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Ritter Markus · Nationalrat · 2023-06-08

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterbreitete am 30. August 2022 dem Parlament die Botschaft für eine Totalrevision des Zollgesetzes. Diese Botschaft beinhaltet ein Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie das neue Zollabgabengesetz. Dabei handelt es sich um eine Totalrevision des heutigen Zollgesetzes und dessen Reduktion auf einen reinen Abgabeerlass sowie gleichzeitig um das Schaffen eines Rahmengesetzes, das zusammenführt, was im Rahmen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit harmonisiert werden soll. Die Abgabenhöhe sowie deren Berechnung sind von der Vorlage nicht betroffen und bleiben unverändert.

Das neue Rahmengesetz soll die Grundlage für die Digitalisierung der Verfahren und Dienstleistungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit schaffen. Die Abgabeverfahren sollen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Formalitäten sollen zeit- und ortsunabhängig elektronisch abgewickelt werden können. Im neuen Rahmengesetz werden neben den Abgabeverfahren auch Teile des Vollzugs von nicht abgaberechtlichen Aufgaben vereinheitlicht und vereinfacht.

Die ganze Botschaft ist ein Mammutprojekt. Die Fahne umfasst - schauen Sie sie selber an - 461 Seiten und geht über 57 verschiedene Gesetze. Ich bin seit zwölf Jahren in diesem Rat; eine Vorlage in diesem Umfang hatten wir noch nie auf dem Tisch.

Die Kommission stellte fest, dass die Revision auf ihrem Weg von vielen Nebengeräuschen und auch Kompetenzüberschreitungen begleitet wurde. Am 23. Mai 2022, also noch bevor der Bundesrat die Botschaft verabschiedet hat, hatte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates in einem Bericht zuhanden ihres Rates Folgendes festgestellt: In Bezug auf die Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps trafen "die EZV und das EFD, indem sie der Zollgesetzrevision vorgriffen, Entscheide [...], deren Zweckmässigkeit in politischer Hinsicht fragwürdig ist. Die neue Organisation des BAZG stellt das Parlament vor vollendete Tatsachen, insbesondere betreffend die Zusammenführung von Zoll und Grenzwachtkorps und wäre problematisch, wenn das Parlament vom Gesetzesentwurf abweichen würde."

Am 24. Oktober 2022 führte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates als federführende Kommission eine sehr breit angelegte Anhörung zur Vorlage durch. Kaum je war eine Anhörung zu einer Vorlage derart kritisch oder gar ablehnend gewesen. Allen voran die Kantone, aber auch die Personalverbände meldeten massive Bedenken an. Vonseiten der Wirtschaft wurde ein erheblicher Anpassungsbedarf bei der Vorlage konstatiert.

Am 15. November 2022 führte die Kommission die Eintretensdebatte. Mit 18 zu 7 Stimmen wurde auf die Vorlage eingetreten und sie so auf den Weg gebracht. Der grundsätzliche Handlungsbedarf wurde von der Mehrheit nicht bestritten. Die Kommission verlangte aber diverse weitere Klärungen und erteilte entsprechende Aufträge. Die Kommission für Rechtsfragen, die Sicherheitspolitische Kommission und die Finanzkommission erarbeiteten Mitberichte zuhanden der WAK-N.

Die Kommission für Rechtsfragen kam am 13. Januar 2023 mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Schluss, dass die Vorlage in der vorliegenden Fassung nicht behandlungsreif ist und an den Bundesrat zurückgewiesen werden soll. Der Bundesrat soll die Vorlage überarbeiten. Dabei soll der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen den Zoll- und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes mehr Beachtung geschenkt, sollen Ermittlungstätigkeiten kontrolliert und mit den Kantonen koordiniert sowie die Bestimmungen zur Datenbearbeitung klarer formuliert werden. Die Kommission für Rechtsfragen bemängelt auch die Grundrechtseingriffe.

Die Sicherheitspolitische Kommission setzte zur Beurteilung der Vorlage eine Subkommission ein. Die Kommission verzichtete zwar mit 13 zu 11 Stimmen auf die Forderung einer Rückweisung, stellte aber gar 27 Änderungsanträge zur Vorlage an die WAK-N.

Die Finanzkommission stellte in ihrem Mitbericht fest, dass die finanziellen Auswirkungen der weitreichenden Vorlage zu wenig genau ausgewiesen sind. Die Vorlage dürfe die finanzielle Situation des Bundes nicht verschlechtern.

Die Kantone äusserten in der Vernehmlassung und an der Anhörung der WAK-N massive Kritik an der Vorlage. Bemängelt wurde die Kompetenzausdehnung in Richtung Strafverfolgungsbehörde durch den Bund. Die Kantone seien zu wenig mit einbezogen worden. Nach der Vernehmlassung seien sie überhaupt nicht mehr abgeholt worden. Der Bundesrat setzte daher Anfang 2023 eine Arbeitsgruppe unter alt Regierungsrat Hofmann ein, die mit den Kantonen ein mögliches Vorgehen skizzieren sollte. Diese Arbeitsgruppe unterbreitete in der Folge im März 2023 Änderungsvorschläge zu 17 Artikeln in der vom Bundesrat am 30. August 2022 verabschiedeten Botschaft.

