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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2023-09-11

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-11

Wortprotokoll

Sehr gerne begründe ich meine zwei Minderheitsanträge zu Artikel 2a Absatz 1 und zu Artikel 12 Absatz 2bis Litera d. Die beiden Minderheitsanträge haben gewisse Gemeinsamkeiten. Es geht bei beiden um mehr Stromproduktion, es geht bei beiden um mehr Flexibilität beim Ausbau der erneuerbaren Energien, und es geht letztlich auch bei beiden Minderheitsanträgen um ein grösseres Angebot an Strom und um potenziell tiefere Preise.

Zuerst zu Artikel 2a Absatz 1: Diese Debatte um die Restwassermengen hat ja jetzt schon eine längere Geschichte hinter sich. Die Lockerung bezüglich der Restwassermengen ist im Ständerat zuerst gescheitert. Wir haben dann im Nationalrat einen Kompromiss gefunden. Diesen finden Sie auch auf der Fahne. Der Ständerat hat den Kompromiss leider weiter abgeschwächt, und jetzt sind wir beim Kompromiss des Kompromisses des Kompromisses.

Nun, um was geht es? Der Vorlage fehlen Instrumente zur Sicherung der bestehenden Produktion von Strom aus Wasserkraft. In den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren laufen die Konzessionen vieler grosser Wasserkraftwerke aus. Die Konferenz der Gebirgskantone schätzt die Verluste aus diesen Neukonzessionierungen auf 1,9 bis 4,0 Terawattstunden Stromproduktion pro Jahr. Und einfach zum Vergleich: Der viel beschworene und auch viel gerühmte runde Tisch bringt gerade mal 0,5 Terawattstunden an zusätzlicher Produktion. [PAGE 1487]

Wenn Sie sich auf der Fahne die Lösung der Mehrheit anschauen, dann sehen Sie: Bei der Mehrheit können die Restwasserbestimmungen nur gelockert werden, wenn eine Mangellage unmittelbar droht. Man kann also die Restwasservorschriften erst dann lockern, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Das ist irgendwie so, wie wenn man sagen würde: Wenn das Haus schon brennt, dann kriegt man die entsprechende Flexibilität.

Mit meinem Minderheitsantrag, der materiell mit dem Beschluss des Ständerates übereinstimmt, kann man die Restwasserbestimmungen auch lockern, wenn die Produktionsziele verfehlt werden. "Gouverner, c'est prévoir." Es geht nicht nur darum, Regeln für das Handeln in der Not aufzustellen, sondern auch darum, ebendiese Not zu verhüten. Man kann es vielleicht so zusammenfassen: Wenn Sie unseren eigenen Produktionszielen, die wir in Artikel 2 festgeschrieben haben, nicht trauen, dann stimmen Sie der Mehrheit zu. Wenn es Ihnen aber mit dem Titel der Vorlage, "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien", ernst ist, dann folgen Sie meiner Minderheit.

Der zweite Minderheitsantrag bezieht sich auf Artikel 12 Absatz 2bis Litera d der Fahne. Es handelt sich um eine neue Bestimmung. Ich darf das hier deklarieren: Die Inspiration für diese Bestimmung erhielt ich im Zusammenhang mit einem Flusswasserkraftwerk-Projekt im Kanton St. Gallen, einem Projekt, welches zwischen Sargans und Sennwald realisiert werden könnte. Es steht aber natürlich exemplarisch für weitere mögliche Vorhaben. Dieses Wasserkraftwerk würde geschätzte 70 bis 80 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat in einer Medienmitteilung am 5. April 2023 festgehalten, dass der zweite Satz von Artikel 12 Absatz 2 die Planung oder die Weiterarbeit an der Planung für ein solches Flusswasserkraftwerk verunmögliche, und zwar deshalb, weil sich auf dem Rheindamm, der vor hundert Jahren künstlich aufgeschüttet wurde, Trockenwiesen von nationaler Bedeutung etabliert hätten. Die Trockenwiesen fallen in den Auslegungsbereich dieses eben zitierten Satzes, wenn sie von nationaler Bedeutung sind.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es bei diesem Minderheitsantrag wirklich ausschliesslich um die Trockenwiesen geht. Es ist sachlich gerechtfertigt, eine Trockenwiese nicht in jedem Fall gleich zu behandeln wie beispielsweise ein Hochmoor. Bis ein neues Hochmoor entsteht, dauert es Hunderte bis Tausende und zum Teil Zehntausende von Jahren. Diese Trockenwiese auf dem Rheindamm ist in weniger als hundert Jahren entstanden.

Die Bewilligung für eine solche Anlage wäre ja auch mit meinem Minderheitsantrag nur unter strengen Bedingungen möglich: Es bräuchte gleichwertigen Ersatz, und aus dem Gesamtprojekt müsste gesichert ein ökologischer Mehrwert resultieren. Das sind sehr, sehr hohe Hürden, die vielleicht bei einem Wasserkraftwerk im einen oder anderen Fall zu überwinden sind. Bei einer Fotovoltaikanlage oder bei einem Windkraftwerk dürfte das schwieriger sein.

Für mich ist eigentlich unbegreiflich, wie man gegen diesen Minderheitsantrag sein kann. Erstens bekommen wir damit mehr Strom aus erneuerbaren Energien - das ist das, was wir alle wollen -, zweitens muss für die Trockenwiesen Ersatz geschaffen werden, und drittens wird noch ein ökologischer Mehrwert aus dem Gesamtprojekt verlangt. Es ist also eine klassische Win-win-win-Situation, die sowohl der Produktion aus erneuerbaren Energien wie auch dem Natur- und Umweltschutz zugutekommt.

In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.