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Zuberbühler David · Nationalrat · 2023-09-11

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-11

Wortprotokoll

Im Rahmen der Diskussionen zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 hat die SVP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Armee ihren Auftrag gemäss Artikel 58 unserer Bundesverfassung aufgrund von Ausrüstungs- und Bewaffnungslücken sowie einer zu geringen Truppenstärke teilweise nicht mehr erfüllen kann. Wir waren deshalb erstaunt darüber, dass der Sicherheitspolitische Bericht 2021 keinen Bezug auf Air 2030, keinen vertieften Bezug auf den Grundlagenbericht "Zukunft der Bodentruppen" und keinen Bezug auf die Ausrüstungslücke aufwies.

Auch der im letzten Jahr veröffentlichte Zusatzbericht, der infolge des menschenverachtenden und skrupellosen Einmarsches Russlands in die Ukraine ausgearbeitet wurde, schenkt diesen Themenfeldern so gut wie keine Beachtung. Dem Bericht fehlt es an einer kritischen Betrachtung der bestehenden Armee und ihrer Strukturen. Ein paar wenige Alibiausbaupunkte für die Armee werden zwar erwähnt, die grossen Konsequenzen fehlen jedoch komplett.

Insgesamt wird der bereits seit Jahren forcierte Kurs zum Abbau von Kompetenzen und zur Verkleinerung nicht infrage gestellt. Dafür geht der Bundesrat auf Schmusekurs mit der Nato: Ausgerechnet der Zusatzbericht fordert eine stärker auf die internationale Zusammenarbeit ausgerichtete Sicherheits- und Verteidigungspolitik bzw. eine stärkere Annäherung an die Nato, was dann - zwar nicht heute, aber vielleicht in ein paar Jahren - eine Einbindung in die Nato zur Folge hätte und bereits heute die Neutralität unseres Landes weiter aushöhlt.

Der Bundesrat richtet seinen Fokus auf die internationale militärische Kooperation, mit der Begründung, dass damit eine gemeinsame Verteidigung möglich wäre. Wenn der gross angelegte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aber eines gezeigt hat, dann die Tatsache, dass man mit genügend Mannstärke selbst kämpfen können muss. Zwar kann es sein, dass man Kriegsmaterial von anderen Staaten erhält; wenn man aber etwas nicht bekommt, dann sind es Soldaten, die das eigene Land verteidigen.

Unser Land bzw. unsere Armee, die darauf ausgerichtet ist, die Schweiz gegen einen militärischen Angriff zu schützen, braucht deshalb definitiv mehr Soldaten, Material und Munition, was mit der vom Parlament bewilligten Aufstockung des Armeebudgets möglich wäre. Auf die Personal-, Material- und Munitionsthematik geht der Zusatzbericht praktisch gar nicht ein, und es wird nicht erwähnt, dass von den rund 100[NB]000 Mann Soll-Bestand nur knapp ein Fünftel in Kampfeinheiten eingeteilt ist. Mit gut 20[NB]000 Kampfsoldaten ist unser Land schlicht nicht zu verteidigen. Folglich benötigt unsere Armee eine massive Aufstockung des Personalbestands, wenn man den Krieg in der Ukraine als Referenz heranziehen möchte.

Die im Zusatzbericht aufgeführten Möglichkeiten zur internationalen Kooperation sind deshalb strategischer Nonsens. Eine stärkere Ausrichtung der Schweizer Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf eine internationale Zusammenarbeit, sei es mit der Nato, sei es mit der EU, lehnt unsere Fraktion deshalb entschieden ab. Wir fordern vielmehr eine klar unabhängige und neutrale Haltung der Schweiz, die unabhängig von den grossen internationalen Konstrukten funktionieren kann - nicht zuletzt auch wegen unserer Neutralität, die in unserer Verfassung verankert und eine der tragenden Säulen unserer Eidgenossenschaft ist und die unserem Land seit über zweihundert Jahren Sicherheit und Frieden garantiert.

Die Stossrichtung des Zusatzberichtes mit der Annäherung an die Nato und an die EU ist alles andere als zufriedenstellend. Schliesslich wird die Schweiz in der Schweiz verteidigt. Unsere Armee hat sich auch in Zukunft als Verteidigungsarmee auszurichten. Eine Annäherung an die Nato oder gar eine Einbindung in die Nato kommt für die SVP-Fraktion aus neutralitätsrechtlicher Sicht nicht infrage. Neutral zu sein und als neutral anerkannt zu werden, bedingt, dass wir uns von internationalen Verteidigungsbündnissen fernhalten, dass wir an keiner von supranationalen Organisationen oder Organen beschlossenen Massnahme teilnehmen und dass wir uns weder an einer direkten noch an einer indirekten Militäraktion ausserhalb unseres Landes beteiligen. In den Artikeln 173 und 185 unserer Bundesverfassung werden Bundesrat und Parlament zur Wahrung der Neutralität verpflichtet. An diesen Verfassungsauftrag haben sich auch die Schweizer Armee und die Departementschefin zu halten.