Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst dem Büro des Nationalrates meinen Dank dafür aussprechen, dass es dem Anliegen der WAK-N entsprochen und die Totalrevision des Zollgesetzes jetzt traktandiert hat. Ihre Kommission hat in ihrem Antrag richtigerweise auch ausgeführt, dass es wichtig ist, dass wir über das weitere Vorgehen Klarheit haben. Mit Ihrem Vorentscheid schaffen Sie diese Klarheit. Ich bin auch dankbar, zu hören, dass von niemandem bestritten wird, dass es eine Notwendigkeit für die Revision des Zollgesetzes gibt, insbesondere auch gestützt auf die Frage der Digitalisierung.
Erlauben Sie mir hier nun, einige Überlegungen anzubringen. Bei der vorliegenden Totalrevision des Zollgesetzes handelt es sich zweifellos um ein äusserst umfangreiches Projekt, einerseits aufgrund der Themenbreite, andererseits aber auch aufgrund des Pioniercharakters im Bereich der Digitalisierung. Zudem wurde dieses Projekt - Sie haben es gehört - mit einem straffen Zeitplan vorangetrieben.
Was die Themenbereiche und auch die Breite betrifft, so deckt der Entwurf eine Vielzahl von politisch sensiblen Themen ab wie die grenzüberschreitende Kriminalität, die Sicherheit, den Fleisch- und Zigarettenschmuggel, die Abgabenerhebung, den Datenschutz, die Migration, die Strafverfolgung, die Edelmetallkontrolle und viele mehr. Das Projekt beinhaltet aber auch viele technische Themen wie die Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr oder die verschiedenen Prozesse, inklusive der Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Diese Themenbreite ergibt sich durch die Vielseitigkeit der Aufgaben des BAZG als Vollzugsorgan von über 100 Bundeserlassen. Das BAZG ist auch die zuständige Behörde für die Erhebung der Abgaben, die einen Drittel der Einnahmen des Bundes ausmachen, zum Beispiel die Schwerverkehrsabgabe, aber auch die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die wir heute auch besprochen haben, und die Biersteuer. Schliesslich bildet der Gesetzentwurf einen Teil der organisatorischen Transformation des Amtes ab, die zeitweilig ein emotionales Thema war. Das breite Spektrum an Themen führte dazu, dass sich vier Kommissionen Ihres Rates mit dieser Vorlage befasst haben. Ich habe Verständnis dafür, dass bei diesen Beratungen eine Vielzahl von Fragen aufgetaucht ist und sich einige fragen, ob das Fuder mit dieser Vorlage nicht überladen ist. Ich habe Verständnis dafür, dass man das so empfinden kann.
Ich habe mich seit Anfang Jahr intensiv mit diesem Geschäft befasst, und - es wurde erwähnt - ich habe alt Regierungsrat Urs Hofmann gebeten, einerseits mit den Kantonen und andererseits mit den Personalverbänden zu prüfen, ob zusätzliche Anliegen dieser Kreise in diese Vorlage oder ins Verordnungsrecht aufgenommen werden könnten. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Arbeiten bin ich überzeugt, dass dieses Geschäft nun grundsätzlich bereit ist für die Detailberatung. Alt Regierungsrat Hofmann konnte mit den Kantonen die Differenzen ausräumen. Dass das BJ hier andere Formulierungsvorschläge gemacht hat, ist klar, weil das BJ die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates, die[NB]von[NB]den[NB]Kantonen[NB]bestritten[NB]worden ist, als tauglich erklärt hat.
Diesem Projekt liegt das Bestreben nach einer Vereinheitlichung und vollständigen Digitalisierung sämtlicher Zollabgaben und Kontrollprozesse mittels des Programms Dazit zugrunde. Ziel des Programms ist es, dass künftig Kundinnen und Kunden sowie die Importeure, Exporteure, Spediteure und Reisenden ihre Formalitäten zeit- und ortsunabhängig vollständig digital abwickeln können. Ich erinnere daran, dass der Verpflichtungskredit für Dazit über 393 Millionen Franken 2017 von beiden Räten einstimmig verabschiedet wurde.
