Herzog Eva · Ständerat · 2023-06-14
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-14
Wortprotokoll
Der 14. Juni 2019, der Tag des grossen Frauenstreiks mit Frauen aus allen politischen Lagern und auch einigen Männern, war auch für mich ein tolles Erlebnis. Seither wurden einige Dinge erreicht, viele der Forderungen von damals sind aber nach wie vor nicht erfüllt. Deshalb werden auch heute wieder viele auf die Strassen gehen, und wir haben hier unsererseits Gelegenheit, unseren Beitrag zu mehr tatsächlicher Gleichstellung zu leisten.
Wie unsere ehemalige Ratskollegin Marina Carobbio in ihrem Vorstoss festhält, stellt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein grundlegendes und verbreitetes Problem dar. Das hat auch der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Reynard 18.4048 festgehalten.
Eine grundlegende Massnahme, um gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen, ist frühzeitige Sensibilisierung. Damit kann verhindert werden, dass sich die Belästigungsmuster in der Unternehmenskultur verfestigen. Daher muss der Schwerpunkt auf die Präventionsarbeit gelegt werden, und zwar in der beruflichen Grundausbildung wie auch in der Ausbildung zur gymnasialen Maturität. Letzteres muss in Absprache mit den Kantonen geschehen, die hier gemeinsam mit dem Bund in der Verantwortung stehen.
In seiner Stellungnahme zur Motion hält der Bundesrat fest, dass die Themen der sexuellen Gesundheit und der Prävention von sexueller Gewalt auf der Sekundarstufe II im Sexualkundeunterricht sowie im Rahmen der fächerübergreifenden Bildung für nachhaltige Entwicklung behandelt werden. Es existiert auch ein Merkblatt, um die Verantwortlichen sowie Expertinnen und Experten der Berufsbildung für das Thema der sexuellen Belästigung zu sensibilisieren. Wie bereits gesagt, liegt bei der gymnasialen Maturität die Verantwortung bei Bund und Kantonen. Für den Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen sind die Kantone zuständig. Gemäss aktuellem Rahmenlehrplan sind die Schulen allgemein aufgefordert, die Kompetenzen der Jugendlichen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit zu fördern. Dies beinhalte auch Fragen betreffend Identität, Sexualität, psychische und physische Gesundheit, wozu der Biologieunterricht einen Beitrag leiste, heisst es in der Antwort. Im laufenden Projekt "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" werden derzeit die entsprechenden Verordnungen und Reglemente und schliesslich der Rahmenlehrplan revidiert. Derzeit würden die Texte finalisiert und sollten bald verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Er ist der Ansicht, dass diese Massnahmen ausreichend sind und die Motion damit erfüllt ist, und plädiert entsprechend dafür, die Motion abzuschreiben. Er äussert sich aber in keiner Weise dazu, worin diese Massnahmen bestehen und was sich mit der Revision verändert.
Es ist also höchste Eisenbahn, dem Bundesrat mit dieser Motion zu signalisieren, wie wichtig Sensibilisierung und Prävention sind, um offenkundige wie auch unterschwellige Belästigung als solche für die Jugendlichen erkennbar zu machen und sie zu befähigen, sich rechtzeitig dagegen zur Wehr zu setzen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.