Rieder Beat · Ständerat · 2023-06-13
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13
Wortprotokoll
Es hat durchaus eine gewisse Folgerichtigkeit, dass ich als Standesvertreter eines Gebirgskantons bei dieser Initiative bzw. dem Gegenvorschlag die Berichterstattung mache. Die Gebirgskantone sind jene Kantone, welche gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz aus dem Jahr 2012 bereits jetzt den Löwenanteil an den ausgewiesenen Gebieten für die Biodiversität aufweisen. In vielen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit, angefangen beim Tourismus und der Berglandwirtschaft bis hin zur Energieproduktion, hätte die Initiative, aber auch der indirekte Gegenvorschlag massive Folgen für die Gebirgskantone.
Ich nehme es vorweg: Ihre Kommission, die UREK-S, beantragt Ihnen, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und des Nationalrates zur Volksinitiative "für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts-Initiative)" einzutreten. Der Nichteintretensentscheid zum indirekten Gegenvorschlag fiel mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. [PAGE 577]
Nur kurz zur Initiative: Diese hat die Kommission am 14. Dezember 2022 debattiert, und sie hat der Fristverlängerung zugestimmt. Sie hat aber noch nicht darüber abgestimmt, da die Kommission vorerst die Beratungen über den indirekten Gegenvorschlag abwarten wollte. Wir beraten heute also nur den indirekten Gegenvorschlag, den Entwurf 1 der Vorlage. Die Volksinitiative selbst möchte einen neuen Artikel 78a, "Landschaft und Biodiversität", in die Verfassung aufnehmen. Die Initiative möchte im Kern, dass der Bund und die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür sorgen, dass erstens die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt bleiben, dass zweitens die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden und dass drittens die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen. Die Initiative ist in ihren Zielen sehr allgemein gehalten. Wer eigentlich könnte gegen solche Ziele sein? Niemand. Aber die Initiative kaschiert die Wahrheit, nämlich die Ursachen des Verlustes und die Umsetzung der Ziele der Initiative.
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates und der Beschluss des Nationalrates sind konkreter konzipiert, mit dem Kernstück um einen neuen Artikel 18bis; sie sorgen für eine Umsetzung der Initiative. Unter dem Titel "Ökologische Infrastruktur" sorgen Bund und Kantone gemäss diesem Artikel dafür, dass ein funktionsfähiges Netzwerk aus ökologisch wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräumen entsteht. Diese ökologische Infrastruktur besteht aus Gebieten, die nach Bundesrecht zum Schutz von Lebensräumen und Arten bezeichnet werden, aus sogenannten Kerngebieten, sowie aus Flächen, welche diese Kerngebiete funktionell verbinden, also aus Vernetzungsgebieten. Der Anteil der Kerngebiete an der Landesfläche muss im Entwurf des Bundesrates ab 2030 mindestens 17 Prozent betragen. Der Bundesrat bestimmt die Kategorien von Gebieten, die als Kerngebiete gelten.
Der Nationalrat hat den Gegenvorschlag dahin gehend abgeändert, dass er auf das Flächenziel in Artikel 18bis Absatz 3 verzichtet und in Absatz 3bis bestimmt hat, dass der Bundesrat die Kategorien von Gebieten definiert, die als Kerngebiete gelten. Der Bundesrat bezeichnet dabei in Ergänzung zu den Biotopen von nationaler Bedeutung gemäss Artikel 18a und nach Anhörung der Kantone zusätzliche Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung. Er bestimmt deren Lage und legt die Ziele für diese Gebiete fest. Die Kantone ihrerseits bestimmen unter Einbezug der betroffenen Kreise die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Massnahmen.
Gemäss Artikel 18b Absätze 1 und 1bis bezeichnen die Kantone die Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung. Sie berücksichtigen dabei insbesondere die Vernetzung dieser Biotope untereinander, die Vernetzung mit den Biotopen von nationaler Bedeutung sowie die Erhaltung von Arten, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt, und sie sorgen für den Schutz und den Unterhalt der Biotope. Der Bund übernimmt im Übrigen auch die Kosten für diese Übung. Es wird mit jährlichen Kosten von insgesamt gegen 100 Millionen Franken gerechnet.
