Noser Ruedi · Ständerat · 2023-06-15
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ich habe den beiden Befürwortern der Motion zugehört, und ich weiss nicht, ob Sie wirklich verstanden haben, was sie gesagt haben. Auf jeden Fall haben sich beide vom Text der Motion entfernt. Sie wissen vielleicht - vielleicht verrate ich damit kein Kommissionsgeheimnis -, die Befürworter haben versucht, die Motion umzuformulieren, und sind bei der Umformulierung gescheitert. Warum? Wenn man die Motion umformuliert, so, wie es die Befürworter hier tun, dann kommt man zum Schluss, dass sie komplett erfüllt ist - wenn man das meint, was hier gesagt wird. Wenn man aber den Wortlaut der Motion nimmt, dann kommt man auf etwas ganz anderes.
Schauen Sie sich den Motionstext an, und lesen Sie ihn: In Buchstabe a wird gefordert, dass Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln geprüft und reduziert werden. Das kann man machen, das ist der Auftrag des Bundes. Der Bund hat den Auftrag, Grenzwerte festzulegen, und die Grenzwerte sind auf die messbaren Rückstände festgelegt, dort, wo man sie noch messen kann.
Und noch eine Bemerkung: Der Gesundheitsschutz gilt absolut. Wenn also ein Lebensmittel die Gesundheit gefährdet, dann sind die Kantonschemiker aufgefordert, das Lebensmittel sofort aus dem Verkehr zu nehmen, unabhängig von Grenzwerten. Zudem können Konsumentenorganisationen jederzeit eine Klage machen, und dann muss der Importeur beweisen, dass das Lebensmittel nicht die Gesundheit gefährdet. Dort haben wir also alles geregelt.
In Buchstabe b wird gefordert, Rückstände von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu verbieten. Das heisst schlicht und einfach, dass alles, was in der Schweiz nicht zugelassen ist, verboten ist. Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Verboten sind auch Pestizide, die man in der Schweiz gar nicht braucht, weil es die entsprechenden Schädlinge gar nicht gibt. Das alles ist dann einfach verboten. Das steht hier in Buchstabe b, nichts anderes. Nichts anderes steht hier.
Dann heisst es, der Bundesrat solle die Nulltoleranz von 0,01 Milligramm pro Kilo überprüfen und gemäss heutigen Laborstandards reduzieren. Der Bundesrat hat es bestätigt: Das wird gemacht. Dann möchte man noch ein Kontroll- und Sanktionssystem einführen.
Diese Motion ist nicht umsetzbar. Hier muss man einfach Klartext reden: Sie ist nicht umsetzbar, denn sonst müsste man ganz viele Pestizide verbieten, die die Schweiz gar nicht braucht. Sie ist nicht umsetzbar, das wäre die ehrliche Antwort. Wir haben in der Kommission versucht, eine Neuformulierung vorzunehmen, und sind kläglich daran gescheitert, weil jede vernünftige Formulierung, die umsetzbar ist, bereits heute Gesetz ist.
Damit kann man die Motion einfach schreddern und Nein sagen.