Michel Matthias · Ständerat · 2023-06-15
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Mich erstaunt schon, dass wir die analoge Motion Bischof 22.3804 im letzten Herbst angenommen haben. Nun beraten wir - es wurde gesagt - eine Motion des Nationalrates, die nur mit Stichentscheid angenommen wurde. Der Entscheid der Kommission ist sehr knapp ausgefallen. Ich hoffe aus staatspolitischen und auch aus ökologischen Gründen schon, dass wir heute eine klar ablehnende Mehrheit im Sinn der Mehrheit der Kommission haben.
Wir kennen in der Schweiz auf Basis unseres liberalen Wirtschaftsrechts das Kartellgesetz, das volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindern soll. Wir haben das Preisüberwachungsgesetz, um missbräuchliche Erhöhungen von Preisen zu verhindern. Wir haben also Gesetze, wir haben Instrumente, wir haben Organe, um Missbrauch zu verhindern. Nun soll gemäss der Motion in einem einzigen Bereich der Konsumgüter, nur beim Benzin, ein neues Instrument eingeführt werden, um Transparenz und Wettbewerb zu fördern. Dagegen sprechen aus meiner Sicht drei Gründe:
1.[NB]Wir haben, wie erwähnt, die bewährten gesetzlichen Instrumente und Organe. Beim Benzin haben wir - das Gegenteil wurde, glaube ich, auch nicht behauptet - keine kartellähnliche Situation. Wir haben auch keinen Preismissbrauch. Sonst würden nämlich die Instrumente, die wir haben, greifen. Interessant ist jetzt der relativ junge Bericht des Preisüberwachers vom 27. April 2023, "Treibstoffmargen. Analyse der Entwicklung der Margen von Raffinerien und Tankstellen im Zuge der gestiegenen Energiepreise im ersten Halbjahr 2022". Dieser wurde noch nicht erwähnt. Es wäre vielleicht gut, als Entscheidungsgrundlage diesen Bericht zu lesen; ich habe es gemacht. Der Preisüberwacher erkennt kein wettbewerbswidriges Verhalten, er erkennt keine problematischen Margenerhöhungen, geschweige denn Preismissbrauch. Dasselbe sagt unsere WAK zum folgenden Traktandum der Tagesordnung, der Motion 22.3885, "Vorabklärung des Weko-Sekretariates bzw. Untersuchung der Weko zu Wettbewerbsproblemen bei Brenn- und Treibstoffen". Ich zitiere aus dem Bericht der Kommission: "Nach Ansicht der Kommission gibt es keine konkreten Hinweise auf mögliche unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen. Die Weko analysierte die Kostentreiber im Bereich der fossilen Energien und fand keine Hinweise auf Absprachen." Zudem habe sich der Treibstoffmarkt bekanntlich entspannt. Das ist, wie gesagt, keine wettbewerbsrechtlich problematische Situation.
2.[NB]Wir würden - es wurde erwähnt, weshalb - für ein einziges Produkt ein neues Instrument einführen. Konsumentenorganisationen lassen grüssen: Es werden andere Forderungen für Konsumgüter des täglichen Gebrauchs wie Zahnpasta und Kaffee kommen. Als Velofahrer wäre ich auch froh, ich hätte einen staatlichen Preisrechner, um mir einen Vergleich bei den E-Bikes oder anderen Velos aufzuzeigen.
3.[NB]Es ist ein Staatseingriff. "Preisrechner" hört sich so leichtfüssig an. Österreich wird als Vorbild angeführt. Ich habe mir die Mühe gemacht, die entsprechende österreichische Regelung einmal anzuschauen. Das Gesetz, das den Spritpreisrechner, wie es dort heisst, ermöglicht, ist das Preistransparenzgesetz; es umfasst zwölf Paragrafen, und es gibt noch eine Ausführungsverordnung mit diversen Meldepflichten und Dokumentationspflichten für die Tankstellenbetreiber. Für mich ist das also kein Vorbild.
Man muss vielleicht noch daran denken, dass Österreich mit seinem Staatsaktionismus eine sehr hohe Staatsquote kennt - über 55 Prozent des BIP - und damit weltweit auf dem zwölften Platz liegt. Österreich ist diesbezüglich also am zwölftschlechtesten aller Staaten der Welt, am drittschlechtesten aller EU-Staaten. Ich finde, das ist kein Vorbild für uns, wenn es um neue Staatstätigkeiten geht.
Schliesslich noch zur Ökologie: Kollege Schmid hat erwähnt, dass man vielleicht weiter fährt, wenn man sieht, dass irgendwo in 100 Kilometern Entfernung der Preis etwas tiefer ist. Man kann sagen: Okay, das ist der Preis der Transparenz. Wie ist Österreich mit diesem Dilemma umgegangen? Da lohnt es sich vielleicht, einmal reinzuschauen. Ich habe es vorhin getestet: Wenn Sie "Wien Mitte" eingeben, dann kommen ganz genau zehn Tankstellen. Weshalb? Weil das Gesetz in Österreich sagt, dass der Preisrechner nur Tankstellen in Ihrem Umkreis benennen muss. Das sind genau zehn Tankstellen. Wenn ich zu Kollege Rieder ins Wallis fahre, sehe ich, dass es zwischen Oberwald und Brig etwa zehn Tankstellen gibt, und ich glaube, in Brig, von Ihrem Büro aus, Herr Kollege Rieder, würden Sie etwa zehn Tankstellen fast zu Fuss erreichen können - weiter geht das nicht. Die Transparenz wird also aus ökologischen Gründen wieder eingeschränkt. Man sieht: Man muss dann wieder korrigieren, was man angerichtet hat.
Damit komme ich zum letzten Punkt, den ich auch noch sagen muss: Der Preisüberwacher hat sich in diesem Bericht beklagt, er habe zu wenig Daten von den Tankstellen erhalten. Ich habe den Verdacht, dass es bei dieser Motion eigentlich darum geht, dem Preisüberwacher Daten rüberzuschaufeln. Es wird im letzten Satz ja auch gesagt: "Auch könnte deren Einführung mit den laufenden Arbeiten des Preisüberwachers zu den Margen auf dem Treibstoffmarkt koordiniert werden." Es geht also darum, dass der Preisüberwacher Daten kriegt. Er hat gemäss Preisüberwachungsgesetz die Möglichkeit, Daten zu erheben, das muss er halt tun - aber nicht über den Umweg eines Preisrechners. Also ich glaube, der Preisüberwacher braucht diese Motion nicht, und wir brauchen sie auch nicht.
Deshalb bitte ich Sie aus staatspolitischen Gründen - wirklich ganz grundsätzlich, ob das viel oder wenig kostet, ist mir eigentlich gleich -, die Motion abzulehnen.