Flach Beat · Nationalrat · 2023-06-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees zur Landschafts-Initiative, spreche jetzt aber für die grünliberale Fraktion zur RPG 2.
Raumplanung ist eine langfristige Sache. Wir haben in den Plänen einen Planungshorizont von ungefähr fünfzehn Jahren, und Sie wissen alle: Was einmal festgesetzt und dann umgesetzt wird, was gebaut wird, steht dann meistens für eine oder zwei Generationen, oder vielleicht kommt es gar nie mehr aus der Landschaft weg. Raumplanung ist komplex, und sie ist eine Verbundaufgabe zwischen den Städten, den Gemeinden, den Kantonen, den Bezirken, und zwar nicht nur innerhalb der politischen Einheiten, sondern auch über ihre Grenzen hinweg. Damit ist Raumplanung eine der schwierigsten Aufgaben, weil sie nicht nur komplex ist, eine Vielzahl von verschiedensten Ansprüchen miteinander vereinen und Lösungen finden muss, sondern weil sie auch verschiedenste Ansprüche, Wünsche, Entwicklungsideen, Vorstellungen verbinden und am Ende in einen verbindlichen Plan giessen muss, der dann für die nächsten fünfzehn, zwanzig, dreissig Jahre gilt.
Nachhaltigkeit in dieser Entwicklung muss jedes Mal gemessen werden, und eine kurzfristige Investition kann durchaus dazu führen, dass die Nachhaltigkeit auf Jahrzehnte oder Generationen hinaus eingedämmt wird und es dann nicht mehr möglich ist, Verbesserungen in der Landschaft, in der Bebauung, in der Qualität, im Landschaftsbild, aber auch in der wirtschaftlichen Nutzung tatsächlich umzusetzen oder in die richtige Richtung zu steuern.
Das Schweizer Stimmvolk hat der ersten Etappe der Teilrevision des Raumentwicklungsgesetzes (RPG 1) vor zehn Jahren mit einem Stimmenverhältnis von 62,9 zu 37,1 Prozent zugestimmt. Mit der RPG 1 wurde das Ziel verfolgt, die Zersiedelung ausserhalb des Baugebietes einzudämmen, keine zusätzlichen Einzonungen mehr zuzulassen, wo das planerisch nicht ganz klar gegeben ist, und eine Innenentwicklung mit qualitätsvollen Lebens-, Wohn-, Arbeits-, Industrie- und Verkehrsräumen zu schaffen. Das ist eine Herkulesaufgabe. Viele Gemeinden und Städte, aber auch einige Kantone sind noch nicht am Ende dieser Arbeit angelangt, sondern sie sind vielmehr ständig dabei, diese Arbeit umzusetzen, und wahrscheinlich wird das immer noch weitergehen.
Einer der Gründe, weshalb wir jetzt auch über Wohnungsknappheit innerhalb des Siedlungsgebietes sprechen müssen, ist die Tatsache, dass die RPG 1 nicht umgesetzt wurde - nicht an allen Orten oder nicht so, wie es eigentlich damals der Wunsch war, als wir dieses Gesetz verabschiedeten. Der Weg geht aber in die richtige Richtung. Die Qualität der Innenentwicklung nimmt zu, das ist eindeutig. Damit ist das auch ein Erfolg der RPG 1, die die Zersiedelung einschränken wollte.
Die RPG 2 ist denn auch das Einlösen des Versprechens von 2013, als wir gesagt haben: Nach der RPG 1 kommt die RPG 2; wir kümmern uns jetzt um das, was ausserhalb der Bauzone ist. Gemäss Verfassung sollen wir das auch tun: die Grundsätze festlegen, damit wir den Landschaftsschutz angehen und den Nutzen der Landschaft für die Produktion der Bauern, als Freizeitraum, für den Tourismus, aber selbstverständlich auch für den Erhalt der Biodiversität sichern können.
