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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-06-12

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-12

Wortprotokoll

Politische Rechte ab 16 Jahren - das wird mit schöner Regelmässigkeit in irgendeiner Form und Ausgestaltung gefordert und uns als wohlwollende Geste an die nachkommende Politgeneration und als grosse Chance für die Demokratie verkauft.

Der Staat gesteht jungen Menschen durchaus gewisse Rechte zu. Ab 16 ist der Mensch religiös mündig, er ist sexuell mündig im Sinne des Strafrechts, er darf eine Spendenerklärung für eine Organtransplantation unterzeichnen, gewisse Fahrzeuge führen und unter Auflagen einer Beschäftigung nachgehen. Es handelt sich aber um ganz persönliche Entscheide des Menschen, wem man Organe spendet oder wessen Gott man huldigt.

Bis zu ihrer Mündigkeit haben Menschen nicht alle Rechte und Pflichten und werden sogar vom Gesetz vor ihrem eigenen Handeln geschützt, indem sie keine Verträge unterzeichnen und sich damit nicht verschulden können oder für allfälliges Fehlverhalten strafrechtlich dem milderen Jugendstrafrecht unterstellt sind. Weshalb etwa die Beteiligung an Volksinitiativen, Referenden und Volksentscheiden möglich sein soll, während private Rechtsgeschäfte von grosser Tragweite wie Bürgschaft, Heirat oder Grundstückserwerb mangels ziviler Mündigkeit noch ausgeschlossen bleiben, ist nicht unbedingt einsichtig.

Mit dem Stimmrechtsalter 16 dürften Minderjährige ja dann darüber mitbestimmen, was für alle Über-18-Jährigen im Land gilt. Den Scooter auf Kredit oder das Natel dürften sie nicht erwerben, aber sie dürften über den Millionen- oder Milliardenkredit zum Verkehrsausbau oder über die Telekommunikationsgesetzgebung mitbestimmen. Stimmrecht mit 18 Jahren ist darum keine Willkür, Stimmrecht mit 16 hingegen schon. Zudem ist es ja nicht so, dass wir jemandem das Stimm- und Wahlrecht vorenthalten; die Jungen bekommen es einfach später.

Als einziger Kanton kennt Glarus das Stimmrechtsalter 16. Es geht zurück auf einen Spontanantrag an der Landsgemeinde 2007. Wo dem Anliegen hingegen eine längere Diskussion im Rahmen eines Abstimmungskampfes vorausgegangen ist, hat es eine eigentliche Serienniederlage hinter sich, zuletzt in den beiden grössten Kantonen der Schweiz, Zürich und Bern, mit je zwei Dritteln Nein-Stimmen.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP-Fraktion das Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren ab und stimmt dem Antrag der Staatspolitischen Kommission zu.