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preparatory:AB 324529

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-12

Wortprotokoll

Ich muss zwei Dinge vorausschicken, bevor ich auf die Details eingehe.

Wir diskutieren hier über die Prämien-Entlastungs-Initiative bzw. den indirekten Gegenvorschlag. Das Parlament hat klar gesagt, dass es keine Zustimmung zu dieser Initiative empfehlen will. Es erarbeitet jetzt einen Gegenvorschlag, um die Initianten möglichst noch dazu zu motivieren, ihre Initiative zurückzuziehen. Wir sind hier also am Dealen.

Jetzt geht es noch darum, wie hoch die Beiträge sein sollen, die die Kantone verpflichtend auszahlen müssen, um ein Problem zu lösen: die steigenden Prämien. Nur, das Grundproblem packen wir damit in keiner Art und Weise an - die Gesundheitskosten steigen weiter. Mit der Prämienverbilligung suggerieren wir der Bevölkerung, dass wir das Problem lösen würden, dabei eskaliert es weiter. Auch in den kommenden Wochen wird wieder bekannt gegeben: Die Gesundheitskosten steigen weiter. Mittlerweile sind wir so weit, dass wir einen Grossteil des unteren Mittelstandes mit Prämienverbilligungen unterstützen, damit er diese Last überhaupt tragen kann. Mir wäre es sehr viel lieber, wenn wir das Grundproblem anpacken würden: die steigenden Gesundheitskosten.

Beim Dealen mit dem Ständerat haben wir das letzte Mal das von uns erarbeitete Modell mit der Abtrennung der Ergänzungsleistungsthematik unterstützt. Dieses Modell ist im Ständerat schlicht und einfach durchgefallen, komplett durchgefallen. Im Ständerat sagte der Kommissionssprecher, dass der Beschluss des Nationalrates für die Mehrheit absolut kein Thema sei. Man hat gesagt, es sei masslos überzogen, es sei quasi ein "Doppelwumms", den der Nationalrat gemacht habe, indem er die Ergänzungsleistungen ausnimmt und die Vorlage des Bundesrates übernimmt.

Das ist die Ausgangslage, die wir jetzt gegenüber dem Ständerat haben. Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wir sollten einen Schritt auf den Ständerat zu machen. National- und Ständerat haben in Artikel 65 Absatz 1ter übereinstimmend beschlossen, dass die Kantone Mindestbeiträge an die Prämienverbilligung zu leisten haben. In Absatz 1quater des gleichen Artikels geht es darum, festzulegen, wie hoch die Mindestbeiträge in Prozenten der kantonalen Bruttokosten sein sollen. Als Maximalbetrag sehen National- und Ständerat 7,5 Prozent vor, gleich hoch wie der Bundesbeitrag, wie Sie auch Buchstabe b entnehmen können.

National- und Ständerat unterscheiden sich beim Mindestanteil. Der Nationalrat und der Bundesrat sehen einen Mindestanteil von 5 Prozent der kantonalen Bruttokosten vor, wenn die Prämien durchschnittlich weniger als 10 Prozent des Einkommens der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten ausmachen. Das würde zu Mehrkosten von rund 490 Millionen Franken führen, dies zulasten der Steuerzahler.

Der Ständerat sieht einen Mindestanteil von 3,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten vor, wenn die Prämien durchschnittlich weniger als 11 Prozent des Einkommens der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten ausmachen. Das würde zu Mehrkosten von immer noch 356 Millionen Franken führen. Auch das ist ein erklecklicher Betrag. Wir werden auch mit den Modellen gemäss Minderheit I (Prelicz-Huber) und Minderheit II (Meyer Mattea) keine Annäherung an den Ständerat schaffen.

Ich beantrage, dem Ständerat zu folgen und die Differenz auszuräumen. Der Ständerat hat sorgfältig eine Alternative zum Entwurf des Bundesrates ausgearbeitet. Es ist ein gangbarer Weg, um einen Schritt weiterzukommen.