preparatory:AB 323829
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ich danke einerseits für die Antwort und andererseits auch für die Möglichkeit, eine kurze Diskussion zu führen. Tatsächlich bin ich von der Antwort nur teilweise befriedigt. Der Bundesrat schreibt richtigerweise, dass er sich schon mehrfach mit dem Direktzugang zur Physiotherapie auseinandergesetzt hat. Allerdings, Herr Bundespräsident, war das letzte Mal vor sieben Jahren. Seither ist aber in der Gesundheitsversorgung sehr, sehr viel passiert: Der Anteil der Physiotherapeuten mit einem Masterabschluss ist massiv gestiegen, die wissenschaftliche Evidenz von Physiotherapie hat zugenommen, und der Hausärztemangel hat sich zugespitzt. Auf diese Entwicklungen und auf die neue Versorgungslage geht der Bundesrat in seiner Antwort meiner Meinung nach nicht genügend ein.
Sie schreiben, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) eine reine Kostenrückerstattungsversicherung sei. Dieses System basiere auf dem Diagnose- und Anordnungsmonopol der Ärztinnen und Ärzte. Sie nennen als weitere eigenständige Leistungserbringer Hebammen und Chiropraktoren und vergessen dabei die diplomierten Pflegefachkräfte, die das Parlament bekanntlich kürzlich neu aufgenommen hat. Sie schreiben weiter, dass eine Erweiterung dieses Kreises nicht erwünscht sei.
Verstehen Sie mich nicht falsch, Herr Bundespräsident, ich bin durchaus damit einverstanden, dass das ärztliche Diagnose- und Anordnungsmodell das übliche Modell ist und es auch bleiben soll; da sind wir uns einig. Wir müssen uns aber die Frage stellen, wann dieses Modell sinnvoll ist und wann es bessere Lösungen gibt. Je grösser der Hausärztemangel wird, desto mehr Engpässe kann es bei der Anordnung geben, wodurch notwendige Behandlungen verzögert werden. Wir sehen das zum Beispiel bei der Verlängerung einer Psychotherapie. Es gibt zu wenig Psychiaterinnen und Psychiater, welche die Aufgabe übernehmen wollen, und die meisten Hausärztinnen und Hausärzte dürften über eingeschränkte Kompetenzen für ein qualifiziertes Urteil in diesem Bereich verfügen.
Wer hat beispielsweise am meisten Kompetenzen bei unspezifischen Rückenproblemen? Auch hier sind es vermutlich nicht die Grundversorger, sondern gut ausgebildete Physiotherapeutinnen und natürlich Fachärztinnen. Man kann bei Beschwerden wie unspezifischen Rückenproblemen mit Fug[NB]und Recht die Frage stellen, ob es den Umweg über die Hausärztin oder einen Direktzugang zum Facharzt braucht.
Sie schreiben, dass ein Direktzugang zur Physiotherapie bei ausgewählten Indikationen zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Ist das wirklich so, Herr Bundespräsident? Ist [PAGE 675] nicht die heutige Lösung der ärztlichen Anordnung mit Doppelspurigkeiten und Mehrkosten verbunden? Wieso befürchtet der Bundesrat beim Direktzugang Mehrkosten, wenn es doch eben um Einsparungen geht, wie die Beispiele aus dem Ausland zeigen? Es werden bekanntlich zu oft bildgebende Verfahren und zu oft unnötige Arzneimittel eingesetzt. Bestätigt der Bundesrat diese teilweise Fehlversorgung und die daraus entstandenen Mehrkosten nicht auch?
Die Gesundheitspolitik muss dafür sorgen, dass eine Leistung effizient und effektiv, also möglichst gut und möglichst günstig mit einer guten Wirkung, erbracht wird. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Versorgung gut funktioniert. Die bestehenden Engpässe führen uns vor Augen, dass dies bei den Grundversorgern, der Pflege und den Medikamenten nur teilweise gelungen ist. Ein Teil der Versorgungsengpässe ist hausgemacht, einen Teil der Faktoren können wir als Kleinstaat kaum beeinflussen. Wir müssen sehr aufpassen, dass bei Gesundheitsfachberufen mit tiefen Einkommen, zum Beispiel eben Physiotherapeuten, die Berufsausstiege nicht zunehmen. Bei den derzeitigen Versorgungsproblemen sind wir gefordert, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten neue Wege zu beschreiten, um die nachgelagerte Versorgung sicherzustellen. Wir müssen anerkennen, dass es zu wenige Hausärztinnen und Hausärzte gibt und wir die beträchtlichen Nachwuchsprobleme nicht von heute auf morgen lösen können.
Meiner Meinung nach ist aus rechtlicher Sicht die bekannte WZW-Vorgabe in Artikel 32 KVG der Massstab und die Messlatte des Bundesrates, nicht die alleinige Bevorzugung des[NB]ärztlichen Diagnose- und Anordnungsmodells. Dementsprechend bitte ich Sie, Herr Bundespräsident, dafür zu sorgen, dass man allenfalls auch neue Lösungen sucht. Wir sind verpflichtet, Lösungen zu suchen, die den neuen Gegebenheiten entsprechen.
Schliesslich, Herr Bundespräsident, erlauben Sie mir noch ein kritisches Fazit: In Ihrer Antwort auf meine Interpellation ist kein wirklicher Reformwille erkennbar. Auf die Chancen und Risiken eines Direktzugangs gehen Sie gar nicht ein. Sie schreiben einfach, dass Sie das ärztliche Diagnose- und Anordnungsmodell vorziehen würden. Ich bitte um mehr systemisches Denken. Es braucht die Bereitschaft zu pragmatischen, funktionierenden Lösungen, welche die Versorgungsprobleme lindern, die doch beträchtlich geworden sind. Insofern hätte ich mir eine etwas bessere Auslegeordnung zu meinen Fragen gewünscht. Ich bitte Sie um Verzeihung für diese kritischen Bemerkungen.