Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-15
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-15
Wortprotokoll
Dann muss ich mich entschuldigen. Ich spreche gerne zum Eintreten. (Zwischenruf des ersten Vizepräsidenten: Wunderbar, Sie haben das Wort, Herr Bundesrat!) Ich war etwas voreilig. Ich meinte, wir seien etwas weiter.
Ich habe es ja in zwei Sätzen gesagt: Es geht hier in erster Linie um die saubere Trennung zwischen Bau- und Nichtbauzone. Ihre Kommission schlägt Ihnen nach der ständerätlichen Lesung eine gute Variante vor, indem sie grundsätzlich auf diesen Entwurf eintritt und das Stabilisierungsziel grundsätzlich unterstützt. Im Unterschied zur Fassung für eine Revision des Raumplanungsgesetzes, auf die Ihr Rat damals nicht eingetreten ist, geht es in diesem Entwurf bei den Zielen für das Nichtbaugebiet nur um die Zahl der Gebäude. Das scheint mir schon ganz wichtig zu sein, weil es einfach so ist: Wenn ein altes Landwirtschaftsgebäude erneuert werden muss, wenn es zu einem neuen Stall umgebaut werden muss, dann ist das Stabilisierungsziel erreicht, wenn dann im Gleichzug ein kleiner Stall, ein kleiner Schopf abgebrochen wird. Das ist insofern sinnvoll, als die Tierschutzvorschriften oder die Gewässerschutzvorschriften in der Regel eine grössere Flächennutzung vorsehen.
Mit der ursprünglichen Fassung, auf die Ihr Rat nicht eingetreten ist, hatten wir das Problem, dass dann flächenmässig hätte kompensiert werden müssen und dass die Investoren gezwungen gewesen wären, die Anzahl Gebäude zurückzubauen, die der gleichen Fläche entsprochen hätten wie die neue Investition. Das wäre nicht zweckmässig gewesen. Das wären für die Landwirtschaft unerfüllbare Anforderungen gewesen.
Jetzt sieht der Entwurf eine Kombination vor, das ist das Grundkonzept: Auf der einen Seite soll die Anzahl der Gebäude stabil bleiben, und auf der anderen Seite werden die Landwirte bzw. die Investoren nicht verpflichtet zurückzubauen, sondern es gibt eine Abbruchprämie, d.[NB]h., es besteht ein Anreiz zurückzubauen.
Wenn wir die Resultate verschiedener Volksabstimmungen anschauen - ich denke hier an die Abstimmung über das CO2-Gesetz -, stellen wir fest, dass Anreizsysteme einfach deutlich besser akzeptiert werden als Verpflichtungen und Forderungen, wie sie mit einer Verpflichtung zum Rückbau verbunden gewesen wären. Deshalb bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Es gibt dann verschiedene Minderheitsanträge - ich habe es bereits gesagt, entschuldigen Sie nochmals. Der Bundesrat wird Ihnen hier beantragen, mehrheitlich der Mehrheit zu folgen.
Bereits in der Eintretensdebatte wurde verschiedentlich Artikel 24c betreffend den Ausbau nicht mehr benötigter Bauten angesprochen. Ich denke, wenn wir dem Stabilisierungsziel Rechnung tragen wollen, sollten wir eine bereits vorhandene Bausubstanz auch ausnützen können. Hier gibt es eine knappe Minderheit. Es betrifft schon die Kerndiskussion dieser Vorlage: Wollen wir das, oder wollen wir es nicht? Ich werde nachher dann gerne in Block 2 noch detailliert dazu Stellung nehmen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf diese gute, zielgerichtete Vorlage, die auch als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative dient, die hoffentlich dann zurückgezogen wird, einzutreten.