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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2023-06-08

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-08

Wortprotokoll

Wir haben eine letzte Differenz bei der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, und zwar in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8. Es geht um von der Steuer ausgenommene Leistungen von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit sowie von gemeinnützigen Organisationen der Krankenpflege und der[NB]Hilfe[NB]zuhause[NB](Spitex)[NB]und[NB]von[NB]Alters-, Wohn- und Pflegeheimen.

Ich bitte Sie, hier bei der Minderheit, das heisst beim geltenden Recht zu bleiben. Es geht bei dieser Bestimmung nicht um Pflegeleistungen; diese sind unabhängig von der Rechtsform von der Mehrwertsteuer befreit, sowohl private wie auch gemeinnützige bzw. öffentliche. Sondern es geht um Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen, die bei gemeinnützigen, nicht gewinnstrebigen Organisationen von der Steuer ausgenommen sind.

Wenn Sie das nun auf alle Anbieter ausweiten, dann gibt es Wettbewerbsverzerrungen. Wenn zum Beispiel Hausdienstleistungen durch ein Reinigungsunternehmen erledigt werden, muss dieses seine Arbeit mit 7,7 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Wird die Person pflegebedürftig und würde sie nun für diese Dienstleistung eine private Spitex beauftragen, wäre dies steuerbefreit. Würde sie aber beim Reinigungsunternehmen bleiben, das vielleicht jahrelang sehr gute Arbeit gemacht hat, wäre die Steuer fällig. Damit werden gewinnorientierte Anbieter im selben Markt ungleich behandelt.

Eine gemeinnützige Organisation verzichtet auf eine Gewinnausschüttung. Sie muss dafür aber auch die Mehrwertsteuer nicht entrichten. Oft sind es die gemeinnützigen, nicht gewinnstrebigen Organisationen, die die eher unattraktiven Dienste wie Wochenenddienst und Arbeit in dezentralen und abgelegenen Haushalten erledigen. Die Gemeinnützigkeit als Abgrenzung macht also Sinn. Mit der Mehrheit würde dieses Abgrenzungsmerkmal einfach auf eine nächste Ebene verschoben. Einfacher wird damit das Mehrwertsteuergesetz ganz bestimmt nicht.

Auch im Ständerat war diese Änderung übrigens umstritten. Es wurde lange darüber diskutiert, und der Ständerat hat sie zweimal nur knapp angenommen, nämlich einmal mit 20 zu 18 Stimmen und einmal mit 24 zu 19 Stimmen. Ich bitte Sie deshalb, bei Ihrem Entscheid von letzter Woche zu bleiben. Sie haben damals mit 108 zu 74 Stimmen klar für das bisherige Recht votiert.

Ich bitte Sie, dies heute zu bestätigen, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben. [PAGE 1182]

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