Munz Martina · Nationalrat · 2023-09-11
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-11
Wortprotokoll
Meine Minderheit bei Artikel 12 Absatz 2 will am Entscheid des Nationalrates festhalten.
Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen sind grosse Industrieanlagen, die Gasspeicher und Infrastrukturanlagen für den Abtransport von Gas nötig machen. Solche Anlagen sind nicht standortgebunden wie eine Staumauer, eine Windkraftanlage oder eine alpine Solaranlage. Es sind Industrieanlagen, die nahe beim Verbraucher und nicht in schützenswerten Biotopen nach Artikel 6 NHG gebaut werden sollen.
Power-to-Gas ist eine sinnvolle Technologie, um überschüssigen Strom in Form von Wasserstoff oder Methan zu speichern. Niemand will verhindern, dass der Überschussstrom zur Produktion von grünem Wasserstoff oder Methan genutzt wird. Im Gegenteil, wir sind überzeugt, dass grüner Wasserstoff zukünftig wichtig ist für die Erreichung des Netto-null-Ziels.
In Artikel 12 des Energiegesetzes geht es einzig darum, wo diese Anlagen zu stehen kommen. Sollen sie in einem Biotop von nationaler Bedeutung stehen dürfen? Gehören sie nicht vielmehr an einen Industriestandort? Anlagen für Syngas brauchen nebst der Anlage selbst auch einen Gasspeicher sowie Infrastruktur für den Abtransport des Gases, also Strassen oder eine Gasleitung. In der Vergangenheit waren die Lastwagentransporte ein Grund für Einsprachen. Der Ständerat wollte deshalb die Bewilligung solcher Syngas-Anlagen vereinfachen und ihnen das Prädikat "von nationalem Interesse" verleihen. Im Beschluss des Ständerates sind diese industriellen Anlagen aber standortgebunden, sie können also in Biotopen von nationaler Bedeutung gebaut werden, mit allem, was dazugehört.
Strom ist aber wesentlich einfacher zu transportieren als Gas. Für den Abtransport von Strom gibt es bei jeder Anlage für erneuerbaren Strom einen starken Netzanschluss. Der Abtransport des Stroms wird also keinen Franken Zusatzinvestitionen auslösen und macht keinen zusätzlichen Eingriff ins Biotop nötig. Mit dem Mantelerlass wird bei Anlagen, die der Produktion von Syngas dienen, neu sogar auf die Erhebung von Netzgebühren verzichtet.
Der Ständerat hat Artikel 12 Absatz 2 einstimmig zugestimmt. Das steht im Widerspruch zu den Aussagen in seiner Kommission, der UREK-S. Dort wurde zu Protokoll gegeben, dass niemand solche Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung bauen will. Ich verstehe den Widerspruch so, dass man Anlagen für grünen Wasserstoff und Methan anderen Interessen von nationaler Bedeutung gleichstellen wollte, um Beschwerden wegen Lastwagentransporten zu verhindern. So, wie es jetzt aber formuliert ist, sind solche Industrieanlagen standortgebunden und können in geschützten Gebieten gebaut werden. Das war kaum die Absicht des Ständerates.
Wenn Sie am Entscheid des Nationalrates festhalten und meinem Minderheitsantrag zustimmen, dann schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat. Damit kann in der Differenzbereinigung eine Formulierung gefunden werden, die dem tatsächlichen Willen des Ständerates entspricht und die auch Sinn macht.
Ich bitte Sie, bleiben Sie beim Entscheid des Nationalrates und stimmen Sie meiner Minderheit zu. Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen gehören nicht in Biotope von nationaler Bedeutung.