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Graf Maya · Ständerat · 2023-06-15

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

Wie es der Kommissionssprecher genau ausgeführt hat, geht es hier um Lebensmittel, die auch laut Gesetzgebung grundsätzlich keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten sollen, welche in der Schweiz zum Schutz der Gesundheit verboten sind. Für sie gilt also die Nulltoleranz, d.[NB]h. - wir haben es gehört - eine Bestimmungsgrenze von maximal 0,01 Milligramm. Trotzdem werden für solche Pflanzenschutzmittel teils höhere Grenzwerte, sogenannte Einfuhrtoleranzen, gewährt, solange - laut Bund - die Gesundheit bei einem Verzehr der Lebensmittel nicht gefährdet ist. Das ist ein Problem, denn für mehr als hundert Substanzen hat der Bundesrat höhere Einfuhrtoleranzen vorgesehen, obwohl diese Stoffe in der Schweiz eben wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt verboten sind.

Ein Beispiel möchte ich Ihnen nennen: Das ist Profenos, ein Insektizid. Profenos ist in der Schweiz verboten. Der Grenzwert von Profenos bei belasteten Chilis liegt dreihundertmal - dreihundertmal! - höher als die Bestimmungsgrenze.

Sie sehen es, es gibt Handlungsbedarf. Denn 2021 enthielt mehr als jedes dritte vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen getestete und von ausserhalb der EU importierte Lebensmittel Spuren solcher verbotener Pestizide. Solange der Bund diese Rückstände toleriert, fördert er nicht nur die Verwendung der Gefahrenstoffe in Drittstaaten, wo sie die Umwelt und auch die Gesundheit von Arbeiterinnen und Bäuerinnen belasten; er schafft auch, Sie haben es gehört, ungleich lange Spiesse für unsere Schweizer Landwirtschaft im Vergleich mit jener in diesen Drittstaaten.

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch etwas in Bezug auf die Umsetzung der Motion sagen; dieses Thema wird sicher auch vom Bundesrat ins Feld geführt werden. Wichtig ist, dass wir diese Rückstände bei den Importen nicht länger tolerieren. Eine strikte Nulltoleranz sollte insbesondere für all diejenigen Pflanzenschutzmittel gelten, die in der Schweiz ausdrücklich aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten sind und die deswegen namentlich - namentlich, Herr Bundespräsident! - in der Schweizer PIC-Verordnung aufgeführt werden; das ist eine Verordnung über gefährliche Chemikalien. Das heisst, diese Liste gibt es, diese chemischen Stoffe sind bekannt. Es ist also kein Problem, sich darauf zu beziehen.

Nicht betroffen sind Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz aus anderen Gründen nicht zugelassen sind, etwa weil vom Hersteller gar kein Gesuch gestellt wurde, weil sie in der Schweiz also gar nicht gebraucht werden. Diese Unterscheidung ist bei der Annahme dieser Motion sehr wichtig. Da waren wir uns in der Kommission einig.