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Stöckli Hans · Ständerat · 2023-09-13

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-13

Wortprotokoll

Ich hatte schon einmal die Gelegenheit, auszuführen, wie einfach es war, für diese Initiative Unterschriften zu sammeln. Das war vor vier Jahren. Ich bin mir sicher, dass es heute noch einfacher wäre, Unterschriften dafür zu sammeln, insbesondere auch im Hinblick auf die leider negative Entwicklung in der letzten Zeit und im Verlaufe dieses Jahres. Wir rechnen ja damit, dass die Prämienbelastung für die Bevölkerung um 6 Prozent zunehmen wird. Das entspricht 2,4 Milliarden Franken und stellt eine zusätzliche Belastung für die Haushalte dar, neben den Belastungen in anderen Bereichen wie Miete usw., die grösser werden. Da wird es sicher schwierig sein, zu erklären, weshalb man einen Gegenentwurf als richtiges Mittel anschaut, der nicht einmal 10 Prozent der in der Initiative vorgesehenen Unterstützungsbeiträge enthält. Sie müssen akzeptieren, dass der indirekte Gegenentwurf ungenügend ist, um dafür zu sorgen, dass die Initiative dem Volk nicht zur Abstimmung unterbreitet wird. Deshalb beantragt meine Minderheit, dem Volk die Annahme der Initiative zu empfehlen.

Bekanntlich hat man seinerzeit akzeptiert, dass die Prämien nicht wie die Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern pro Kopf berechnet werden. Dabei wurde immer argumentiert, dass durch die individuelle Prämienverbilligung ein Ausgleich geschaffen werde. Nur hat sich dieses System nicht so entwickelt, wie es sich hätte entwickeln sollen, bis das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde aus dem Kanton Luzern endlich einen wichtigen Entscheid fällte.

Im Verlaufe der letzten zehn Jahre haben über zehn Kantone, ich glaube siebzehn, ihre Prämienverbilligungen reduziert. Das heisst, man hat den Bund quasi alleingelassen. Denn heute sind die Beiträge mit einem Verhältnis von 3 zu 2,6 Milliarden Franken disproportional. Die Kantone leisten heute bei den individuellen Prämienverbilligungen weniger als der Bund. Auch das ist ein Alarmzeichen, das es zu beachten gilt.

Ich habe vorhin gesagt, dass wir dem Prämienzahler die Folgen des Versagens oder, diplomatisch ausgedrückt, der Schwierigkeiten, die wir bei der Kostendämmung haben, nicht auferlegen dürfen. Er macht, was er zu machen berechtigt ist, und er zahlt dafür einen sehr, sehr hohen Beitrag. Deshalb braucht es einen solchen Korrekturmechanismus.

Als das KVG lanciert wurde, ging man davon aus, dass die Prämienbelastung höchstens 8 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen würde. Nebenbei bemerkt: Out-of-Pocket-Rechnungen steigen sehr, sehr stark in unserem Land. Wir stellen heute fest: Die durchschnittliche Belastung eines Haushalts ist bei 14 Prozent. Das heisst, heute muss die Bevölkerung im Schnitt 14 Prozent ihres Einkommens für die Prämien einsetzen. Das sind sehr erhebliche Zahlen, die doch zu denken geben sollten.

Man sagt, dass durch die Initiative keine Anreize geschaffen würden, um Druck auszuüben, das Dämpfen der Kosten ernsthaft anzugehen. Die Währung ist der Schweizerfranken. Kantone und Bund, die zusätzlich Beiträge leisten müssen, werden zusätzlich belastet werden. Das kann zweifellos auch ein grosser, starker Motor sein, um schliesslich entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Ich habe es vorhin gesagt: Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der hier im Ständerat noch verschlechtert wurde. Wie sollen wir der Bevölkerung erklären, dass das ein indirekter Gegenvorschlag ist, wenn acht Kantone in unserem Land trotz indirektem Gegenvorschlag keine zusätzlichen Prämienverbilligungen leisten müssen? Das bleibt ein gut gehütetes Geheimnis derjenigen, welche den indirekten Gegenvorschlag nach der Variante des Ständerates und nun auch des Nationalrates zum Beschluss erhoben haben.

Das alles führt dazu, dass die Initiative dem Volk mit Empfehlung auf Annahme zu unterbreiten wäre.