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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-06-13

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-13

Wortprotokoll

Die Zulassungsvoraussetzungen sind seit 1996 geregelt. Personen in Ausbildung sind einer Betreuungsperson zugeordnet. Die heutige Situation ist für diese Berufsgruppe neu. Sie kann aber durchaus mit anderen Berufsgruppen verglichen werden. Wir sollten hier nicht eine neue Lösung für die Situation einer einzelnen Berufsgruppe schaffen. Es kann nicht sein, dass Psychologinnen und Psychologen während ihrer Ausbildung, und zwar vom ersten Tag ihrer Weiterbildung an, gleich behandelt werden wie jene, die schon diplomiert sind. Sie können in keinem Beruf eine Weiterbildung machen und ab dem ersten Tag die Leistung erbringen, die Verantwortung über Ihr Tun übernehmen und den Lohn erhalten wie jemand, der eine jahrelange Ausbildung hinter sich hat und diplomiert ist. Das wäre auch für alle diplomierten Psychologinnen und Psychologen ein Affront.

Die Rechnung soll von der Klinik oder der betreuenden Person des Auszubildenden gestellt werden, denn jene stehen auch in der Verantwortung. In der heutigen Regelung ist das bereits festgelegt. Die rechtliche Grundlage ist eigentlich vorhanden.

Der Bundesrat ist im Rahmen der Berechnungen der Kostenfolgen anlässlich des Systemwechsels davon ausgegangen, dass Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung nicht mehr zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. Die ganze Situation hat auch einen finanziellen Aspekt. Deshalb rechnete der Bundesrat beim Systemwechsel aufgrund einer Verlagerung aus dem Zusatzversicherungsbereich mit Mehrkosten in der Höhe von rund 100 Millionen Franken. Um der massiven Mehrbelastung der sozialen Krankenversicherung entgegenzuwirken, sah er aber strikte Voraussetzungen vor, namentlich eine abgeschlossene Weiterbildung. Zahlen zum laufenden Jahr zeigen nun aber, dass das damals angenommene Kostenwachstum bereits zum heutigen Zeitpunkt massiv übertroffen wird.

Zudem suggeriert die Kommissionsmotion, dass Psychologinnen und Psychologen ab dem ersten Tag der Weiterbildung Leistungen zulasten der OKP erbringen und abrechnen können. Dies entspricht einem klaren Leistungsausbau und würde zu einem zusätzlichen Kostenschub führen. Für den kommenden Prämienherbst kann das nichts Gutes heissen. Die Kommissionsmotion widerspricht auch diametral den Bestrebungen des Parlamentes, die Kosten in den Griff zu bekommen.

Da die Zulassungsvoraussetzungen seit 1996 geregelt sind und diese beispielsweise auch für Ärzte und Ärztinnen gelten, sollten sie auch für Psychologen und Psychologinnen in Weiterbildung gelten. Da dürfen wir keinen Unterschied machen.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.