Amherd Viola · Bundesrat · 2023-06-14
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-06-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Armeebotschaft 2023 am 15. Februar verabschiedet. Er unterbreitet den eidgenössischen Räten vier Bundesbeschlüsse: erstens den Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2023, zweitens den Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2023, drittens den Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2023 und viertens die Änderung des Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen der Armee 2021-2024.
Die Armeebotschaft basiert auf den sicherheitspolitischen Grundlagen, Zielen und Prioritäten des Bundesrates. Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine bestätigen diese. Die geplanten Beschaffungen müssen aber rascher und konsequenter umgesetzt werden. Das Parlament hat im letzten Jahr beschlossen, die Armeeausgaben zu erhöhen. Damit können die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Lücken rascher geschlossen und die Verteidigungsfähigkeit gestärkt werden. Hierzu ist zu sagen, dass auf dem Buckel der Armee in den letzten Jahrzehnten gespart wurde und alle anderen Bereiche des Bundeshaushaltes viel stärker gewachsen sind als die Armee. Deshalb haben wir hier jetzt einen Nachholbedarf, deshalb müssen wir Lücken schliessen. Die vorliegende Armeebotschaft berücksichtigt dies: Die Lücken bei den Panzersappeur-Formationen werden geschlossen, der Schutz des Luftraums wird weiter gestärkt, die Cyberabwehr wird ausgebaut, und die Immobilien werden auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.
Ich äussere mich zuerst zum Rüstungsprogramm 2023: Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2023 drei Verpflichtungskredite und zwei Zusatzkredite im Umfang von insgesamt 725 Millionen Franken. Zusätzlich zu den bundesrätlichen Anträgen haben Sie sich zur Ausserdienststellung von 25 Leopard-2-Panzern zu äussern, ein Zusatz, der von Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission beschlossen wurde.
Mit dem ersten Verpflichtungskredit in der Höhe von 217 Millionen Franken soll eine weitere Tranche von Fahrzeugen für die Panzersappeur-Formationen beschafft werden. Der Bundesrat [PAGE 1305] will mit 24 Fahrzeugen die Ausrüstung dieser Truppen vervollständigen. Panzersappeur-Formationen stellen als Teil der Bodentruppen die Mobilität der eigenen Verbände sicher. Das Parlament bewilligte die erste Tranche von sechzig Radschützenpanzern mit dem Rüstungsprogramm 2021. Mit den neuen Fahrzeugen werden Teile der sechzigjährigen Schützenpanzerflotte M-113 ersetzt.
Mit dem zweiten Verpflichtungskredit von 49 Millionen Franken wird die Munition von ausser Dienst gestellten 12-Zentimeter-Minenwerfern umgebaut, damit sie neu für den 12-Zentimeter-Mörser eingesetzt werden kann. Die Mörser wurden mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2022 beschafft. Mit den damaligen Verpflichtungskrediten wurden nur minimale Mengen an Munition beschafft. Mit der umgebauten Munition werden nun Lücken geschlossen, und die Durchhaltefähigkeit wird erhöht.
Der dritte Verpflichtungskredit von 300 Millionen Franken dient der Beschaffung von zusätzlichen Lenkwaffen für das bodengestützte Luftverteidigungssystem Patriot. Das Parlament hat mit der Armeebotschaft 2022 die Beschaffung von Lenkwaffen vom Typ PAC-2 bewilligt. Diese sind auf die Abwehr von Flugzeugen, Drohnen und Marschflugkörpern ausgerichtet, beschränkt auch auf die Abwehr von Kurzstreckenraketen. Der Bundesrat will nun Lenkwaffen des Typs PAC-3 beschaffen. Damit werden Kurzstreckenraketen wesentlich wirksamer bekämpft, und die Durchhaltefähigkeit wird erhöht. Der Bundesrat reagiert mit dieser Beschaffung auf die veränderte Bedrohungslage.
