Huber Annemarie · 2000-03-07
Huber Annemarie · Bern · 2000-03-07
Wortprotokoll
Mit der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Funktion des Bundesratssprechers oder der Bundesratssprecherin unterstreicht das Parlament die Bedeutung einer rechtzeitigen, kontinuierlichen und konsistenten Information über die Tätigkeit des Bundesrates als Kollegialbehörde - ich möchte vor allem darauf hinweisen: als Kollegialbehörde. Das Parlament hat im Jahre 1993 bei der Diskussion des neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) bereits einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates diskutiert, damals aber noch abgelehnt. In der Zwischenzeit hat sich das Bedürfnis nach verbesserter Koordination der Information noch deutlicher gezeigt als damals.
[PAGE 11] Ziel dieser Bestrebungen ist eine verbesserte, d. h. konsistentere und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit. Diese ist absolut wichtig für das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung. Es ist erfreulich festzustellen, dass gemäss neusten Umfragen das Vertrauen in den Bundesrat gestärkt werden konnte. Der Bundesrat ist der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates für ihre Initiative, aber auch Ihrer Kommission für den Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates dankbar. Ihre Kommission hat sich mit dem Amt des Bundesratssprechers intensiv auseinandergesetzt; darauf hat der Berichterstatter hingewiesen. Gegenüber dem Beschluss des Nationalrates hat sie Präzisierungen in den Artikeln 10bis, 34 und 54 RVOG vorgenommen. Wir unterstützen diese Anträge.
Ich teile auch die Ansicht des Berichterstatters, dass die Information klar Chefsache bleiben muss; sie muss bei wichtigen Angelegenheiten durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin oder aber durch einen bzw. eine oder mehrere Bundesräte oder Bundesrätinnen erfolgen. Dies ist vor allem in Krisensituationen unerlässlich. Dem Bundesratssprecher kommt dabei die Aufgabe zu, diese Informationen sachgerecht vorzubereiten und aufzubereiten. Dabei ist die rechtzeitige Koordination zwischen den betroffenen Mitgliedern des Bundesrates einerseits, aber auch vor allem zwischen den betroffenen Departementen anderseits entscheidend. Bereits heute wirkt Herr Vizekanzler Casanova in den entsprechenden Gremien mit und leitet sie, um rechtzeitig und laufend zuhanden des Bundesrates die Informationen aufzubereiten. Die rechtliche Grundlage in den Artikeln 10bis und 34 RVOG gibt dem Bundesratssprecher sowohl nach innen als auch nach aussen die nötige Legitimation dafür, dass er seine Tätigkeit noch besser wahrnehmen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.