Strupler Manuel · Nationalrat · 2023-06-15
Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ganz allgemein sind wir überzeugt, dass diese Teilrevision des Raumplanungsgesetzes nach dem ersten, gescheiterten Versuch auf gutem Weg ist. Für uns ist klar, dass mit dieser Revision gerade die Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit erhalten, sich dynamisch weiterzuentwickeln und neuen Anforderungen des Marktes und der Gesellschaft gerecht zu werden. Deshalb ist es wichtig, das Stabilisierungsziel auf die Anzahl der Gebäude zu beschränken und sicher nicht auf die bebaute Fläche. Mit der Abbruchprämie werden hierfür die richtigen Anreize geschaffen. Es ist wichtig, dass es für jedes Gebäude, das nicht mehr benötigt wird, Anreize gibt, dieses rückzubauen.
Klar ist für uns aber auch, dass der grösste Druck auf die landwirtschaftliche Produktionsfläche durch die viel, viel zu massive Zuwanderung der letzten Jahre ausgelöst wird. Da ist dann die Nutzung als Erholungsgebiet, als zusätzliches Bauland oder für verschiedene Kompensationsmassnahmen, die durch die überbordende Zuwanderung entstehen, zu nennen.
In diesem Block bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, die folgenden Minderheiten zu unterstützen:
Den Einzelantrag Wasserfallen Christian zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe bquater konnten wir im Plenum nicht besprechen. Wir werden ihn aber grossmehrheitlich unterstützen. Es ist wichtig, dass wir auch zukünftig die Erstellung von Infrastrukturbauten ermöglichen.
Bei Artikel 5 Absatz 1bis bitte ich Sie, der Minderheit II (Paganini) zu folgen. Wenn wir die Verdichtungsziele wirklich erreichen und die Verdichtung fördern wollen, ist es wichtig, dass die Kantone, sicher aber nicht die Städte selber den Ausgleich erheblicher Mehrwerte regeln, die durch Aufzonungen entstehen. Hier muss aufgepasst werden, dass wir nicht einfach zusätzlich Einnahmen suchen, sondern dass wir Anreize schaffen, damit auch wirklich verdichtet wird. Sonst ist dann die Konsequenz, dass die Städte nicht in die Höhe, sondern in die Breite, d.[NB]h. in die Landwirtschaftsfläche hinein, wachsen. Falls diese Minderheit nicht erfolgreich ist, bitte ich Sie, die Minderheit Egger Mike zum gleichen Artikel - dieser Minderheitsantrag wurde mittlerweile von Kollege Page übernommen - zu unterstützen.
Bei Artikel 5 Absatz 2bis bitte ich Sie, der Minderheit II (Graber) zu folgen und somit zur Version des Ständerates zurückzukehren. Es ist für uns, wie anfangs schon gesagt, wichtig, dass durch den Anreiz der Abbruchprämie alle Gebäude, die nicht mehr benötigt werden, auch wirklich zurückgebaut werden. Ob sie jetzt offiziell bewilligt sind oder nicht, spielt weniger eine Rolle. Um das Stabilisierungsziel zu erreichen, ist es wichtig, dass diese Gebäude zurückgebaut werden.
Ebenfalls bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit I (Bulliard) bei Artikel 5 Absatz 2quater zu unterstützen. Uns scheint es wichtig zu sein, dass der Bund die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kantone berücksichtigen muss.
Bei Artikel 6 Absatz 4 unterstützen wir die Minderheit Rüegger, die beim geltenden Recht bleiben möchte.
Alle anderen Minderheitsanträge werden wir mehrheitlich ablehnen. Insbesondere den Minderheitsantrag Jauslin zu Artikel 8c Absatz 1 und den Minderheitsantrag Vincenz zu Artikel 8c Absatz 1bis werden wir grossmehrheitlich ablehnen, im Gegensatz zu den Ausführungen, wie sie unser Fraktionskollege Graber vorhin persönlich gemacht hat. Für uns ist es ein guter Kompromiss, den Planungs- und Kompensationsansatz auf das Berggebiet zu begrenzen und so Auswüchse im Talgebiet zu verhindern. Auch dürfen die Kompensationsmassnahmen nicht auf Kosten des Kulturlandes und somit der produktiven Flächen der Landwirtschaft erfolgen.
Ich nehme es vorweg: Dafür ist es für uns umso wichtiger, dass die Fassung der Mehrheit bei Artikel 24c Absatz 3bis bestehen bleibt. Der Präsident des Schweizer Bauernverbandes hat hoffentlich zugehört. Er schaut immerhin nach vorne.
Herzlichen Dank, wenn Sie unserer Empfehlung folgen und so mithelfen, diese zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes noch etwas besser zu machen.