegt. Aus ökonomischen Gründen werden Speicherbetreiber Strom aus dem Netz beziehen, wenn dieser günstig ist, d.[NB]h., wenn es viel davon im Netz hat. Umgekehrt werden sie Strom einspeisen, wenn Strom knapp ist, d.[NB]h., wenn die Preise etwas höher sind. Dies führt dann automatisch zum gewünschten Ausgleich im Netz.

Durch die Tatsache, dass die Speicherbetreibenden den Nachweis für den zwischengespeicherten Strom erbringen und auch die damit zusammenhängenden Kosten tragen müssen, ergibt die Ermöglichung dieser Beiträge an die Netzstabilität auch für die Netzbetreiber kaum Aufwand.

Ich bitte Sie also eindringlich, hier mit der Mehrheit zu gehen, da wir dieses System auch gegenüber dem Nationalrat nochmals verfeinert haben.