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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2023-09-12

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-09-12

Wortprotokoll

Wir können dank dieser Vorlage über Details der Regulierung des Strassengüterverkehrs debattieren, oder wir können uns auch Gedanken über die Prozesse mit der EU zur Harmonisierung von Regulierungen machen. Gleiches gilt verstärkt für die nachfolgende Vorlage.

Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage unsere Zulassungsbedingungen für Strassentransportunternehmen mit denjenigen der EU harmonisieren und beim Strassengüterverkehr, insbesondere beim grenzüberschreitenden Verkehr, gleich lange Spiesse schaffen. Bei diesen Zielen sind wir Grünliberalen mit dem Bundesrat einverstanden. Wir unterstützen diese klar. [PAGE 1521]

Wir hinken aber mit unseren Regulierungen hinterher, was schon zu negativen Begleiterscheinungen geführt hat. So lässt sich beobachten, dass in der Schweiz die Zahl der Transporte mit Fahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ansteigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass hierfür die regulatorischen Anforderungen geringer sind als in der EU und dass auf die LSVA verzichtet wird. Eine solche Entwicklung entsteht nur aufgrund ökonomischer Fehlanreize und macht ökologisch keinen Sinn. Damit faire Wettbewerbsbedingungen mit der EU geschaffen werden können, sind wir also gezwungen nachzuziehen. Ich möchte dabei betonen, dass es um einen Nachvollzug geht. Wir konnten da nicht mitreden.

Ein anderer Punkt, der auch von der Branche gewünscht wird, ist ein besserer Informationsaustausch mit der EU und eine Anbindung ans European Register of Road Transport Undertakings (ERRU). Damit können Kontrollmassnahmen besser und effizienter durchgeführt werden. Die Vorlage, die wir jetzt beraten, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz an diesem Informationsaustausch - aber sie ist nicht ausreichend. Der Bundesrat wird dafür ein weiteres Abkommen verhandeln müssen. So, wie ich das verstanden habe, geht es dabei nur um Anhänge des Landverkehrsabkommens, die angepasst werden müssen. Im Gegensatz zum nachfolgenden Geschäft ist das eine lösbare Aufgabe. Eine Anpassung des Landverkehrsabkommens selber würde jedoch eine vorgängige Klärung der institutionellen Fragen voraussetzen.

Ich komme nun zu den Anträgen: Bei Artikel 3 Absatz 1ter Buchstabe abis folgen wir gegenüber dem Antrag der Minderheit Pasquier-Eichenberger der Mehrheit, die eine etwas explizitere Definition von nicht transportorientierten Tätigkeiten fordert. Wir sehen das zwar nicht als kritischen Punkt an, aber es gibt den Handwerksbetrieben die erwünschte Sicherheit, damit sie nicht unter die Lizenzpflicht fallen; das ist übrigens etwas, das gar nie geplant war.

Beim Minderheitsantrag Töngi zu Artikel 3 Absatz 1ter Buchstabe b sind wir der Meinung, dass aus Gründen eines fairen Wettbewerbs keine Ausnahmen für Unternehmen gelten sollen, die nur in der Schweiz gewerbsmässig transportieren. Wir folgen daher dem Streichungsantrag der Minderheit Töngi.

Auch den zweiten Minderheitsantrag Töngi, der bei Artikel 4 Absatz 6 dem Entwurf des Bundesrates folgen will, werden wir unterstützen. Es geht hier um höhere Anforderungen an die Qualifikation der Geschäftsleitung eines Transportunternehmens.

Beim Minderheitsantrag Giezendanner zu Artikel 9 Absatz 3 Buchstaben f und g folgen wir der Mehrheit und dem Bundesrat. Es geht uns dabei darum, dass Angaben für das Register möglichst EU-kompatibel erhoben werden. Den Vorwurf einer übertriebenen Bürokratie kann ich nicht nachvollziehen, geht es doch um eine jährliche Meldung von Mitarbeiterzahlen und Fahrzeugkennzeichen.

Zuletzt noch ein paar Worte zur Minderheit Fluri bei Artikel 9: Ich glaube, die Kommission war sich im Prinzip einig, dass ein Risikoeinstufungssystem aufgrund von bereits erfolgten Regelverstössen ein wünschbares Sicherheitselement ist und dass es dabei keine Rolle spielen sollte, ob dieser Regelverstoss in der Schweiz oder in der EU stattfindet. Technisch standen jedoch noch einige Fragen im Raum, und der explizite Verweis auf eine EU-Norm ist äusserst unschön. Ich bitte Sie trotzdem, bei der Mehrheit zu bleiben, damit sich der Ständerat noch genauer mit dieser Thematik befasst.

Die Gesamtvorlage werden wir von der grünliberalen Fraktion unterstützen.