Lexipedia

Graber Michael · Nationalrat · 2023-09-11

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-11

Wortprotokoll

Besten Dank, Frau Vizepräsidentin, dass ich doch noch sprechen kann und Sie etwas Nachsicht haben walten lassen.

Auf die gleiche Nachsicht hoffe ich bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 45abis. Ich bitte Sie, diesen wie der Ständerat ersatzlos zu streichen.

Sie wollen Fahrzeugabstellplätze bald schon flächendeckend mit Solarpanels ausstatten. Dabei attestiere ich Ihnen viel, sogar sehr viel guten Willen. Sie haben es wirklich gut gemeint. Sie sind einfach drauflosgegangen und haben sich gefragt: Wo können wir möglichst viele Solarpanels hinknallen, möglichst ohne den Leuten wehzutun? Das ist wirklich gut gemeint - Kompliment dafür. Aber Sie wissen ja: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Daher wird es etwas schwieriger und komplizierter werden, als Sie das wohl meinen. Sie unterscheiden nämlich nicht zwischen öffentlichen und privaten Parkplätzen. Bei privaten Parkplätzen werden Sie zwangsläufig wieder die Eigentumsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger beschneiden müssen. Solche Eigentumseingriffe nehmen leider überall und stetig zu.

Die grundlegende Problematik thematisieren Sie erst gar nicht: Was ist ein Autoabstellplatz? Das wird nirgends definiert. Gemäss ZGB - das wissen Sie - dürfen Sie Ihr Eigentum frei nutzen. Sie dürfen also auf einer Fläche, die befahrbar ist - sie muss nicht mit einer Anlage versehen sein, sie muss nur befahrbar sein -, Ihr Fahrzeug abstellen. Das [PAGE 1491] kann auch in der Landwirtschaftszone sein, sofern die Nutzung als Autoabstellplatz ohne bauliche Massnahme möglich ist. Sie können vor einem Gebäude eine Fläche asphaltieren und diese dann entweder als Parkplatz, als Sitzplatz oder als Spielplatz nutzen - wie Sie möchten. Das ist die Eigentumsfreiheit, wie wir sie hier in der Schweiz kennen.

Sie müssen zunächst einmal definieren, was überhaupt ein Autoabstellplatz, ein Fahrzeugabstellplatz ist. Wenn Sie das nicht tun, dann werden Sie auch die Konflikte nicht lösen, die sich danach aufdrängen, insbesondere im Bereich der Raumplanung. Wenn Sie auf Autoabstellplätzen, die vielleicht nicht baulich mit einer Anlage versehen sind, ausserhalb der Bauzone Solarpanels montieren wollen, haben Sie Probleme. Sie werden mit baulichen Vorschriften in Konflikt kommen. Bezüglich der Baureglemente der Kantone und Gemeinden wird sicher noch einiges zu regeln sein, was Sie hier nicht berücksichtigt haben.

Ganz zentral ist auch noch der Input aus meiner Gemeinde: In Brig haben wir einen riesigen öffentlichen Parkplatz, der sehr gut gelegen ist. Da könnte man wahrscheinlich problemlos irgendwie Solarpanels montieren; dumm nur - bzw. es ist nicht dumm, es ist schön -, dass wir den Parkplatz regelmässig sperren und den Zirkus Knie empfangen. Wir wüssten nicht, wo wir in Brig den Zirkus Knie gastieren lassen könnten, wenn nicht auf diesem grossen öffentlichen Parkplatz.

Alle diese Aspekte - öffentliches Interesse, Privatrecht - erkennen Sie gar nicht und haben Sie nicht berücksichtigt.

Daher bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und der Fassung des Ständerates zuzustimmen, damit nicht die Fassung des Nationalrates als Schildbürgerstreich in die Annalen eingeht.