Lexipedia

Burgherr Thomas · Nationalrat · 2023-06-14

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-14

Wortprotokoll

Meine Motion fordert, dass die Pflege von Angehörigen ersten und zweiten Grades zulasten der Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen möglich sein soll. Die jüngst eingeführten gesetzlichen Massnahmen für eine bessere Unterstützung von betreuenden Angehörigen unterstütze ich, und diese Massnahmen sollen Bestand haben, das ist ganz klar. Zudem dürfen wir die demografische Alterung nicht ausser Acht lassen.

Gerne führe ich das noch kurz aus. Es wurden jüngst konkrete Hilfen für Helfende ins Leben gerufen: Betreuungsgutschriften und zusätzlicher Urlaub für betroffene Angestellte. Seit dem 1. Januar 2021 gelten die ausgeweiteten Lohnfortzahlungen und Betreuungsgutschriften bei kurzen Arbeitsabwesenheiten im AHV-Bereich. Auch im IV-Bereich wurde der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die [PAGE 1353] Hilflosenentschädigung angepasst. In einer weiteren Etappe wurde bereits per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt. Das alles ist gut.

Es gibt nun aber ein Problem bei der Abgrenzung, und zwar infolge unklarer gesetzlicher Grundlagen: Das Bundesgericht untersagt bereits die sogenannte Behandlungspflege durch Laienpfleger, das heisst komplexe Wundversorgung, Infusionen, Injektionen usw. Was aber fehlt, ist eine Abgrenzung zur Grundpflege, das heisst Körperpflege, Aus- und Ankleiden, Unterstützung bei der Ernährung und Fortbewegung usw. Das ist aktuell mangels klarer Abgrenzung erlaubt. Das Problem wird zusätzlich dadurch verschärft, dass in zahlreichen Fällen die Angehörigenleistung weniger in Zusammenhang mit einer Krankheit oder deren Folgen gemäss Artikel 25 KVG steht als vielmehr mit der Alterung der pflegebedürftigen Angehörigen erbracht wird. Dies kann weder durch Kantone noch durch Krankenversicherungen kontrolliert werden. Es öffnet aber Tür und Tor für grosse Kostenfolgen und finanzielle Begehrlichkeiten, die infolge der demografischen Entwicklung ein riesiges Ausmass annehmen könnten. Deshalb gilt es hier frühzeitig die Abgrenzung zu klären, Missbräuchen vorzubeugen und einen weiteren Kostenschub im Gesundheitswesen zu stoppen. Denn es gilt auch anzuerkennen, dass die Beistandspflicht gegenüber den Nächsten im Allgemeinen, aber insbesondere gegenüber Familienmitgliedern zu den edelsten Tugenden gehört.

Wäre unser Sozial- und Gesundheitssystem noch finanzierbar, wenn wirklich alle Freiwilligen plötzlich Geld für ihre Tätigkeiten verlangen könnten? Nein, ich denke nicht, dass das zielführend ist. Wir sollten mindestens vermeiden, dass es eine Vermischung zwischen informeller und formeller Hilfe gibt. Die heute unklare Situation muss geklärt werden, damit Transparenz und Solidarität bei der Pflege der engsten Angehörigen weiterhin Vorrang haben. Die Freiwilligenarbeit muss gestärkt werden, anstatt die Krankenversicherung zu belasten.