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Schilliger Peter · Nationalrat · 2023-06-14

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-14

Wortprotokoll

Wir beraten die Differenz zum Ständerat hier nun zum zweiten Mal. Es geht hier um die Höhe des Kredits für die Bundesasylzentren im Staatssekretariat für Migration. Bevor ich meinen Minderheitsantrag erkläre, mache ich gerne zwei Hinweise: Erstens gilt meine Wortmeldung auch für die FDP-Liberale Fraktion. Zweitens ist der Kredit von 139,9 Millionen Franken für den betrieblichen Aufwand, für den wachsenden Aufwand von Personal und Raum aufgrund der vermuteten grösseren Menge an Asylgesuchen gemäss Seite 14 der Botschaft über den Nachtrag Ib, von diesem Kürzungsantrag nicht betroffen. Der Kürzungsantrag betrifft einzig die Nachmeldung des Bundesrates über 132,9 Millionen Franken für die Realisierung von Containersiedlungen auf Armeeplätzen des Bundes.

Mit der zur Diskussion stehenden Nachmeldung will der Bundesrat zusätzliche 3000 Unterbringungsplätze in Containern realisieren. Während der Ständerat diesen Antrag ablehnt, [PAGE 1317] hat die Mehrheit des Nationalrates die Nachmeldung bereits auf rund 65 Millionen Franken, also auf eine Zusatzrealisierung von 1500 Plätzen, halbiert. Weshalb lehnt meine Minderheit diesen Kompromissversuch erneut ab? Ich nenne fünf Gründe dafür:

1.[NB]Das Mengengefüge: Aktuell stehen dem Bund rund 10[NB]200 Plätze für die Erstbetreuung zur Verfügung. Die aktuelle Auslastung liegt bei rund 54 Prozent. Wieweit die verschiedenen Szenarien der erhöhten Zuwanderung eintreffen werden, ist und bleibt eine Schätzung. Tatsache ist jedoch, dass aktuell auch die Kantone über grosse Reserven von rund 7000 Plätzen verfügen und zudem rund 5100 Gesuche in der Vollzugspendenz stecken.

2.[NB]Die gesetzliche Grundlage: Die Nachmeldung für den Kauf der Container stützt sich auf Artikel 24c des Asylgesetzes. Darin ist geregelt, dass bestehende Unterbringungsstrukturen in militärischen Bauten für maximal drei Jahre für die Durchführung von Asylverfahren genutzt werden können. Die Umnutzung sei ohne kantonale oder kommunale Bewilligung möglich, zum Beispiel bei baulichen Massnahmen zum Unterhalt oder bei Ausrüstungen von untergeordneter Bedeutung. Als letzte solche Möglichkeit werden Fahrnisbauten aufgeführt. Also sind die beantragten Container im Wert von 65 Millionen Franken Fahrnisbauten für drei Jahre. Uns scheint diese Begründung sehr vage zu sein und in der rechtlichen Interpretation stark ausgereizt.

3.[NB]Die Kantone: Sie deklarieren, dass sie die Container befürworten würden und keine eigenen Kapazitäten hätten. Das überrascht eigentlich nicht, denn wer will schon freiwillig eine Aufgabe des Bundes übernehmen? Auch hier verweise ich auf das Asylgesetz: Artikel 24 des Asylgesetzes - in der Auflistung also vor dem Artikel über die Nutzung militärischer Bauten - beschreibt, dass der Bund bei einem raschen und erheblichen Anstieg von Asylgesuchen die Zuweisung an die Kantone vor den gesetzlich verankerten 140 Tagen vornehmen kann. Damit besteht eine klare gesetzliche Regelung für den Notfall, für ein Szenario der Überbelastung.

4.[NB]Die Frist der Umsetzung: Gemäss Szenario wurde uns aufgezeigt, dass Mitte September 2023 die Container dringlich gebraucht würden. Gemäss bisherigen Aussagen benötigt die Umsetzung jedoch einen Vorlauf von rund 4,5 Monaten. Also wird es frühestens November, bis diese Container in Betrieb wären. Nur schon diese Differenz in der terminlichen Begründung zeigt wesentliche Problemstellungen bei der Umsetzung im Asylbereich auf.

5.[NB]Unser Lösungsansatz: Die Mehrheit beantragt einen Kredit für die Reservebildung von 1500 Unterbringungsplätzen. Die Kantone haben gemäss Rückmeldung rund 9000 Plätze in öffentlichen Schutzräumen. Wenn also jeder Kanton durchschnittlich 60 Asylsuchende übernimmt, ist das Problem rasch und solidarisch gelöst. Diesen Ansatz verlangt auch die Motion der Finanzkommission des Ständerates, welche unter anderem eine strategische Planung im Umgang mit stillgelegten Armeeunterkünften oder Zivilschutzräumen verlangt.

Die Betreuungskosten sind bewilligt, diesen Hinweis machte ich bereits, jedoch wird auf eine Investition von 65 Millionen Franken für die Nutzungsdauer von maximal drei Jahren verzichtet.

Für die Unterstützung des Minderheitsantrages bedanke ich mich.