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Reichmuth Othmar · Ständerat · 2023-06-13

Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13

Wortprotokoll

Ich bedanke mich hier zuerst für die Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat, auch wenn es nicht überrascht, dass ich mit dem Inhalt bzw. dem Resultat natürlich überhaupt nicht einverstanden bin. Es ist aber interessant, in der Stellungnahme lesen zu können, dass der Bundesrat Folgendes feststellt: Erstens sind die Kantone gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Wald und Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel verpflichtet, den Wildbestand so zu regeln, dass die Erhaltung des Waldes und seiner natürlichen Verjüngung ohne Schutzmassnahmen sichergestellt ist. Zweitens liegt der Vollzug im Bereich Wald/Wild in der Kompetenz der Kantone. Ja, so weit alles klar und gut, und ich halte ganz klar fest: Daran will das Postulat in keiner Art und Weise überhaupt etwas ändern. Interessant und wichtig ist, dass der Bundesrat auch feststellt, dass regional sehr wohl Wald-Wild-Probleme bestehen.

Es wird nun die Schlussfolgerung gezogen, dass aufgrund der rechtlich festgelegten Zuständigkeiten kein Handlungsbedarf auf Stufe Bund bestehe. Das kann ich aus folgenden Gründen nicht nachvollziehen: Hier handelt es sich um eine klare Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Warum sonst sollte der Bund im Waldgesetz und im Jagdgesetz, also in zwei Bundesgesetzen, diese Verpflichtung derart klar festgehalten haben? Der Bund unterstützt die Kantone in der Umsetzung der Waldpflege, im Speziellen der Schutzwaldpflege, mit erheblichen Mitteln, was so auch richtig ist. Es liegt also im ureigensten Interesse des Bundes, dass die eingesetzten Bundesmittel auch ihre gewünschte Wirkung erzielen.

Das Postulat fordert, und ich halte das ausdrücklich nochmals fest, keine Änderung der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Es soll aber aufgezeigt werden, ob es Massnahmen gibt bzw. welche Massnahmen notwendig sind, um den Wildeinfluss so zu lenken, dass die Waldverjüngung mit klimafitten Baumarten eine Chance hat und die Gesetzeskonformität hergestellt wird. Im Weiteren soll dargelegt werden, wie ein aussagekräftiges Monitoring mit forstlichen und jagdlichen Indikatoren ausgestaltet werden kann und welche konkreten Ziele definiert werden können. Nicht mehr und nicht weniger fordert das Postulat.

Da sich die Problematik des Wildeinflusses nicht an Kantonsgrenzen hält und das Problem zwischenzeitlich sehr grossflächig ist, ist es auch richtig, wenn die Situation landesweit, damit durch den Bund, und nicht auf einzelne Kantone begrenzt dargelegt wird. Nur so kann eine korrekte Problemübersicht gewährleistet werden, und nur so können daraus die richtigen Schlüsse gezogen werden, sei dies dann durch den Bund oder eben durch die für den Vollzug verantwortlichen Kantone.

Es ist, so meine ich, breit anerkannt und akzeptiert, dass der Wald vielfältige Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Der Schutzwald im Besonderen ist ein sehr effizientes Mittel, um unsere Infrastrukturen und bewohnten Gebiete zu schützen. Dafür muss sich der Schutzwald aber entwickeln können. Er muss sich an die langfristigen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, anpassen. Das allein ist schon eine grosse Herausforderung. Wenn aber die Verjüngung bzw. die Jungpflanzen aufgrund hoher Wilddichte gar nicht mehr aufkommen können, ist das ein gravierendes Problem, das uns langfristig teuer zu stehen kommen wird.

Ich möchte auch betonen, dass ich mit meinem Postulat wirklich kein Gegeneinander von Wild und Wald beschwöre. Ich bin mir der Problematik bewusst und bin auch der festen Überzeugung, dass es nur miteinander geht. Darum braucht es diese bundesweite Auslegeordnung, um dann darauf abgestützt richtig handeln zu können.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Postulat unterstützen.