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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-07

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 34 geht es um die Informationsebene "Bundeskanzlei". Auch da hat der Nationalrat unseres Erachtens eine gewisse Nachlässigkeit begangen. Nach seiner Version könnte man der Ansicht sein, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin seien nun wieder generell mit Informationsaufgaben betraut, obwohl wir eben den Bundesratssprecher ausdrücklich dafür geschaffen haben. Deshalb soll nach dem Konzept unserer Kommission dieser Bundesratssprecher, der ja ein leitendes Mitglied der Bundeskanzlei sein muss, ebenfalls auf Stufe Bundeskanzlei für die Information der Öffentlichkeit zuständig sein; etwas anderes schiene uns unlogisch.

Für die interne Information zwischen Bundesrat und Departementen, sofern die Bundeskanzlei damit beauftragt ist, soll aber weiterhin der Bundeskanzler selber zuständig sein. Wir unterscheiden hier also klar zwischen Information der Öffentlichkeit und interner Information, was abgesehen vom identischen Begriff "Information" bekanntlich zwei völlig verschiedene Dinge sind.