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Landolt Martin · Nationalrat · 2023-06-08

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08

Wortprotokoll

Die heute vorliegende Gesetzesänderung geht auf die Motion 19.3958, "Besteuerung von elektronischen Zigaretten", der SGK-S zurück und schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten. Der Ständerat hat die Vorlage am 8. März 2023 beraten und die Änderung des Tabaksteuergesetzes gemäss dem Entwurf des Bundesrates mit 40 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.

Mit dieser Ausgangslage war Ihre Kommission konfrontiert, als sie mit den Beratungen zuhanden von Ihnen als Zweitrat begann. Gleichzeitig verfasste die SGK-N am 28. März 2023 einen Mitbericht und stellte Anträge. Sowohl die SGK-N wie auch die WAK-N stellten fest, dass das heutige Tabaksteuergesetz auch nach den vom Ständerat bereits beschlossenen Anpassungen nicht unbedingt zukunftsfähig ist. Zahlreiche Innovationen der Industrie - dazu gehören nicht nur die E-Zigaretten - haben die Vergleichbarkeit schwieriger gemacht. Unabhängig von der Höhe der Besteuerung ist schon eine einigermassen konsistente Kategorisierung der heutigen Produktvielfalt eine grosse Herausforderung.

Es besteht also Revisionsbedarf. Dessen Komplexität zeigt sich jedoch in verschiedenen Fragen. Die bereits erwähnte Kategorisierung ist eine der Herausforderungen. Man muss aber beispielsweise auch die Entwicklungen und die Besteuerungen im Ausland im Auge behalten, um unerwünschte Effekte auf den Online-Handel, den Einkaufstourismus oder den Schwarzmarkt zu vermeiden. Ihre Kommission ist angesichts dieser Komplexität zum Schluss gekommen, dass es wenig sorgfältig wäre, quasi eine gesamtheitliche Revision über die hier vorliegende Besteuerung von E-Zigaretten zu beschliessen, und dies als Zweitrat.

Der Auftrag der eingangs erwähnten Motion der SGK-S, nämlich die Besteuerung von E-Zigaretten, wird durch die Vorlage erfüllt. Man kann dazu natürlich unterschiedliche Haltungen in Bezug auf die Art und die Höhe der Besteuerung haben, was die entsprechenden Minderheitsanträge auf der Fahne auch zeigen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte sich aber dem Ständerat anschliessen und sich insbesondere und ausschliesslich auf die Besteuerung von E-Zigaretten konzentrieren. Die Kommission ist denn auch mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.

Gleichzeitig hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen ein Kommissionspostulat verabschiedet, das vom Bundesrat einen Bericht, eine Auslegeordnung, verlangt, der die Grundlage für eine gesamthafte und umfassende Revision zu einem späteren Zeitpunkt bilden soll. Das ist aus Sicht der Mehrheit der konzeptionell und damit handwerklich sorgfältigere Weg, um die verschiedenen Herausforderungen und Inkonsistenzen rund um dieses Gesetz anzupacken und beispielsweise auch den Bedenken der SGK-N Rechnung zu tragen. Ja, das dauert etwas länger, aber es dürfte dank mehr Zeit, Sorgfalt und Übersicht viel eher zum Ziel führen, als dies unter dem Titel "Besteuerung von E-Zigaretten" jetzt schon und als Zweitrat zu versuchen. Über das Kommissionspostulat der WAK-N werden Sie in der Herbstsession befinden können.

Vorerst bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlage einzutreten und sie anschliessend unverändert zu verabschieden.