An der Sitzung vom 3./4. April 2023 befasste sich die WAK-N aufgrund der Mitberichte und des Berichtes der Arbeitsgruppe mit dem weiteren Vorgehen. Ein Rückweisungsantrag zur Vorlage des Bundesrates wurde damals mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen noch abgelehnt. Ausschlaggebend für diese Ablehnung war die Aussage seitens des Bundesrates, dass die Probleme mit den Kantonen nun gelöst worden seien und man sich auf die Vorschläge der Arbeitsgruppe stützen könne. Die Kommission beschloss aber, Berichte beim Bundesamt für Justiz und beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) einzuholen. Nachfolgend wollte man mit der Detailberatung beginnen, die Anträge für die ersten zwei von sechs Blöcken in der Beratung seien frühzeitig einzureichen.

Am 23. Mai setzte die WAK-N ihre Beratungen zum Zollgesetz fort. Der 16-seitige Bericht des Bundesamtes für Justiz hatte es dann aber in sich. Auf Seite 3 führt das Bundesamt für Justiz Folgendes aus: "Das BJ hat während der Ämterkonsultation zur Kenntnis genommen, dass das[NB]BAZG[NB]im[NB]Rahmen der Zollgesetzrevision diese grundsätzliche Fragestellung, ob für die angestrebten Bundeskompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit genügende Verfassungsgrundlagen bestehen, nicht angehen wollte." Daraufhin zerpflückte das Bundesamt für Justiz in seiner Stellungnahme den Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesrates und stellte seinerseits 15 Änderungsvorschläge zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, dies aus verfassungsrechtlichen, gesetzessystematischen, gesetzestechnischen und begrifflichen Überlegungen.

Wir halten fest: Der Bundesrat setzt eine Arbeitsgruppe ein, die die eigene Botschaft überprüft und 17 Änderungsvorschläge einbringt. Das Bundesamt für Justiz bringt wiederum 15 Änderungsvorschläge gegenüber den Vorschlägen dieser besagten Arbeitsgruppe ein. Auch der Edöb brachte nochmals Vorbehalte an. Der Bundesrat stellte auch in Aussicht, dass die Arbeitsgruppe mit den Personalverbänden nach Lösungen für die offenen Fragen suchen wird. Auch hier haben wir eine Baustelle. [PAGE 1198]

Und die Wirtschaft? Die Wirtschaft möchte die Vorlage. Die Mehrheit der Kommission möchte sie auch. Bis zur Sitzung vom 23. Mai wurden für die ersten beiden von total sechs Blöcken über neunzig Änderungsanträge eingereicht, der grösste Teil aus der Wirtschaft. Viele dieser Anträge sind komplex und wurden teilweise als ganze Konzepte eingereicht. Die Vorlage konnte auch mit den Betroffenen aus der Wirtschaft viel zu wenig "abgetieft" werden, damit komplizierte Sachverhalte bereits mit der Verwaltung zumindest zum Teil hätten aufgearbeitet werden können.

Aufgrund dieser nochmals massiv veränderten Ausgangslage befasste sich die Kommission abermals mit dem weiteren Vorgehen. Verschiedene Varianten - eine Subkommission, eine vertiefte Aufbereitung der Anträge oder doch eine Rückweisung - wurden intensiv geprüft. Schliesslich entschied sich die WAK-N mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage mit neun konkreten Aufträgen an den Bundesrat zurückzuweisen und damit dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen in ihrem Mitbericht zu folgen. Mit der Rückweisung beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit auch, den Auftrag an den Bundesrat zu geben, das Projekt Dazit vorzuziehen und dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.

Die Mehrheit der WAK-N ist überzeugt, dass diese Vorlage nicht reif für eine Beratung im Parlament und zudem völlig überladen ist. Der Handlungsbedarf geht weit über politische Entscheide hinaus. Verfassungsrechtliche Fragen wurden bewusst nicht geklärt, Bedenken des Bundesamtes für Justiz wurden in den Wind geschlagen. Die Vorlage soll gemäss den Vorgaben im Rückweisungsantrag nochmals seriös aufgearbeitet und in eine Vernehmlassung geschickt werden. Die Ergebnisse der Vernehmlassung müssen in eine tragfähige Vorlage eingearbeitet werden, damit eine parlamentarische Beratung dann auch Aussicht auf Erfolg hat. Zudem müssen wir im Parlament erwarten können, dass unsere verschiedenen Verwaltungsbereiche eng und konstruktiv zusammenarbeiten und ihre Kompetenzen einbringen können; dies war bei dieser Vorlage nicht der Fall.

Weiter erachtet es die Kommission als selbstverständlich, dass Reorganisationsprozesse erst eingeleitet und umgesetzt werden, wenn die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür durch das Parlament geschaffen wurden. Wer soll sich an die Gesetze halten, wenn wir selber das nicht tun? Diesem zentralen Grundsatz unseres Rechtsstaates wurde bei dieser Vorlage keine Nachachtung verschafft, was von der GPK-S zu Recht gerügt wurde. Wir von der Kommission bitten den Bundesrat dringend, hier die Prozesse zu analysieren und die "lessons learned" auch entsprechend zu berücksichtigen.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, auf die Teilrevision des Zollgesetzes einzutreten und die Vorlage anschliessend an den Bundesrat zurückzuweisen.

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