Das Problem dort ist natürlich offensichtlich, und es ist mit den neuesten Erhebungen auch wieder aufgetaucht und deutlich geworden: Es gibt ausserhalb der Bauzone 618[NB]000 Gebäude. Das sind - und das ist erschütternd! - 23[NB]000 mehr als vor vier Jahren. Die Zunahme der Anzahl Bauten, Anlagen, Infrastrukturen ausserhalb der Bauzonen ist frappierend und alarmierend. Deshalb ist es notwendig, dass wir dort entsprechend handeln. Denn wenn wir es jetzt nicht tun, wird das Verbauen von diesen Landschaften weitergehen, und die Landschaften werden für immer verloren gehen. Die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen, der Umfang der Biodiversität und letztlich auch die Qualität unseres Landschaftsbildes - das sind eigentlich, finde ich, ganz hohe Werte für die Schweiz - werden zurückgehen.
Wir müssen uns bewusst sein, dass jeder und jede, wenn man von Landschaft spricht, ein anderes Bild vor Augen hat, was für eine Landschaft gemeint ist. Wir reden alle von etwas anderem. Eine Baslerin wird etwas anderes sehen als jemand aus dem Vallée de Joux oder ein Aargauer wie ich. Die Kommission hat jetzt einen guten Weg eingeschlagen, indem sie den verschiedenen Gebietsansätzen der Kantone und den spezifischen Problemen mehr Rechnung trägt und entsprechend Massnahmen und Instrumente vorsieht, damit die Kantone dort mehr machen können. Die Kantone können mit klaren Kriterien insofern auch mehr Handlungsspielraum bekommen, das ist richtig. Das Wesentlichste ist aber das Stabilisierungsziel, wonach wir ausserhalb der Bauzone nicht weiterbauen und wonach die Zunahme der Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone jetzt mit diesem Beschluss gebremst wird. So wollte es auch der Ständerat, und Ihre Kommission hat das noch einmal bestärkt. Beim Rückbau von zonenwidrigen Bauten gibt es eine Abbruchprämie, die natürlich auch finanziert werden muss, beispielsweise durch die Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen. Da ist es wichtig, dass die Gemeinden und Kantone die Möglichkeit haben, [PAGE 1364] dieses "Kässeli" auch zu füllen, um entsprechende Massnahmen finanzieren zu können.
Dann haben wir den Gebietsansatz aufgenommen, wonach die Kantone in den Berggebieten entsprechende Planungen vornehmen können. Die Kantone sind noch nicht ganz begeistert von diesem Beschluss, aber vielleicht hat die Zeit auch nicht gereicht, um zu erklären, was die Kommission damit meint. Die Kommission meint nicht einfach die Berggebiete in den Alpenräumen, wie man sie sich gemeinhin vorstellt: Berggebiete können gemäss Artikel 4 des Landwirtschaftsgesetzes eben auch im Mittelland sein. Das sind jene Gebiete, die nach Landwirtschaftsgesetz und aufgrund ihrer Topografie ausgeschieden werden können. Es macht durchaus Sinn, dass die Kantone entsprechende Pläne erarbeiten und in diesen Gebieten legiferieren können.
Ein wesentlicher Punkt ist natürlich, dass das alles in die gleiche Richtung geht und dass das Gesetz dann nicht plötzlich Tür und Tor oder ganze Scheunentore öffnet für mehr Bauen ausserhalb der Bauzone, dass es also in die andere Richtung geht und dass keine Stabilisierung erfolgt. Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört: Das betrifft Artikel 24c Absatz 3bis, in dem es um die Möglichkeit des Bauens von neuen Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Bauzone geht. Ich bitte Sie, dort dann meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und den Einzelantrag Graber abzulehnen. Auch Herrn Grabers süsses Gift, das auf die Berggebiete zu beschränken, ist nicht wirklich hilfreich, sondern geht genau in die andere Richtung. Wesentlich ist, dass wir dem Verfassungsgrundsatz der[NB]nachhaltigen[NB]Entwicklung des Landes hier Rechnung tragen und in die Richtung gehen, zu stabilisieren, statt weiter aufzumachen für weitere Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzone.
"Bauernland in Bauernhand" und eine nachhaltige Entwicklung, das soll auch auf Stufe der Kantone gelten, die dann die Möglichkeit haben werden, für ihre Bedürfnisse angepasste Planungen zu machen und das in den Richtplänen partizipativ zu erarbeiten. So können auch die Kantone dort mehr mitmachen. Aber es muss darum gehen, dass wir den Trennungsgrundsatz zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet mit dieser zweiten Etappe der Teilrevision des RPG stärken und nicht schwächen.
Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, einzutreten und in der Detailberatung dann unseren Anträgen zu folgen.