Aus Sicht der Mehrheit - ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Argumente dann selbst vortragen wird - gehen der Gegenvorschlag des Bundesrates sowie der Beschluss des Nationalrates zu weit und hätten schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft, den Tourismus und die Landwirtschaft. Der Nationalrat hat das umstrittene Flächenziel zwar gestrichen, lässt dem Bundesrat aber die Kompetenz, Kern- und Vernetzungsgebiete als neue Biodiversitätsflächen zum Ausbau der ökologischen Infrastruktur auszuweiten. Die für die Berücksichtigung von Kern- und Vernetzungsgebieten vorgesehenen Anforderungen sind hoch, und sie erhöhen mit Sicherheit den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen und den Tourismus.
Mit dieser Kompetenzübertragung wird der Bundesrat die an der Conference of the Parties (COP) 15 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Montreal neu verabschiedeten Ziele mit ihren 23 Targets umsetzen. Das zentrale Target dieser Biodiversitätskonvention ist Target 2, das vom Bundesrat verabschiedet wurde. Es sieht vor, dass 30 Prozent der Landesfläche oder 1,2 Millionen Hektaren als Biodiversitätsflächen ausgeschieden werden sollen. Der Bundesrat geht davon aus, dass derzeit nur 13,4 Prozent der Flächen diesen Vorgaben entsprechen. Zur Erreichung dieses Zieles müssen über 650[NB]000 Hektaren zusätzlich ausgeschieden werden - eine Fläche, die deutlich grösser ist als der Kanton Bern. Das hätte natürlich auch entsprechende Auswirkungen auf die Landwirtschaft, den Tourismus und die Energieproduktion.
Ihre Kommission hat die Zahlen der Befürworter und der Gegner dieser Initiative sowie des Bundesrates nicht unbesehen übernommen, sondern hat sich an ihrer Sitzung vom[NB]10.[NB]November 2022 Gedanken über die Grundlagen der bisher festgelegten Biodiversitätsflächen gemacht. Das mündete in mehreren Anträgen für Berichte an die Verwaltung. Mit dem Bericht der Verwaltung vom 1. März 2023 ist der Kommission nun erstmals eine Schweizer Karte mit den gemäss SBS 2012 für die Biodiversität ausgewiesenen Gebieten vorgelegt worden. Die Fragen der Kommission wurden beantwortet. Die Verwaltung hat der Kommission eine grafische Karte der Schweiz mit sämtlichen Gebietsanteilen der jeweiligen betroffenen Kantone vorgelegt. Auf der Karte sind alle heute schon erfassten Schutzgebiete nach ihrer Fläche aufgeführt. Gleichzeitig wurde in tabellarischer Form dargestellt, welche Flächenanteile pro Kanton heute schon als Schonflächen oder Schutzgebiete ausgeschieden sind.
Die Kommission wollte unter anderem Folgendes wissen:
1.[NB]Wie hoch ist der Prozentsatz der ausgewiesenen Biodiversitätsflächen in der Schweiz, gemessen an der Gesamtfläche des Landes?
2.[NB]Welche Gebiete werden zu den Biodiversitätsflächen gezählt, und welche Gebiete werden nicht dazu gezählt?
3.[NB]Welche Flächen könnten in den Siedlungsgebieten der Schweiz geschaffen werden, die bis anhin ja nichts für die Biodiversität geleistet haben?
Der Bericht war äusserst wertvoll. Er ist lesenswert und im Übrigen veröffentlicht. Grundsätzlich ist vorweg einmal festzuhalten, dass der Bund über keine Geodaten zu kantonalen und kommunalen Gebieten - also zu Biotopen, Pufferzonen, kantonalen Jagdbanngebieten und Vogelreservaten - verfügt. Das heisst, diese Gebiete sind nicht vermasst und werden nicht in die Biodiversitätsflächen integriert. In detaillierten Ausführungen, welche ich jetzt nicht in extenso wiedergebe, wurden die aufgelisteten Flächenkategorien dargelegt, und es wird jeweils festgestellt, ob diese Flächen unter die anrechenbaren Biodiversitätsflächen fallen oder nicht.
Im Rahmen der Beratungen wurde nun festgestellt, dass folgende Gebiete nicht zu den Biodiversitätsflächen gerechnet werden: brachliegende und nicht mehr genutzte Alpen, alpine Gebiete, unproduktive Flächen mit unproduktiver Vegetation, Wildtier-Ruhezonen und Alpwirtschaftsgebiete. Besonders fragwürdig ist dabei, dass zusätzlich auch noch folgende Gebiete nicht den "protected areas" zugewiesen werden, da sie angeblich dem internationalen Standard nicht genügen, nämlich: Schutzgebiete von internationaler Bedeutung, sogenannte Ramsar- und Smaragdgebiete, soweit sie nicht über das nationale Recht umgesetzt sind, das sind 0,65 Prozent der Landesfläche; Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe 2, das sind 1,29 Prozent der Landesfläche; Naturschutzgebiete Dritter, das sind 0,37 Prozent der Landesfläche; Pufferzonen und Biotope von nationaler Bedeutung, das sind 0,34 Prozent der Landesfläche.
