Baumann Kilian · Nationalrat · 2023-06-12
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-06-12
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt die Gesetzesänderung zur Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen im Rahmen der neuen Regionalpolitik. Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Regionen, Berggebieten und Grenzregionen ist uns Grünen ein grundsätzliches Anliegen. Sie trägt dazu bei, unerwünschte wirtschaftliche Unterschiede zwischen den Regionen abzubauen, und stärkt so die Chancengleichheit in den Regionen und den Zusammenhalt der Schweiz. Und die unabhängige Evaluation der neuen Regionalpolitik 2016-2023 hat auch gezeigt, dass sich die Investitionsförderung grundsätzlich bewährt und der Entfaltung der lokalen Potenziale zuträglich ist.
Zu den A-Fonds-perdu-Beiträgen: Gerade kleine Projekte, die niederschwellige Angebote im touristischen Bereich generieren, können für eine nachhaltige regionalwirtschaftliche Entwicklung von grosser Bedeutung sein. Für solche Projekte ist die Finanzierung durch die bisher gewährten zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen aber oft nicht geeignet, weil diese Projekte den investierenden Projektträgern keinen oder nur einen geringen Cashflow generieren. Solche Projekte sollen deshalb in beschränktem Masse mit A-Fonds-perdu-Beiträgen gefördert werden können. Der Höchstbetrag von 50[NB]000 Franken pro Vorhaben stellt sicher, dass nur kleine Projekte unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt budgetneutral im Rahmen der bestehenden Finanzierung. Es entsteht kein administrativer Mehraufwand. Für die Auswahl der Projekte werden in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen kantonalen Fachstellen klare Vorgaben erarbeitet.
Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung denn auch grossmehrheitlich auf Zustimmung. 25 der 26 Kantone, die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren sowie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, aber auch der Bauernverband, der Gewerbeverband, der Gewerkschaftsbund und die Tourismusverbände unterstützen das Anliegen.
Noch kurz zum Minderheitsantrag Badran Jacqueline: Für die grüne Fraktion stellt sich grundsätzlich die Frage der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte, insbesondere die Frage nach dem ökologischen Aspekt der Nachhaltigkeit, also nach der Klima- und Umweltverträglichkeit dieser Projekte. Zwar ist die Nachhaltigkeit grundsätzlich im Zweckartikel verankert, und auch andere rechtliche Grundlagen, wie die ordentlichen Bewilligungsverfahren, stellen diesbezüglich Anforderungen an die geförderten Projekte. Ab 2024 sollen zudem Nachhaltigkeitskonzepte erarbeitet und die Kantone dazu verpflichtet werden, diese Konzepte im Rahmen der Regionalpolitik zu berücksichtigen. Doch diese grundsätzlichen Bestimmungen und Bekenntnisse zur Nachhaltigkeit gibt es schon lange, und trotzdem haben wir eine Vielzahl von klima- und biodiversitätsschädigenden Subventionen. Bei der Umsetzung von Projekten in den Kantonen werden solche Nachhaltigkeitsaspekte immer sehr unterschiedlich gewichtet und gehandhabt.
Darum braucht es aus Sicht der grünen Fraktion klare Leitplanken mit der ausdrücklichen Nennung der Nachhaltigkeit und insbesondere der Klima- und Umweltverträglichkeit. In Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c haben wir die Möglichkeit, diesen ökologischen Aspekten den nötigen Nachdruck zu verleihen. So kann die Regionalpolitik nicht nur zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen beitragen, sondern auch sicherstellen, dass geförderte Projekte ökologisch nachhaltig sind.
Die grüne Fraktion wird deshalb auch den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline bei Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c unterstützen, um die Aspekte der Nachhaltigkeit sowie der Klima- und Umweltverträglichkeit zu ergänzen.