Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-03-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Behandlung der Standesinitiativen Basel-Landschaft und Zürich bis zum Vorliegen der Botschaft des Bundesrates über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu verschieben. Der Ordnungsantrag betrifft nur die Standesinitiativen Basel-Landschaft und Zürich, nicht aber die Standesinitiative Solothurn (92.312); bei ihr sehe ich wie die Kommission keinen Anlass, vom Beschluss des Ständerates von 1996 - inklusive Postulat 95.3077 der SGK-SR, das darauf beruht - abzuweichen.
Die Standesinitiativen Basel-Landschaft und Zürich datieren von Ende 1997 bzw. Anfang 1998 und sind sich inhaltlich sehr ähnlich. Sie zielen auf eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsum und -handel und fordern dazu als je weitere Elemente für den Handel staatliche Kontrolle, Qualitätskontrolle, ja staatlichen Vertrieb sowie Jugendschutzmassnahmen. Wie die Standesinitiative Solothurn enthalten sie also je drei Elemente. Zur Erinnerung: Mit dem Postulat zur Standesinitiative Solothurn hat der Ständerat nur zwei Elemente aufgenommen - Entkriminalisierung und Prävention -, das bundesstaatliche Monopol für Anbau, Handel und Vertrieb aber abgelehnt.
Primäres Anliegen der Standesinitiativen ist die Legalisierung von Cannabiskonsum und -handel. Damit ist ein Gebiet angesprochen, in dem zweifellos Handlungsbedarf besteht. Entscheidend für den Ordnungsantrag ist nun der Stand der Dinge bei der anstehenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Der Bundesrat bezeugt hier klar den Willen, Konsum und Handel von Cannabis zum Gegenstand der Revision zu machen. Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes wird zu Ende des laufenden oder Anfang des nächsten Jahres vorliegen. Sie wird also noch innert Jahresfrist ergehen. Der Bundesrat hat diesen Fahrplan im Zusammenhang mit der Hanffrage im Februar nochmals bestätigt.
Besonders auch zum Problemkreis der Entkriminalisierung von Cannabis ist ein breit angelegtes Venehmlassungsverfahren des Bundesrates abgeschlossen worden. Über 180 Stellungnahmen sind eingegangen; zurzeit werden sie ausgewertet. Resultate liegen uns noch nicht vor; aber schon die Zahl der Stellungnahmen zeigt, dass die Cannabisfrage ein breites Echo gefunden hat. Weite Kreise haben sich intensiv damit auseinander gesetzt.
Ich meine nun, dass ein Grundentscheid unseres Rates zur Entkriminalisierung zum einen erst in Kenntnis der Vernehmlassungsauswertung erfolgen sollte. Die Vorwegnahme dieses Entscheides könnte durchaus als Missachtung des Vernehmlassungsverfahrens und der daran beteiligten Kreise gedeutet werden.
Dass der Grundentscheid im Übrigen nicht einfach und ohne weiteres zu fällen ist, haben die knappen Entscheide im Nationalrat - mit nur einer Stimme Unterschied - und auch in unserer Kommission gezeigt.
Es kommt ein Weiteres dazu: Es stimmt zwar, dass die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums Hauptzielrichtung der Standesinitiativen ist und dass unser Rat nur an die Zielrichtung, nicht aber an den Wortlaut der Standesinitiativen gebunden ist. Nachdem nun aber der Bundesrat in der Vorbereitung der Revision diese Hauptzielrichtung erklärtermassen angehen will, wird er in seiner Arbeit durch den weiteren Inhalt der Standesinitiativen in gewissem Sinn gebunden sein, wenn ihnen unser Rat Folge gibt. Insbesondere erhalten auch die beiden anderen begleitenden Elemente der Standesinitiativen wohl einen erhöhten Stellenwert. Auch die Forderung nach staatlichem Vertrieb von Cannabis, welche für mich persönlich nicht akzeptabel ist, wird damit festgeschrieben.
In einer Anhörung im Rahmen unserer Kommission hat ein Kantonsvertreter die Rahmenbedingungen gar als unverzichtbar bezeichnet. Eine solche Bindung des Bundesrates an die Rahmenbedingungen der Standesinitiativen macht meines Erachtens beim jetzigen Stand der Revisionsarbeiten keinen Sinn. Der Bundesrat soll seine Vorschläge nun ohne weitere Vorgaben präsentieren können.
Die Behandlung der Standesinitiativen durch unseren Rat könnte also im jetzigen Zeitpunkt die Revision geradezu verzögern. Dies ist gerade nicht die Absicht meines Ordnungsantrages. Dieser will weder eine Lösung verzögern noch den Stellenwert der Standesinitiativen mindern. Ganz im Gegenteil: Es geht mir darum, die laufenden Arbeiten nicht durch eine Beratung ohne Kenntnis aller Unterlagen und vor allem der Vernehmlassungsergebnisse zu präjudizieren. Zeitlich bringt die Verschiebung sogar eher Druck auf die Revision, da eine Verschiebung über ein Jahr wiederum das Einverständnis des Nationalrates bräuchte. Dieser Druck liegt durchaus auch im Interesse der beiden Kantone.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu meinem Ordnungsantrag.