Lexipedia

Zuberbühler David · Nationalrat · 2023-06-15

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Der Zivildienst scheint ganz offenbar ein Erfolgsmodell zu sein. Jährlich entscheiden sich Tausende von Militärdienstpflichtigen für den zivilen Ersatzdienst und bleiben der Armee entweder fern oder verlassen diese während oder nach ihrer Rekrutenschule. Insbesondere seit der Abschaffung der Gewissensprüfung im April 2009 hat sich die Zahl derjenigen, die zum Zivildienst abschleichen, vervielfacht. Seit der Umstellung zur Tatbeweislösung müssen Militärdiensttaugliche, die ein Gesuch für den Zivildienst stellen, zugelassen werden. Es ist keine ausführliche Erklärung, kein Lebenslauf und keine ausführliche Darlegung der Gewissensgründe mehr notwendig. Eine Anhörung vor der Zulassungskommission findet ebenfalls nicht mehr statt.

Gesuchsteller müssen nur den Tatbeweis erbringen. Sie müssen also bereit sein, anderthalbmal länger Dienst zu leisten als in der Armee. Deshalb haben sich die Zulassungen zum Zivildienst in den letzten Jahren verfünffacht, und deshalb findet der Zivildienst immer mehr Anklang. Seit der Einführung des Tatbeweises im Jahr 2009 waren es durchschnittlich mehr als 5900 Personen pro Jahr, die sich für einen Wechsel zum Zivildienst entschieden haben.

Die Bundesverfassung hält den Zivildienst in Artikel 59 Absatz 1 als Ersatzdienst zwar explizit fest, aber nur dann, wenn der Militärdienst mit dem Gewissen nicht vereinbar sei. So sieht es das Zivildienstgesetz in Artikel 1 vor. Obwohl sich diese Gewissensfrage bei der Rekrutierung und nicht danach stellt, haben im Jahr 2021 dennoch 46,1 Prozent der Zivis, die immerhin an teuren Systemen und Simulatoren ausgebildet wurden, ihr Gesuch während oder nach bestandener Rekrutenschule eingereicht. Weil sich jedes Jahr junge Menschen zu Tausenden dem Zivildienst zuwenden, weil man heute einfach zu problemlos in den Zivildienst wechseln kann und weil es vielleicht angenehmer sein kann, im Rahmen des [PAGE 1402] Zivildiensteinsatzes beispielsweise an einer Schule zur Gestaltung des Unterrichts beizutragen, hat die Armee ganz offensichtlich einen immer schwereren Stand.

Faktisch besteht keine Militärdienstpflicht mehr bzw. besteht in Wirklichkeit eine Wahlfreiheit in Bezug auf den Militär- oder Zivildienst. Dabei darf zu Recht bezweifelt werden, dass ein derart grosser Anteil der heutigen Jugendlichen eine Dienstleistung in der Armee nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, zumal ja auch die Option des waffenlosen Dienstes besteht. Der Zivildienst hat sich von einem zivilen Ersatzdienst bei Gewissenskonflikten, wie es die Bundesverfassung vorsieht, ganz klar zu einer bequemeren Alternative zum Armeedienst entwickelt.

Seit der Einführung des Tatbeweises werden die Gründe für den Übertritt in den Zivildienst leider nicht mehr erfasst. Dennoch bringt eine Capstone-Studie aus dem letzten Jahr endlich Licht ins Dunkel: Studenten der Universität St. Gallen haben nach den Gründen für den Abgang zum Zivildienst während und nach der Rekrutenschule geforscht. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Gründe vielfältig sind. Genannt wurden eine fehlende Sinnhaftigkeit, der Zwang zum Weitermachen, der Führungsstil von Vorgesetzten, gesundheitliche Gründe und eine höhere Flexibilität im Zivildienst. Kein einziger der Befragten, und das bestätigen meine bis hierhin gemachten Äusserungen, hat Gewissensgründe als Motiv angegeben. Ganz offenbar sind heute nicht Gewissensgründe das Motiv, sondern es ist die Optimierung der persönlichen Lebensplanung.

Die Armee, die den Bürgerinnen und Bürgern Leib und Leben, das Eigentum, den Lebensraum und auch die direkt-demokratischen Rechte sichert, ist die strategische Sicherheitsreserve unseres Landes. Aufgrund der hohen Abgänge in den Zivildienst ist diese Sicherheitsreserve bzw. die Alimentierung der Armee hochgradig gefährdet. Die Armee versucht, diese hohen Abgänge mittels der "differenzierten Tauglichkeit" aufzufangen. Diese Massnahme führt zu einem Bestandesrückgang im Zivilschutz, da die Betroffenen, weil sie militärdienstuntauglich sind, sonst in den Zivilschutz eingeteilt worden wären. Deswegen herrscht heute eine Konkurrenzsituation zwischen Armee und Zivilschutz, die früher nicht bestand.

