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Jost Marc · Nationalrat · 2023-09-13

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13

Wortprotokoll

Bei der Regulierungsbremse geht es darum, dass analog zur bestehenden Ausgabenbremse eine qualifizierte Mehrheit in den beiden Räten einem Erlass zustimmen müsste, wenn Unternehmen davon besonders betroffen sind. Dazu wäre eine Ergänzung von Artikel 159 der Bundesverfassung nötig.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Warum? Im Grunde genommen ist die Antwort einfach: Wie dies bereits unsere Schwesterkommission und dann auch der Ständerat festgestellt haben, ist diese Vorlage demokratie- und staatspolitisch fragwürdig. Die Regulierungsbremse würde nämlich eine Interessengruppe - in diesem Fall Unternehmen - im parlamentarischen Prozess strukturell bevorteilen. Eine Änderung der erforderlichen Mehrheiten im Parlament zugunsten einer einzigen Interessengruppe widerspricht unserem staatspolitischen Verständnis fundamental. Andere gesellschaftliche Interessen, die genauso berechtigt sein könnten, würden dadurch benachteiligt. Die ausgewogenen und fairen politischen Entscheidungsprozesse in unserer Demokratie, die wir gerade gestern besonders zelebriert haben, würden wir damit aus dem Gleichgewicht bringen. Ein so tiefer Eingriff ins System, bei welchem plötzlich die Interessen der Unternehmen höher gewichtet würden als jene zum Beispiel der Konsumentinnen, der Arbeitnehmer oder des Schutzes des Klimas und auch der Umwelt, ist fragwürdig. Nach wie vor soll die Devise gelten: ein Interessenvertreter, eine Stimme.

Hinzu kommt aus der Sicht der Mehrheit der Kommission eine weitere Schwierigkeit, die Frage nämlich, wann eine Vorlage überhaupt ein qualifiziertes Mehr erreichen müsste. Es dürfte schwierig festzustellen und sehr umstritten sein, wann die Unternehmen besonders betroffen sind. Zu bestimmen, wie viele Unternehmen durch eine neue Regulierung betroffen wären und welche Kostenfolgen ein Geschäft auslösen würde, ist keine exakte Wissenschaft.

Sie können sich die Kontroversen vorstellen, die entstehen dürften. Dadurch würde eine grosse Unsicherheit in den Parlamentsbetrieb kommen. Neben Rechtsunsicherheit dürften auch zusätzliche Kosten ausgelöst werden, zum Beispiel für externe Expertisen. Zu oft müsste man dann wohl zur Einsicht gelangen: ausser Spesen nichts gewesen.

In der Kommission liessen wir uns auch darüber informieren, was eine Überprüfung der Schlussabstimmungen in der Zeit zwischen 2014 und 2019 bezüglich einer möglichen Regulierungsbremse ergeben hat. Das Resultat ist ernüchternd. Die Regulierungsbremse hätte nur gerade bei 0,5 Prozent aller Abstimmungen eine Folge gehabt. Genau 3 von über 600 Vorlagen wären unter die Regulierungsbremse gefallen: die Altersvorsorge 2020, das Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative im Ausländergesetz und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Sambia. Ergo wäre die Regulierungsbremse weder effizient, noch würde sie wohl im richtigen Moment wirken. In der Schweiz haben wir andere Instrumente zur Verfügung wie das Vernehmlassungsverfahren, welches verschiedensten Akteuren erlaubt, ihre Meinung einzubringen. Gerade eine solche Vernehmlassung hat bei dieser Vorlage zum Ergebnis geführt, dass auch die grosse Mehrheit der Kantone und aller Teilnehmenden insgesamt diese Vorlage kritisch sieht.

Dass wir darauf achten, die Unternehmen in der Schweiz nicht mit vielen und komplizierten Reglementierungen auszubremsen, ist auch aus der Sicht der Kommission ein berechtigtes Anliegen. Dieses Ziel muss jedoch anders und zielführender erreicht werden. In diesem Sinne kommt die Mehrheit der Kommission mit Bundesrat und Ständerat zum Schluss, dass das Unternehmensentlastungsgesetz, das wir noch beraten werden, ein zielführenderer Weg ist als die Regulierungsbremse.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, nicht auf diese Vorlage einzutreten.