Der Bundesrat beantragt zudem zwei Zusatzkredite, nämlich 61 Millionen Franken für die Modernisierung des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako und 98 Millionen Franken für die damit verbundene Ausstattung der Rechenzentren VBS. Mit diesen Krediten wird das neue Florako-Teilsystem Skyview in die Rechenzentren VBS integriert. Wie bereits Anfang Januar kommuniziert, haben Armee und Armasuisse die Integration dieser Systeme unterschätzt. Dies hat eine externe, unabhängige Untersuchung, die ich in Auftrag gegeben habe, bestätigt.
Die Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission beantragt, 25 Panzer 87 Leopard ausser Dienst zu stellen. Sie sollen an den Originalhersteller verkauft werden. Der Bundesrat unterstützt diesen Auftrag. Der Wirtschaftsminister und der Verteidigungsminister Deutschlands haben das VBS offiziell angefragt, ob der Originalhersteller ausgemusterte Leopard-Panzer von der Schweizer Armee zurückerwerben kann. Deutschland hat zugesichert, dass die Systeme nicht an die Ukraine weitergeleitet, sondern in Deutschland oder bei einem Nato- oder einem EU-Partner verbleiben werden.
Aus Sicht des Bundesrates liegt die Veräusserung dieses Teiles der stillgelegten Flotte im Interesse der Schweiz. Die Nachbarländer und europäischen Partner der Schweiz stärken mit solchen Systemen ihre Verteidigungsfähigkeit. Damit verbessert sich auch die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz, zumal europäische Partner aufgrund der geografischen Lage exponierter sind als die Schweiz.
Kampfpanzer behalten auf absehbare Zeit ihre Bedeutung in der Verteidigung. Dies hat die Armee bereits in ihrem Grundlagenbericht von 2019 über die Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Bodentruppen festgehalten. Demnach sind die mechanisierten Verbände vollständig auszurüsten. Für die vollständige Ausrüstung benötigt die Armee 71 der 96 stillgelegten Panzer 87 Leopard. Diese Anzahl schliesst den Bedarf für Ersatzmaterial und Ausbildung mit ein. Aus der Optik der Verteidigung ist eine grössere Anzahl nicht notwendig. Die stillgelegten Panzer sind für die Schweiz wertlos, wenn ihr Wert nicht erhalten werden kann. Dafür ist die Schweiz aber auf die industrielle Kooperation mit dem Originalhersteller angewiesen. Die Nachfrage nach solchen Leistungen bleibt wegen des Ukraine-Krieges und den in[NB]vielen[NB]Ländern[NB]beschlossenen Erhöhungen der Verteidigungsausgaben auf absehbare Zeit hoch. Hinzu kommt die schwierige Lage der Schweizer Rüstungsindustrie, die mit immer weniger Aufträgen aus dem Ausland rechnen kann. Die daraus folgende Schwächung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis schadet mittelfristig der Sicherheit der Schweiz.
Ein allfälliger Rückkauf der 25 Panzer ist kein Ringtausch. Ein solcher würde voraussetzen, dass die Materialabgabe gleichzeitig stattfände und sich gegenseitig bedingen würde. Beides trifft nicht zu. Die Anfrage der deutschen Minister erfolgte zeitlich und inhaltlich getrennt von jeglichen Materiallieferungen an die Ukraine. Deutschland hat eine Anzahl seiner Kampfpanzer an die Ukraine unabhängig von der Erwartung abgegeben, seinerseits von einem anderen Land Kampfpanzer als Ersatz zu erhalten. Die Weitergabe der Panzer an die Ukraine haben die deutschen Minister explizit ausgeschlossen. Auch muss Deutschland die Panzer vor einem Einsatz instand setzen und modernisieren, was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Mit dem Rückverkauf der Leopard-Panzer können wir zudem einen Beitrag an die Sicherheit Europas leisten. Im Übrigen erfolgt diese Ausserdienststellung nach der bisherigen Praxis, wie sie seit Jahrzehnten gelebt wird, das heisst, die Regeln werden nicht während des Spiels geändert, im Gegenteil: Die Regeln werden beibehalten, so wie sie in der Vergangenheit immer auch angewendet wurden.