Die Fortschritte, die durch Dazit erzielt wurden, sind insbesondere für die Wirtschaft von Bedeutung. Die Wirtschaft ist eng in die Entwicklung und die Umsetzung von Dazit eingebunden; mindestens kann ich das für den Zeitraum behaupten, den ich überblicke. Der erzielte Nutzen von Dazit für die Wirtschaft wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle im letzten Bericht von Ende März 2023 auf jährlich 210 Millionen Franken beziffert, also höher, als man das noch bei der Veröffentlichung der Botschaft angenommen hatte. Das Programm Dazit ist aktuell gut unterwegs, der Zeitplan konnte bislang stets eingehalten werden. Vor einer Woche wurde mit der erfolgreichen Einführung der ersten Version des neuen digitalen Warenverkehrssystems Passar ein weiterer Meilenstein erreicht. [PAGE 1202]
Die Digitalisierung erfordert nun Anpassungen der Art und Weise, wie das BAZG arbeitet. Mit der Digitalisierung aller Zollabgaben und Kontrollprozesse fallen für das BAZG namentlich auch Eingriffsmöglichkeiten weg. Mithilfe einer Risikoanalyse sollen verdächtige Waren, Personen und Transportmittel gezielt kontrolliert werden können. Die Vereinfachung der Prozesse führt zu einer wesentlichen administrativen Entlastung; es sollen etwa 350 Stellen freigespielt werden können, die bei Bedarf eben auch anderswo eingesetzt werden können, insbesondere auch zur Kontrolle der Migrationsbewegungen.
Ja, vielleicht hätte man all diese grundlegenden Veränderungen auch mittels einer Teilrevision im Zollgesetz abbilden können. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass das Zollgesetz im Grunde ein fast 100-jähriges Gesetz ist. Zwar unterzog man das ursprüngliche Gesetz von 1925 im Jahr 2005 einer Totalrevision, der Fokus lag damals aber in erster Linie auf der Angleichung an die Regelungen in der Europäischen Gemeinschaft. Vorliegend geht es um eine grundlegende Arbeits- und Denkweise, die dem Zeitalter der Digitalisierung entspricht und sich unter anderem auch nach den Bedürfnissen der Wirtschaft richtet.
Ich möchte nicht auf alle Punkte im Rückweisungsantrag eingehen, aber ich meine, die Ziffern 1 bis 5 sollten aufgrund der Arbeiten von alt Regierungsrat Hofmann, die ich erwähnt habe, bereinigt sein. Zum zolltechnischen Fachwissen, das ist Ziffer 6: Gemäss Artikel 235 der Zollverordnung regelt das BAZG für sein Personal Lerninhalte und Qualifikationsverfahren. Die Ausbildung des Personals ist also nicht Teil dieses Gesetzentwurfes; das möchte ich klar festhalten. Auch weil Frau Ryser in ihrem Votum darauf hingewiesen hat, möchte ich darauf hinweisen, dass das Parlament hier nicht zuständig ist. Zuständig ist, aufgrund dieser Verordnung, der Zoll selber. Das BAZG sorgt dafür, dass seinen Mitarbeitenden das notwendige Fachwissen vermittelt wird. Das neue Berufsbild, das im Rahmen der organisatorischen Weiterentwicklung vorgesehen ist, soll sicherstellen, dass die Kenntnisse in den derzeitigen Berufen Zollfachmann und Zollfachfrau bzw. Grenzwächter und Grenzwächterin, die dort erforderlich sind, im Berufsprofil abgebildet sind. Ich habe in der Kommission bereits erklärt, dass ich bereit bin, dieses Profil extern überprüfen zu lassen; das werde ich auch machen. Es können dann dort, wo es sich bis anhin nicht bewährt hat, auch Anpassungen gemacht werden.
