Stadler Simon · Nationalrat · 2023-06-12
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-12
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat die Motion der ständerätlichen WBK für ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten an der Kommissionssitzung vom 20. und 21. April behandelt.
Daten sind in der heutigen Zeit ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Rohstoff für die Wissenschaft, für die Forschung, aber auch für die Wirtschaft. Die Datennutzung und die Sekundärnutzung von Daten sind deshalb breit abgestützte Anliegen.
Zu den Interessen von Wissenschaft und Forschung: Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, was Wissenschaft und Forschung erreichen können, wenn man zusammenarbeitet und gut vernetzt ist. Auch hier haben sich verschiedene Institutionen und Personen gegenseitig die Daten zur Verfügung gestellt. Dies führte zu einer massiven Beschleunigung der Impfstoffentwicklung und ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Wissenschaft und die Forschung von einer Sekundärnutzung von Daten profitieren können. Gerade im Gesundheitswesen können damit bahnbrechende Ergebnisse erzielt werden. Deshalb ist ein Rahmengesetz für die Wissenschaft und die Forschung elementar.
Zu den Interessen der Wirtschaft: Die Schweiz läuft Gefahr, im internationalen Vergleich hinterherzuhinken. Die Datennutzung, aber auch die Bewirtschaftung von Daten sind in der heutigen Zeit ein wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes. Wenn nämlich unsere Wirtschaft hier schlechtere Bedingungen antrifft als in anderen Ländern, droht uns nicht nur der Wegzug von Start-ups, sondern auch ein Wettbewerbsnachteil. Mit einem liberalen Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten machen wir den Schweizer Wirtschaftsstandort auch fit für die Zukunft.
Heute werden Daten in der Verwaltung meistens nur sektoriell gesammelt. So werden heute Gesundheits-, Verkehrs-, Bildungs- oder Energiedaten separat gesammelt. Nicht in jedem Sektor bestehen heute die gleichen Regeln und Möglichkeiten bei der Sekundärnutzung von Daten. Deshalb unterstützt die Mehrheit unserer Kommission ein Rahmengesetz für alle Bereiche, um darin die wichtigsten Grundsätze zu regeln. Dies kann schlussendlich auch zu einer effizienteren Verwaltung führen.
Aber nicht nur das Recht zur Datennutzung muss gewährleistet sein. Es muss auch eine Dateninfrastruktur erstellt und Daten der Verwaltung erfasst werden. Da es sich teilweise um sensible Dateninhalte handelt, müssen auch klare Sicherheitsstandards festgelegt werden. Zudem muss definiert werden, welche Daten zu erfassen sind und welche nicht.
Am Schluss komme ich noch kurz zu den Bedenken gegen ein Rahmengesetz; in der Kommission wurde auch darüber diskutiert. Es besteht die Gefahr, dass die Gesetzgebung durch den Datenschutz sehr stark eingeschränkt wird. Dies könnte dazu führen, dass nach dem Gesetzgebungsprozess mehr eingeschränkt wäre als heute.
Natürlich haben wir hier ein Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Datennutzung, und es ist für uns auch immer eine Gratwanderung. Aber die Kommissionsmehrheit findet, dass vieles für ein Rahmengesetz spricht. Wir denken dabei auch an die Interessen des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion der WBK des Ständerates zuzustimmen.