Nun zur Beschaffung von Armeematerial: Der Bundesrat beantragt für die Beschaffung von Armeematerial Verpflichtungskredite von 615 Millionen Franken. Damit wird die Armee die Cyberabwehr weiter ausbauen. Wir werden zum Beispiel ein Verschlüsselungs- und Analysesystem erneuern. Zudem wird das integrierte Funkaufklärungs- und Sendesystem (Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich Sie um ein bisschen mehr Ruhe bitten?) an die heutige Informationstechnik angepasst. Mit diesen Krediten werden auch künftige Beschaffungen vorbereitet. Unter anderem wollen wir die Beschaffung von Fliegerabwehrsystemen im unteren und mittleren Luftraum vorbereiten[NB]sowie[NB]das Ausbildungs- und Trainingsflugzeug PC-7 modernisieren.
Wie gesagt, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament auch die Verpflichtungskredite zum Immobilienprogramm VBS von total 555 Millionen Franken. Die Armee ergänzt laufend die Ausrüstung, und damit erhöht sich auch der Bedarf an Immobilien. Zudem müssen bestehende Immobilien saniert werden. Der Bundesrat beantragt sieben Verpflichtungskredite für Vorhaben über 10 Millionen Franken und einen weiteren Verpflichtungskredit für einzelne Vorhaben über je weniger als 10 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln werden wir unter anderem geschützte Führungs- und Logistikinfrastrukturen sanieren und Ausbildungsgebäude auf den neuesten Stand bringen. Damit werden wir weiterhin unser Ziel im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit einhalten, bis 2030 den CO2-Ausstoss gegenüber 2001 um mindestens 40 Prozent zu senken.
Alle Gebäude werden nach Minergie-Standard gebaut respektive saniert, was den Bedarf an Wärme und Kälte reduziert. Alte, mit fossiler Energie beheizte Anlagen werden ersetzt, und es werden Heizungen installiert, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. An zwölf Standorten werden weitere Fotovoltaikanlagen gebaut, die pro Jahr 3,2 Gigawattstunden elektrische Energie erzeugen. Das entspricht dem Verbrauch von rund 800 Haushalten.
Der Bundesrat beantragt weiter, den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen 2021-2024 anzupassen. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat das Parlament eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben auf mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2030 beschlossen. Wegen der angespannten Situation in den kommenden Finanzplanjahren muss der Bundesrat die Ausgaben der Armee allerdings langsamer wachsen lassen, als es das Parlament beschlossen hat. Er beabsichtigt, 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2035 und nicht bereits bis 2030 zu erreichen. Damit leistet die Armee einen grossen Beitrag zur Entschlackung der Finanzplanjahre und des Budgets.
Das Parlament hat im Voranschlag 2023 und im Finanzplan 2024-2026 zusätzliche Mittel für die Armee eingestellt. Diese Mittel übersteigen den vom Parlament im Jahr 2020 bewilligten Zahlungsrahmen für die Jahre 2021 bis 2024. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, den laufenden Zahlungsrahmen um 600 Millionen Franken auf 21,7 Milliarden Franken zu erhöhen. Das ist auch nötig, weil in den letzten Jahrzehnten eben zulasten der Sicherheit und [PAGE 1306] zugunsten der anderen Bundeshaushaltsbereiche gespart wurde. Der zusätzliche Finanzbedarf entfällt auf die Investitionen und den höheren Betriebsaufwand. Zusammengefasst kann die Armee mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln Lücken in der Ausrüstung schliessen, und zwar früher als ursprünglich geplant. Damit erhöht sie die Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit.
Ich bitte Sie, auf die vier Vorlagen einzutreten und die Minderheitsanträge Fivaz Fabien und Wyss betreffend den Zahlungsrahmen der Armee 2021-2024 abzulehnen.