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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-09-13

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich für meinen Einzelantrag. Aufgrund einer anderen dringenden Verpflichtung traf ich verspätet an der Sitzung der vorberatenden Kommission ein und konnte meine Anliegen nicht mehr einbringen.

Wir stehen kurz vor der nächsten Krankenkassenprämienrunde. Die Erhöhung wird massiv ausfallen. Es wird Vorwürfe und Anschuldigungen hageln, man wird uns Politikversagen vorwerfen. Die OKP als gescheitert zu erklären, greift aber zu kurz. Wir müssen alles daransetzen, die OKP gestärkt in die Zukunft zu führen und mit pragmatischen Schritten die Kostenentwicklung zu stabilisieren. Einen besonders gravierenden Kostenanstieg weist der stationäre Sektor auf. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres stiegen die Kosten der Spitäler um 9,5 Prozent pro Kopf. Dieser Kostenanstieg muss sicher überprüft bzw. es muss geklärt werden, was die Gründe dafür sind.

Artikel 49 Absatz 2bis rettet das System nicht, er ist aber ein wichtiges Puzzleteil in unserem System. Am 14. März 2023 haben wir Artikel 49 Absatz 2bis nur ganz knapp, mit 22 zu 18 Stimmen, abgelehnt. Der Nationalrat hat ihn in der Sommersession einstimmig angenommen. Dies, glaube ich, erlaubt, ja verlangt, dass wir hierauf nochmals vertieft eingehen.

Worum geht es bei Artikel 49 Absatz 2bis? Der Bundesrat soll neu Anpassungen an Tarifstrukturen für stationäre Behandlungen vornehmen können, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen und wenn sich die Parteien bei einzelnen Pauschalen nicht einigen können. Es wäre eine subsidiäre Kompetenz des Bundesrates, analog zu den bisherigen Regelungen für Einzelleistungen, Tarifstrukturen und Patientenpauschalen für ambulante Behandlungen; die Bestimmung orientiert sich dabei auch an Artikel 46a, den wir schon bereinigt und beschlossen haben.

Die Bestimmung würde einen gewissen Druck erzeugen, wenn die Verhandlungen harzig verlaufen. Dieser Druck würde den kostenbewussten Kräften helfen, da sie sich in der Regel einer Übermacht von Kantonen und Leistungserbringern gegenübersehen. Wenn Sie meinem Antrag folgten, würde der Bundesrat für alle Tarifstrukturen für Leistungen nach dem KVG über dieselben subsidiären Kompetenzen verfügen, die nur dann angewendet werden, wenn die Tarifpartner die Pflege und Anpassung der Tarifstrukturen nicht in eigener Regie gewährleisten können.

In seinem Gegenvorschlag zur Initiative hat der Bundesrat vier kostendämpfende Massnahmen skizziert. Das vorliegende Anliegen wäre der vierten Massnahme zuzuordnen, um die Kostenziele einzuhalten. Wenn Sie das Anliegen ablehnen, schwächen Sie das Kostendämpfungspaket in einem weiteren substanziellen Punkt. Das KVG fordert bereits heute betriebswirtschaftlich bemessene und sachgerechte Tarifstrukturen und Tarife, und die Tarifpartner wären aufgefordert, diese regelmässig zu überprüfen und anzupassen. Kommen die Tarifpartner dieser Aufgabe nicht nach und kündigt keiner der Tarifpartner den Vertrag, hat die Genehmigungsbehörde - also der Bundesrat - keine Möglichkeit, nicht mehr sachgerechte Tarifstrukturen an die Entwicklung anzupassen.

Indem Sie meinem Antrag zustimmen, schliessen Sie diese Lücke bei den Instrumenten des Bundes. Damit würde die Durchsetzung der bestehenden Anforderungen des KVG ermöglicht. Besten Dank, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.