Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-13
Wortprotokoll
Besten Dank für die Zusatzfragen, Frau Ständerätin Graf. Bei der Bewältigung eines Schadenbebens kann der Bund natürlich subsidiär unterstützen, auch wenn die Zuständigkeit im Bereich der Kantone liegt. Dabei geht es um bekannte Instrumente wie Armee-Einsätze und auch die Koordination von internationaler Hilfe. Wir hatten verschiedentlich Diskussionen, auch im Parlament, betreffend eine Erdbebenversicherung. Sehr schnell kam immer das Argument auf, dass die Kosten dermassen hoch wären, dass in einem solchen Fall ein Sondergesetz oder ein unmittelbarer Bundesbeschluss gestützt auf die Grösse des Ereignisses kommen müsste. Selbstverständlich würde der Bund sich im Rahmen eines Grossereignisses also einschalten. Wie Sie es aber richtig sagen, wird in Ihrer Interpellation auf die Kompetenz der Kantone verwiesen.
Das Parlament gab 2006 der parlamentarischen Initiative 05.401 zu einem Verfassungsartikel zum Schutz vor Naturgefahren, da wurden Erdbeben mit eingeschlossen, keine Folge. Das Parlament machte damals deutlich, dass es an der Kompetenzverteilung für den Schutz vor Erdbeben zwischen Bund und Kantonen festhalten will. Das Parlament hat das bei politischen Vorstössen mehrfach bestätigt, gerade auch bei diesen Fragen der Erdbebenversicherung. Deshalb ist es heute einfach so. Das kann man jederzeit auch ändern, aber Stand heute ist der Handlungsspielraum des Bundes in diesem Bereich beschränkt.
Selbstverständlich wollen wir die Gefahren nicht unterschätzen, und deshalb ist der Bund, federführend ist konkret das BAFU, im Moment an der Erarbeitung eines entsprechenden Berichtes für eine nationale Vorsorgeplanung Erdbeben; das wurde von Ständerat Rieder erwähnt. In diesem Sinne entspricht das Ihrem Wunsch. Ich habe mich gerade vorhin nochmals versichert, der Bericht sollte im Verlaufe des Jahres 2024 an den Bundesrat gelangen. Ich kann da nicht vorgreifen, da müssen wir diesen Bericht abwarten. Das[NB]BAFU[NB]behält sich hier einen offenen Ausgang vor und wird mir, basierend auf den Erkenntnissen aus dem Bericht, allenfalls auch nötige Massnahmen im Gesetzgebungsbereich oder im Kompetenzbereich vorlegen.
Ich würde Ihnen beliebt machen, diesen Bericht, diese Arbeit, die zurzeit mit verschiedensten betroffenen Partnern und natürlich mit den Kantonen läuft, abzuwarten und dann allenfalls legiferierend einzugreifen, wenn Sie das für nötig halten. Sie können dann auch die Massnahmen oder die Folgerungen des Bundesrates, die dann zu ziehen sind, diskutieren. Der Bericht selbst kommt nicht ins Parlament; das ist eine Vollzugsaufgabe seitens des Bundesrates. Es wird dann aber sicher entsprechend Bericht erstattet.
Es sollen auch Sekundärereignisse - da komme ich zu Ihrer Frage betreffend Stauseen - wie Steinschläge, Lawinen oder Seetsunamis berücksichtigt werden, die aufgrund eines Erdbebens entstehen könnten. Das betrifft dann auch die Wasserkraft. Es wird jedoch kein spezifischer Bericht zur Wasserkraft erstellt.
Ich glaube, damit habe ich - so weit, so grob - Ihre Fragen beantwortet. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesen Bericht abzuwarten.