Der Zivilschutz ist das strategische Einsatz- und Durchhalteelement der Kantone. Er hat heute einen Bestand von rund 68[NB]000 Angehörigen. Erforderlich wären aber 72[NB]000, damit die Zivilschutzorganisationen bei Katastrophen oder Notlagen ihre Leistungen erbringen können. Um den nötigen Bestand sicherzustellen, müssen 6000 Personen pro Jahr rekrutiert werden. Während 2011 noch fast 8400 Personen rekrutiert werden konnten, hat sich diese Anzahl auf rund 3500 im Jahr 2021 reduziert. In den kommenden Jahren wird es massive Bestandesrückgänge von 40 bis 50 Prozent geben. In den Kantonen werden schlicht nicht mehr genügend Zivilschützer zur Verfügung stehen. Es muss also bald etwas ganz Grundsätzliches, langfristig Wirksames geschehen, schliesslich läuft uns die Zeit in Bezug auf die Alimentierung von Armee und Zivilschutz davon.

Der Bundesrat hat diese Problematik erkannt und deshalb die Berichte zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz in Auftrag gegeben. Die beiden Berichte behandeln die Sicherstellung einer ausreichenden personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz und sind auf die Kernfrage ausgerichtet, wie mittel- und langfristig genügend Personal für Armee und Zivilschutz rekrutiert werden kann.

Teil 1 des Berichtes behandelt die aktuelle Situation bzw. die Ausgangslage für Armee und Zivilschutz und zeigt auf, dass die Bestände von Armee und Zivilschutz gefährdet sind. Ziel von Teil 2 des Berichtes war es, alternative Dienstpflichtsysteme zu prüfen. Dabei werden vier Varianten für eine Weiterentwicklung des heutigen Dienstpflichtsystems vorgestellt, die alle eine Verfassungsänderung zur Folge hätten. Der Bundesrat hält die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht für die am besten geeigneten Varianten. Die zwei Varianten einer Bürgerdienstpflicht verfolgt er nicht weiter.

Die SVP-Fraktion spricht sich klar für die Variante Sicherheitsdienstpflicht aus, die eine Zusammenlegung des Zivilschutzes und des Zivildienstes zu einem Katastrophenschutz vorsieht. Dienst würde also entweder in der Armee oder im Katastrophenschutz geleistet werden. Der Katastrophenschutz oder wie das Ding dann auch immer heissen soll, wäre dabei das neue Konstrukt aus der Fusion von Zivildienst und Zivilschutz. Damit gäbe es anstatt drei Organisationen, in denen Dienst geleistet werden kann, nur noch zwei. Diese Variante gewährleistet die Rekrutierung und Alimentierung für den Zivilschutz nachhaltig, weil in den Katastrophenschutz Personen eingeteilt werden, die bisher Zivildienst leisteten. Weil die Armee bei der Rekrutierung Vorrang hat und eine faktische Wahlfreiheit nicht mehr möglich ist, wäre ausserdem eine auch ausreichende Alimentierung der Armee möglich.

Es liegt im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz, die Bestände von Armee und Zivilschutz ausreichend und nachhaltig zu sichern. Der Bundesrat hält die Sicherheitsdienstpflicht und die bedarfsorientierte Dienstpflicht für die am besten geeigneten Varianten. Das WBF und das VBS wollen dem Bundesrat bis Ende 2024 eine konkrete Vorlage zu diesen beiden Modellen unterbreiten. Sämtliche Vorschläge bedingen eine Verfassungsänderung, bevor die gesetzlichen Grundlagen geändert werden können. Das könnte inklusive einer Volksabstimmung bis zu vier Jahre dauern. Weil uns die Zeit davonrennt, müssen wir jetzt handeln, Nägel mit Köpfen machen und nicht bis Ende 2024 auf die konkrete Vorlage des Bundesrates warten.

Die SVP-Fraktion, welche ausschliesslich die Sicherheitsdienstpflicht unterstützt, begrüsst deshalb sämtliche Massnahmen, mit denen dieses Ziel möglichst rasch erreicht werden kann. Deshalb unterstützen wir auch das nächste Geschäft, das Sie gleich im Anschluss beraten werden, nämlich die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission, die den Bundesrat beauftragen will, umgehend die notwendigen Regelungen zu treffen, damit der Zivildienst und der Zivilschutz im Einklang mit den Kantonen in einer einzigen Organisationseinheit beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zusammengefasst werden können.