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AB 323518

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

In Block 1 geht es um Ausgleich und Entschädigung inklusive Abbruchprämie, um die Richtpläne der Kantone und den Gebietsansatz. Um es vorwegzunehmen: Die FDP-Liberale Fraktion wird mit Ausnahme der Minderheit Jauslin bei Artikel 8c Absatz 1 und Artikel 18bis Sachüberschrift sowie meiner Minderheiten bei Artikel 5 Absatz 2quater und Artikel 8c Absatz 1bis jeweils grossmehrheitlich der Mehrheit folgen. Aber der Reihe nach:

In Artikel 5 sind Ausgleich und Entschädigung inklusive Abbruchprämie geregelt. Die Mehrheit sieht einen Ausgleich für Planungsvorteile vor, welche sich ausschliesslich infolge einer Einzonung ergeben. Diese Klarstellung ist deshalb wichtig, weil das Bundesgericht in einem Urteil, welches die Berner Gemeinde Meikirch betraf, festgehalten hatte, dass die Vorschrift einer Gemeinde oder eines Kantons, welche die Aufzonung als Tatbestand nicht der Mehrwertabgabe unterzieht, bundesrechtswidrig sei. Die Minderheit I (Suter) will nun aber genau diese bundesgerichtliche Rechtsprechung nachvollziehen und zusätzlich auch den Ausgleich erheblicher Mehrwerte aus Um- und Aufzonungen verbindlich vorschreiben. Dies lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab. Eine derartige Regelung würde Investitionen unattraktiv machen und demgemäss hemmen; dies würde dem Ziel der Verdichtung gegen innen entgegenlaufen. Nicht zu beanstanden ist aber die Fortschreibung der bisherigen Gesetzeslage, wonach die Kantone in eigener Kompetenz derartige Ausgleiche vorsehen können.

Neu soll gemäss dem Konzept der Mehrheit diese Kompetenz auch direkt den Gemeinden zukommen, dies für den Fall, dass im jeweiligen Kanton keine entsprechende Regelung getroffen wurde. Ich verweise diesbezüglich auf den neuen Absatz 1septies. Dieses Konzept ist dem Minderheitsantrag II (Paganini) vorzuziehen. Damit kann nämlich den spezifischen Gegebenheiten, die sich auch innerhalb eines Kantons massgeblich unterscheiden können, Rechnung getragen werden. Sodann lehnen wir in diesem Zusammenhang auch den Minderheitsantrag Egger Mike zu Absatz 1ter ab. Hier geht es um die Verwendung der eingenommenen Abgaben.

In Absatz 2bis geht es sodann um die Abbruchprämie. Diese soll dann ausbezahlt werden, wenn ein ursprünglich rechtmässig erstelltes Gebäude ausserhalb der Bauzone abgerissen wird. Die Minderheit II (Graber) will die Prämie in jedem Fall ausbezahlt wissen, also auch dann, wenn die Baute unrechtmässig erstellt worden war. Dies lehnen wir ab. Ich bitte Sie, hier zusammen mit uns der Mehrheit zu folgen.

Eine weitere Voraussetzung für die Ausrichtung der Prämie soll darin bestehen, dass kein Ersatzneubau erstellt wird. Andernfalls stösst der mit der Prämie gesetzte Anreiz ins Leere. Die Minderheit I (Paganini) will diese Voraussetzung aufweichen, indem sie für landwirtschaftlich oder touristisch genutzte Bauten nicht erfüllt sein muss. Diese Bevorzugung lehnen wir ab und bitten Sie, mit uns der Mehrheit zu folgen.

Bezüglich Absatz 2quater unterstützen wir meinen Minderheitsantrag II auf Streichung. Ich habe diesen separat bereits begründet. Dementsprechend wird von uns der Antrag der Minderheit I (Bulliard) abgelehnt.

Weiter lehnen wir den Minderheitsantrag Rüegger zu Artikel 6 Absatz 4 ab.

Demgegenüber wird die FDP-Liberale Fraktion bei Artikel 8c Absatz 1 grossmehrheitlich der Minderheit Jauslin folgen. Hier geht es um den Gebietsansatz. Die Mehrheit Ihrer Kommission will diesen auf das Berggebiet beschränken. Die Minderheit Jauslin übernimmt die Regelung des Ständerates, welcher keine solche Beschränkung vorsieht. Um die mit der Vorlage angestrebte Gestaltungsfreiheit der Kantone bestmöglich zu gewährleisten, ist der Minderheit Jauslin der Vorzug zu geben.

Schliesslich wird die FDP-Liberale Fraktion bei Absatz 1bis von Artikel 8c grossmehrheitlich meiner Minderheit folgen. Die Ausführungen dazu habe ich im Rahmen der separaten Begründung zu meinem Minderheitsantrag bereits gemacht.

Zusammenfassend bitte ich Sie, in diesem Block 1 die Minderheit Jauslin und meine beiden Minderheiten zu unterstützen und ansonsten jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen.