Flach Beat · Nationalrat · 2023-06-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zu Artikel 24c Absatz 3bis, der heute Morgen schon mehrfach erwähnt wurde. Eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission will hier entgegen dem ursprünglichen Beschluss ermöglichen, dass Gebäude, die nicht mehr für die Landwirtschaft genutzt werden, in ihrem gesamten Volumen für die dauerhafte Wohnnutzung umgenutzt und umgebaut werden können. Das ist das Pièce de Résistance, auch für die Landschafts-Initiative. Dieses Vorhaben geht in eine völlig andere Richtung als das Stabilisierungsziel, das wir im ersten Block beschlossen haben. Diese Massnahme würde dazu führen, dass zigtausend Gebäude - ich gehe davon aus, dass es gegen 100[NB]000 sein könnten -, die in der Landwirtschaftszone stehen, im gesamten[NB]Volumen[NB]des[NB]Baus, d.[NB]h. nicht nur des Wohnteils, sondern auch des angebauten Tenns, zur Wohnnutzung umgebaut werden könnten.
Sie können also dann ausserhalb der Bauzone aus einem Bauernhaus ein Mehrfamilienhaus machen. Sie haben in diesen Bereichen keine Bauvorschriften, was die Dachneigung oder die Gestaltung usw. angeht - das gibt es nicht, weil Sie eben ausserhalb der Bauzone sind. Es ist also eine absolute Privilegierung; Sie dürfen ausserhalb der Bauzone mehr machen als innerhalb der Bauzone. Es geht eben auch nicht nur um das Volumen, das schon besteht und das dann genutzt [PAGE 1381] werden kann. Wenn Sie ein Bauernhaus haben, das ausserhalb der Bauzone als Einfamilienhaus genutzt wird - und darum geht es, es geht nicht um die landwirtschaftliche Nutzung, sondern um das Wohnen ausserhalb des landwirtschaftlichen Betriebs -, dann wohnt da wahrscheinlich jemand, der täglich zur Arbeit fährt, vielleicht sind es auch zwei Personen, die das tun. Wenn Sie daraus ein Mehrfamilienhaus machen, haben Sie plötzlich sechs Parteien, die das machen. Die entsprechenden Infrastrukturen müssen dann angepasst werden, und das Gemeinwesen wird das dann letztlich bezahlen.
Sie schaffen auf diese Art und Weise Inselbauzonen, die weit über das hinausgehen, was ursprünglich angedacht war, nämlich dass man die Gebäude erhalten will. Das wird Auswirkungen haben auf die Umgebung, auf die Erschliessung und letztlich auf die Gemeinde. Sie wird dann dafür sorgen müssen, dass auch da oben der Kehricht abgeholt wird, dass das Feuerwehrauto da hinfahren kann usw.; das ist dann alles durch das Gemeinwesen zu tragen.
Für die Bauern ist Folgendes ganz klar, deshalb sind die Bauern auch gegen diese Öffnung: Wenn ausserhalb der Bauzone zusätzliche Kleinwohnzonen dieser Art mit kleinen Inselbauzonen geschaffen werden, dürfte auch eine Vielzahl zusätzlicher Leute gegen die Emissionen vorgehen, die entstehen, wenn die Bauern ihrer Tätigkeit nachgehen, seien es die Kuhglocken, sei es das Güllen, seien es sonstige Arbeiten. Ebenso ist es eine ganz andere Situation, das kann ich Ihnen als davon Betroffener versichern, wenn innerhalb des Perimeters von Kiesabbaugebieten beispielsweise traditionellerweise nur eine Person oder eine Familie wohnt, die den landwirtschaftlichen Betrieb nicht übernommen hat, als wenn dort sechs Parteien leben, die sich neu angesiedelt haben.
Sie würden mit dieser Möglichkeit Inselbauzonen schaffen. Sie würden vor allen Dingen auch für einen wirklich kleinen Teil der Schweizer Bevölkerung ein Sonderrecht und ein Privileg schaffen, das es innerhalb der Bauzone nicht gibt. Ich könnte auf dem Grundstück, auf dem ich wohne, eigentlich ein vierstöckiges Haus hinstellen. Das würde technisch problemlos gehen, der Ort ist hervorragend erschlossen, das würde funktionieren. Das darf ich aber nicht tun. Es gilt eine Bau- und Zonenordnung, die zulässt, dass ich dort zweigeschossig bauen darf. Das ist auch korrekt so; es ist richtig, dass das auch innerhalb der Bauzone geregelt ist.
Ausserhalb der Bauzone jetzt quasi alles zuzulassen, entspricht nicht dem Trennungsgrundsatz zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Das ist ein wesentlicher Punkt, den wir beachten müssen, weil wir auch dem Grundsatz der Raumplanung folgen müssen. Es würde sich sozusagen um eine Vergabe von Privilegien an Einzelne handeln, tatsächlich an wahrscheinlich weniger als 1 Prozent der Bevölkerung. Gegenüber den 95 Prozent der Bevölkerung, die innerhalb der Bauzonen leben und arbeiten und dort nach den gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt bauen dürfen, würde das eine Ungleichbehandlung darstellen. Es würde letztlich auch dazu führen, dass das Ziel dieses Gesetzes, nämlich die Stabilisierung des Bauens ausserhalb der Bauzone, komplett torpediert würde. 620[NB]000 Häuser stehen heute schon ausserhalb der Bauzone.