Ettlin Erich · Ständerat · 2023-06-08
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08
Wortprotokoll
Diese Motion mit dem Titel "Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte" wurde von Nationalrat Mäder am 23. September 2020 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 27. September 2022 angenommen, und zwar mit 112 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Mit dieser Motion soll der Bundesrat über eine Gesetzesänderung sicherstellen, dass die Kantone nur denjenigen Spitälern Leistungsaufträge erteilen, die ihren internen und externen Fachkräften keine mengenbezogenen Lohnanteile oder Kickbacks bezahlen. Das Problem dieser Lohnanteile oder Kickbacks sei, dass damit falsche Anreize gesetzt und insbesondere medizinisch nicht gerechtfertigte Behandlungen ausgeübt würden. Das treibe die Gesundheitskosten nach oben. Ein Lösungsansatz, der vorgeschlagen wird, ist, dass solche Spitäler von der Spitalliste ausgeschlossen werden sollen. Einen Bonus dürfe man bezahlen, aber nicht abhängig von der Menge der Leistungen, die erbracht werden.
Der Bundesrat hat schon bei ähnlichen Motionen Ablehnung beantragt, vor allem auch, weil er sagt, dass die Festlegung der Spitallisten eine kantonale Aufgabe sei. Zudem hat er eine Anpassung der Verordnung, der KVV, vorgenommen.
Ihre Kommission hat die Motion erwogen. Sie hat festgestellt, dass in der Zwischenzeit die rechtlichen Grundlagen angepasst wurden. Diese enthalten insbesondere Vorgaben zu Lohnsystemen in den Spitälern. So hat der Bundesrat [PAGE 544] am[NB]23.[NB]Juni 2021 beschlossen, dass Spitäler nicht mehr auf die Spitalliste gehören, wenn sie Lohnsysteme mit mengenbezogener Entlöhnung haben. Seit dem 1. Januar 2022 ist eine entsprechende Bestimmung in Kraft. Es gibt eine Übergangsbestimmung für die Kantone. Aber in den nächsten Jahren wird das abgeschlossen. Somit ist eigentlich das Anliegen aufgenommen.
Ihre Kommission unterstützt insbesondere das Anliegen. Sie stellt sich positiv dazu, sie sagt, das Anliegen ist korrekt. Es darf keinen falschen Anreiz im Gesundheitswesen geben, indem die ausführenden Organe und Fachkräfte bei einer Mengenausweitung noch belohnt werden. Aber sie stellt auch fest, dass das Anliegen erfüllt ist, dass der Bundesrat gehandelt hat und dass man deshalb die Motion abschreiben kann. Dies empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Minderheit beantragt Annahme, weil sie die laufenden Arbeiten unterstützen und ein bisschen Druck im System aufrechterhalten möchte. Aber die Mehrheit ist der Meinung, dass das nicht nötig ist, der Bundesrat hat ja gehandelt.
Ich empfehle Ihnen hier, die Motion abzuschreiben.