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Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-12

Wortprotokoll

Ich bedanke mich bei der Kommission für die Vorprüfung dieser parlamentarischen Initiative. Ich bedanke mich bei der Minderheit dafür, dass sie sich dafür einsetzt, dieser parlamentarischen Initiative eine Chance zu geben, in der zweiten Phase überprüft werden zu können.

Ich wurde im Rahmen eines Bürgerkontakts auf das Problem aufmerksam gemacht. Eine Schweizer Familie mit einem autistischen Sohn entschied sich, die Schweiz zu verlassen, auch weil das Leben im Ausland für die Familie erschwinglicher war und man sich das Leben in der Schweiz kaum mehr leisten konnte. Man wurde dann überrascht, dass die Kinderrente plötzlich infrage gestellt wurde. Die Familie hat ihren autistischen Sohn bis zum Erwachsenwerden bei sich betreut und keine Heime oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen beansprucht. Sie hat viel Aufopferung betrieben, um [PAGE 568] das Kind und jetzt den Erwachsenen bei sich behalten zu können. Ich habe Verständnis für die Situation dieser Eltern, die es nicht verstehen und es als krasse Ungerechtigkeit empfinden, dass derjenige, der - ob Schweizer oder Ausländer - in der Schweiz eine ordentliche IV-Rente erhält, jederzeit das Land verlassen und diese Rente mitnehmen kann.

Zur Begründung wird gesagt, dass es sich um eine ausserordentliche und keine ordentliche Rente handele, weil der Bezüger nicht mindestens drei Jahre Abgaben in die Sozialversicherung geleistet hätte. Wie wollte denn das Kind oder der junge Erwachsene in die Situation kommen, über drei Jahre Abgaben in die Sozialversicherung zu leisten? Darin liegt ja genau der Grund: seine Invalidität. Insofern ist also auch die Definition dessen, was eine "ordentliche" und was eine "ausserordentliche" Invalidenrente ist, schon sehr fraglich. Aus Sicht des Betroffenen, der invalid ist, keiner Arbeit nachgehen kann bzw. nie einer Arbeit nachgehen konnte, gibt es keinen Unterschied, ob die Invalidität erst später eingetreten ist oder von Geburt an bestand. Ja, ich empfinde das als ungerecht. Es ist mindestens prüfenswert, ob eine Korrektur nicht angemessen wäre.

Es wird argumentiert, es handle sich um eine Quasiversicherungsleistung, die mehr aus dem Bereich der Sozialhilfe als aus dem Bereich der Versicherung stamme. Es wird argumentiert, sie werde mit Steuergeldern bezahlt und nicht mit den Beiträgen der Versicherten. Dazu muss ich sagen, dass es doch einen relevanten Unterschied zu Ergänzungsleistungen oder Assistenzbeiträgen gibt, die man dafür erhält, das Leben in der Schweiz finanzieren zu können. Dass Ergänzungsleistungen nicht mitgenommen werden können, verstehe ich gut. Auch Assistenzbeiträge sollen nicht mitgenommen werden können. Aber eine IV-Rente, ob es sich um eine ausserordentliche oder um eine ordentliche handelt, müsste meines Erachtens mitgenommen werden können.

In der zweiten Phase wäre zu überprüfen, ob der Export z. B. in Staaten, die solche ausserordentlichen Beiträge für Niedergelassene vorsehen, ausgeschlossen werden kann, um zu verhindern, dass jemand gleichzeitig in den Genuss von Beiträgen aus dem Herkunfts- und aus dem Gastland käme. Weil gesagt wird, es handle sich nicht um eine Versicherungsleistung, kann das nicht Teil des Sozialversicherungsabkommens sein. Es stellt sich somit die Frage, ob nicht auch ein autonomes Vorgehen der Schweiz für in der Schweiz geborene Invalide möglich wäre.

Ich möchte Sie bitten, dieser parlamentarischen Initiative eine Chance zu geben, damit das Anliegen vertiefter überprüft werden kann.