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Noser Ruedi · Ständerat · 2023-06-15

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Als Betroffener möchte ich mich auch noch kurz melden. Wir sind im Moment an der Unternehmensweitergabe. Ich bin stolz, dass mein Neffe bereits einen Teil der Unternehmung leitet. Mit fünf eigenen Kindern ist es nicht so eine einfache Sache, das darf man klar und deutlich sagen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass der Entscheid der Kommission für Rechtsfragen, nicht auf die Vorlage einzutreten, richtig war:

1.[NB]Das heutige Erbrecht hat den Spielraum schon bedeutend vergrössert, das muss man klar und deutlich sagen.

2.[NB]Die Frage, was ein Unternehmen ist, ist eine schwierige Frage. Wir können uns im Moment ja nicht einmal mehr einigen, was Männer und Frauen sind. Bei einer Unternehmung ist es noch viel, viel schwieriger. Es ist nicht klar, was ein Unternehmen ist. Das kann eine einfache Bäckerei sein, es kann ein Hobby sein, das man nebenbei betreibt, es kann eine Firma mit zwanzig, hundert oder zehntausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein. Es ist ein weiter Begriff, was ein Unternehmen ist. Und jetzt möchten Sie das Recht so anpassen, dass es für die Roche-Gruppe und den Bäcker um die Ecke identisch ist, indem Sie individuell auf diese eingehen wollen. Das erachte ich als sehr schwierig, da bleibe ich lieber beim allgemeinen Erbrecht.

Ehrlicherweise muss man sagen: Wenn man im Verlauf einer Nachfolgeregelung vor dem Richter steht, muss vorher einiges schiefgegangen sein. Wenn man zum Richter muss, heisst das, dass die Generation, die in der Firma tätig war, bei der Pensionierung nicht in der Lage war, die Nachfolge selbst zu regeln. Das heisst, sie war bis zu ihrem Tod selbst tätig, danach war die Familie nicht selbst in der Lage, das Problem zu lösen, und dann geht man vor Gericht. Das ist die Reihenfolge, um die es geht. Jetzt ist die Frage: Kann ein Gericht das besser lösen, was der Erblasser nicht lösen konnte, was die Familie nicht lösen konnte? Ich glaube, das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, und sage hier klar: Nein. Wenn ich nicht in der Lage bin, die Nachfolge zu regeln, wenn mir etwas passiert, wenn meine Familie nicht in der Lage ist, die Nachfolge zu regeln, dann ist der Richter auch nicht in der Lage, die Nachfolge zu regeln.

Ist das schlimm? Das ist nicht schlimm. Unternehmen sind nicht für die Ewigkeit gemacht. Ich glaube, das ist das Einzige, was für alle Firmen stimmt. Unternehmen werden gegründet - ich glaube, jedes Jahr 50[NB]000 neue -, also müssen auch irgendwo 50[NB]000 wieder untergehen; denn sonst haben Sie irgendwann eine unendlich grosse Zahl von Unternehmen. Das ist nicht das Problem. Unternehmen sind nicht für die Ewigkeit gemacht.

Ich bin klar der Ansicht, dass dieses Gesetz zwar vielleicht ein, zwei Probleme lösen kann, aber viele, viele neue schafft. Daher kann ich nur eines klar sagen: Mit dem aktuellen Erbrecht wird der Familie und dem Unternehmer sehr vieles zur Verfügung gestellt, und er soll die Nachfolge, wenn immer möglich, regeln, bevor der Todesfall eintritt. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. Das heisst, wenn man ein Erbrecht für Unternehmer machen müsste, dann müsste man sie zwingen, die Nachfolge bis 70 geregelt zu haben.