Egger Kurt · Nationalrat · 2023-06-15
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Der wichtigste Grundsatz in der Raumplanung ist die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet, und das ist bereits seit dem Jahr 1980 so. Wenn ich mir jedoch die neuesten Zahlen anschaue, komme ich zum Schluss, dass die Raumplanung gescheitert ist. Das ARE hat kürzlich die Zahlen nach oben korrigiert: Es gibt 620[NB]000 Gebäude ausserhalb der Bauzone. Demnach liegen 37 Prozent aller Siedlungsflächen ausserhalb der Bauzone. Vielleicht noch eine Zahl: Per saldo sind in den letzten Jahren ausserhalb der Bauzone pro Jahr gegen 200 neue Gebäude mit reiner Wohnnutzung entstanden - also nicht landwirtschaftlich bedingt, sondern mit reiner Wohnnutzung. Das war sicher nicht die Idee des Trennungsgrundsatzes. Zwei Gründe führten zu diesem Resultat: Zum einen hat das Parlament in den letzten Jahren das Gesetz mit immer mehr Ausnahmen ausgehöhlt, zum andern hat auch eine Reihe der Kantone die Umsetzung sehr fahrlässig gehandhabt.
Mit der Revision starten wir nun einen neuen Versuch. Die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone und die von ihnen [PAGE 1361] beanspruchte Fläche sollen plafoniert werden; es wird ein Stabilisierungsziel definiert. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Positiv ist ebenfalls die Umsetzung über die kantonalen Richtpläne mit entsprechenden Sanktionen, wenn die Ziele nicht eingehalten werden. Die Kantone erhalten damit einen gewissen Spielraum für ihre speziellen Situationen. Die Abbruchprämie schliesslich ist ein Anreiz für den Abriss nicht mehr benötigter Gebäude. Ebenso ist die Finanzierung über die Mehrwertabgabe sinnvoll.
Der aktuelle Katalog mit Ausnahmen ist jedoch nach wie vor umfangreich. Ausgenommen sind z.[NB]B. Bodenversiegelungen in der nicht ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone in den Sömmerungsgebieten, wenn sie entweder landwirtschaftlich, touristisch oder durch Energie- oder kantonale bzw. nationale Verkehrsanlagen bedingt sind. Ebenso ausgenommen sind geschützte Gebäude. Ausgenommen sind zudem die Gebäude, die zwischenzeitlich einer Bauzone zugewiesen worden sind.
Überhaupt nicht ins Konzept der Stabilisierung passt Artikel 24c. Danach sollen altrechtliche Wohnbauten ausserhalb der Bauzone im gesamten Gebäudevolumen, inklusive des angebauten Ökonomieteiles, zu Wohnungen umgenutzt werden können. Es geht hier notabene nicht mehr um die Wohnbedürfnisse der Landwirtschaft, sondern um Investitionen in neue Mehrfamilienhäuser ausserhalb der Bauzone, was äusserst negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Baukultur hat und längerfristig auch der produzierenden Landwirtschaft schadet. Bei diesen Mehrfamilienhäusern braucht es dann zusätzliche Parkplätze; auch Swimmingpools sind heute beliebt. Das Erscheinungsbild der Bauernhäuser mitsamt ihrer Umgebung wird zwangsläufig massiv verändert. Solche Bauernhäuser werden zu attraktiven Immobilienobjekten, womit die Landwirtschaft auf diesen Betrieben plötzlich nur noch nebensächlich ist. Mit diesen vielen Ausnahmen laufen wir Gefahr, dass wir weitermachen wie bisher.
Ihre Kommission hat die Vorlage des Ständerates deutlich verbessert. Das ist für uns das Minimum, damit wir eine Chance für eine Stabilisierung von Gebäudebestand und Bodenversiegelung haben.
Die grüne Fraktion kann der Vorlage nur zustimmen, wenn die Anträge der Minderheiten, die jetzt vermehrt Ansprüche geltend machen, abgelehnt werden und wenn beim berühmten Artikel 24c die Minderheit zur Mehrheit wird. Das ist auch das Minimum, damit die RPG 2 als valabler Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative gelten kann.
In diesem Sinne sind wir für Eintreten.