Rechnet man aber alle Biodiversitätsflächen dazu, sind bereits heute 23,4 Prozent der Landesfläche nachgewiesen, und im Jahr 2030 werden ohne besondere Anstrengungen 28 Prozent erreicht sein. Im Dokument der Verwaltung wird folgendes Fazit gezogen: "Dementsprechend wird der Flächenanteil von 13,4 Prozent durch einen Prozentsatz abgelöst, welcher sich an den Beschlüssen des Biodiversitätsrahmenwerks von Kunming-Montreal 2022 sowie an den zugrunde liegenden Definitionen, namentlich den Definitionen der PA und der OECM, orientiert. Wie in den Tabellen oben dargelegt, beläuft sich der Flächenanteil nach diesen neuen Definitionen auf aktuell 23,4 Prozent, wobei hier der Vorbehalt [PAGE 578] angebracht werden muss, dass sich aus technischen Gründen der Datenanalyse aufgrund von Überlappungen noch leichte Anpassungen ergeben können."
Durch die Umsetzung bereits gefällter politischer Entscheide - beispielsweise zu Waldreservaten gemäss der Waldpolitik 2020 und zu Wildtierkorridoren gemäss dem neuen Jagdgesetz, das verabschiedet wurde - sowie durch die laufende Umsetzungsarbeit könnte bis 2030 ohne Weiteres ein Flächenanteil von 28 Prozent erreicht werden. Nimmt man die Flächen dazu, welche nach Ansicht der Verwaltung die internationalen Kriterien nicht erfüllen, kommt man heute schon sehr nahe an das Flächenziel von Kunming-Montreal von 30 Prozent.
Es braucht daher nach Ansicht der Mehrheit weder eine Biodiversitäts-Initiative noch einen indirekten Gegenvorschlag, sondern primär eine exakte Aufnahme und einen effektiven Schutz der bereits vorhandenen Biodiversitätsflächen. Dies würde für die Natur mehr bringen als der technokratisch-bürokratische Ansatz des indirekten Gegenvorschlages, welcher zwar Flächen ausscheidet, aber schlussendlich bei dieser Ausscheidung andere wesentliche Interessen unseres Landes, insbesondere der Landwirtschafts- und Nahrungsmittelproduktion, aber auch der Energieproduktion, massiv tangiert. Wir haben letzte Woche lange über die Regulierung bzw. Überregulierung der Schweiz debattiert. Hier haben wir ein solches Regulierungsmonster vor uns.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die meisten Staaten zwar das Montreal-Abkommen mit prominenter Berichterstattung und strahlendem Kameralächeln unterzeichnen, aber dann zur Tagesordnung übergehen. Das heisst, sie setzen das Abkommen in Kraft, setzen es um und wenden es anschliessend nicht an. Demgegenüber will die Schweiz nun zum Swiss Finish ansetzen und ohne Grundlagenarbeiten mit Flächenzahlen und Prozentzahlen über die Köpfe der Kantone und Gemeinden hinweg auf Papier die Biodiversitätsfläche von 30 Prozent erzwingen. Dies soll geschehen, obwohl wir heute weder den genauen Ist-Zustand kennen noch alle anrechenbaren Flächen in unsere nationalen Ziele aufgenommen haben. Vielleicht wäre es für die Schweiz auch einmal eine Variante, ein Abkommen umzusetzen, aber nicht anzuwenden. An den Fakten des Berichtes ändert auch die grosse Lobbyarbeit im Vorfeld dieser Debatte nichts.
Zu guter Letzt dies: Der Bundesrat hat in der Kommission einen wichtigen Punkt dargelegt. Er hat gefragt: Wo gehen Biodiversitätsflächen verloren? Die Antwort hat er selbst gegeben: in den Städten und Baugebieten. Wir kommen also nicht umhin, bei dieser Problematik das starke Bevölkerungswachstum der Schweiz anzugehen und die Biodiversität in den Städten voranzutreiben. Dort gehen nämlich die meisten Flächen verloren. Alles andere sind Taschenspielertricks zulasten der Landwirtschaft, zulasten der Energieproduktion und zulasten der ländlichen Gebiete mit ihrer auf Tourismus ausgerichteten Wirtschaft.
Ich bitte Sie daher, sich der Mehrheit anzuschliessen und den indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.