Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-09-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-12
Wortprotokoll
Die bereits stattgefundene und weiter voranschreitende technische Angleichung der europäischen Eisenbahnen führt zunehmend zu einem grossen, einheitlichen Eisenbahnraum. Diese Harmonisierung im Bahnsektor hat für die Schweiz, die inmitten Westeuropas liegt und gerade auch eine exportorientierte Bahnindustrie hat, selbstverständlich grosse Auswirkungen. Die Vereinheitlichung der technischen Vorgaben erleichtert den Personen- und Güterverkehr und stärkt den Wettbewerb. Beides hat Vorteile für die Kundinnen und Kunden im Personen- und im Güterverkehr und natürlich auch für die öffentliche Hand als Bestellerin.
Die Angleichung erfolgt durch die EU schritt- und paketweise in Form von sogenannten Eisenbahnpaketen. Mit dem vorliegenden vierten Paket soll insbesondere das Zulassungsverfahren für das Rollmaterial vereinfacht werden. Es schafft die Voraussetzungen, um der Bahnbranche den Zugang zu vereinfachten Zulassungsverfahren zu ermöglichen. Es schafft gemeinsam harmonisierte Vorschriften bezüglich technischer Interoperabilität und Sicherheitsstandards und bildet die Basis zur Mitwirkung der Schweiz bei der von der EU geplanten Weiterentwicklung der Vorschriften im Zuge der Digitalisierung im Eisenbahnsektor.
Die Schaffung gleichwertiger Regelungen in der Schweiz und die vorgesehene Übernahme dieses Pakets in das bilaterale Landverkehrsabkommen Schweiz-EU bedingt eine Anpassung des Eisenbahngesetzes. Der Bundesrat kommt nach einer Analyse zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen im Eisenbahngesetz so ausgestaltet sind, dass sie einer späteren Anpassung des Landverkehrsabkommens im Hinblick auf die vollständige Übernahme der technischen Säule des vierten Eisenbahnpaketes und den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) nicht im Wege stehen. Die Anpassung des Landverkehrsabkommens selbst ist allerdings aus bekannten Gründen nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Der Ständerat ist ohne Abstimmung auf die Vorlage eingetreten und hat sie denn auch einstimmig gutgeheissen. Auch Ihre Kommission ist ohne Abstimmung auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung einstimmig - mit 23 zu 0 Stimmen - gutgeheissen. Das heisst allerdings nicht, dass sie hier wie dort diskussionslos und ohne Differenz beraten worden wäre. Ich verweise auf den Minderheitsantrag Storni zu Artikel 23cbis Absätze 5 und 6 sowie für eine neue Bestimmung unter Ziffer IIa zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Diese Minderheit verlangt, dass für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, also für das Eisenbahnrollmaterial, nicht ausschliesslich die Europäische Eisenbahnagentur zuständig sei, sondern weiterhin das BAV, soweit es um die Einhaltung des schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetzes geht. Die Minderheit nimmt damit ein Anliegen auf, das Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, in der Vernehmlassung und dann auch in unserer Kommission anlässlich der Anhörung vorgebracht hat. Es geht diesem Verband und der Minderheit darum, dass der verfassungsrechtlich in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung garantierte und bundesgerichtlich bestätigte autonome Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln mittels Wahrnehmung des im schweizerischen Recht verankerten Verbandsbeschwerderechts auch weiterhin durchgesetzt werden kann. Autonomer Zugang heisst: ohne fremde Hilfe, höchstens dank technischer Hilfsmittel wie beispielsweise Rampen.
Zum Detail komme ich dann am Schluss nochmals, aus Zeitgründen jetzt nur so viel: Die Kommission hat diesen Antrag mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, im Wesentlichen mit zwei Begründungen: Zum einen würde eine Annahme dieses Antrages die erwünschte Harmonisierung und damit auch die Verfahrensbeschleunigung zwar nicht hinfällig machen, aber doch abschwächen. Zum andern ist die Mehrheit in der Sache selbst der Auffassung, die verfassungsrechtlich zugesicherte Autonomie von Menschen mit Behinderungen könne auch gemäss bundesrätlichem Entwurf garantiert werden, weil nämlich das Bundesamt für Verkehr nationale technische Vorschriften notifizieren und deswegen die ERA diese schweizerischen Vorgaben übernehmen wird.
Aus diesen Gründen hat die Mehrheit Ihrer Kommission den Antrag, der Ihnen hier als Minderheitsantrag Storni vorliegt, mit 14 zu 6 Stimmen abgelehnt. Am Schluss komme ich nochmals im Detail auf den Minderheitsantrag Storni zu sprechen.