Nun noch zum Eventualantrag zur Lex Dazit: Ich bin grundsätzlich froh darüber, dass der Teil, der sich direkt auf die Wirtschaft und die Digitalisierung bezieht, nicht problematisch oder zumindest weniger umstritten erscheint. Die vollständige Transformation, die das Dazit-Programm vorsieht, lässt jedoch leider keine derartige A-la-carte-Lösung zu, ohne dass es nicht trotzdem zu einem erheblichen Zeitverlust kommt. Nun ist klar, dass niemand ein 400-Millionen-Digitalisierungs- und Transformationsprojekt scheitern lassen will, das bislang pünktlich umgesetzt wurde und seine Nutzenziele laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle übertreffen wird. Es ist auch klar, dass grundlegende Gesetzesänderungen notwendig sind, um die Möglichkeiten und das Potenzial von Dazit vollumfänglich nutzen zu können. Darauf hat auch die Frage von Frau Badran abgezielt; das wollte sie sagen. Auch wenn man eine neue Vorlage macht: Diese digitale Transformation wird sich durch alles durchziehen, das kann man nicht ändern.
Herr Regazzi hat gesagt, in einem halben Jahr habe man eine neue Vorlage vorliegen. Ich möchte hier klar sagen, dass das nicht möglich ist. Nur schon die gesetzlichen Fristen sind anders: vier Monate Vernehmlassung. Wenn man jetzt sagt, die Vorlage sei so komplex, dann möchte ich gerne wissen, wie man in einem halben Jahr eine neue Vorlage bringen soll, dies unter Missachtung aller gesetzlichen Fristen. Das geht nicht. Wenn man nicht die Fehler, die Sie monieren, wiederholen will, dann muss man alle betroffenen Kreise an Bord holen, und zwar vorher. Man muss das sauber bereinigen, und man muss sich über den Inhalt einer neuen Vorlage einigen. Das geht nicht von heute auf morgen.
Damit Sie sich dessen bewusst sind, möchte ich Sie auch noch auf Folgendes hinweisen, einfach damit Sie sich dessen bewusst sind: Es wurde gesagt - ich glaube, Frau Birrer-Heimo hat darauf hingewiesen -, dass die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zwei bis drei Jahre dauert. Wir haben hier gewisse Verluste in Bezug auf die Informatik zu verzeichnen; es gibt Kosten, die trotzdem laufen. Das Dazit-Programm könnte wahrscheinlich erst 2029 anstatt wie vorgesehen 2026 abgeschlossen werden. Das führt gemäss Einschätzungen zu Mehrkosten für den Bund in der Höhe von rund 25 Millionen Franken pro Jahr. Darauf wollte ich einfach noch hinweisen.
Ich komme zum Schluss: Wie soeben dargelegt, wäre es möglich - es ist eine politische Frage, ob man das tun will -, die Vorlage in der Kommission, es wurde von einer[NB]Subkommission gesprochen, zu beraten, anstatt sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Sollten Sie der Rückweisung zustimmen, wäre es selbstverständlich in unserem bzw. in meinem Sinn, so schnell wie möglich eine neue Vorlage zum Dazit-Teil zu bringen. Aber nochmals: Ich möchte Ihnen hier nichts vormachen. Die zu beratenden Themen bleiben auch bei einer neuen Dazit-Vorlage dieselben. Sie hängen mit dem breiten Aufgabengebiet des BAZG zusammen und betreffen viele unterschiedliche Interessengruppen. Wir können auch mit einer neuen Vorlage nicht alle Widerstände, die wir jetzt gesehen haben, aus dem Weg räumen. Eine neue Vorlage kann auch nicht einfach alles rückabwickeln. Die digitale Transformation mit den Auswirkungen auch auf die Tätigkeit der Mitarbeitenden ist im Gang.
Ich möchte Sie bitten, dieser Rückweisung nicht zuzustimmen.