Graf Maya · Ständerat · 2023-09-13
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-09-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst entschuldigen, dass ich es in der Kommission verpasst habe, einen Minderheitsantrag einzureichen, und Sie jetzt hier mit einem Einzelantrag bitten muss, die Motion anzunehmen. [PAGE 728]
Die Motion würde den Auftrag erteilen, die fehlenden Rechtsgrundlagen auf Stufe Verordnung und damit Sicherheit zu schaffen. Wenn sich die Tarifpartner nicht einigen, könnte das Parlament ein Machtwort sprechen respektive eine Vorgabe machen, was jetzt zu tun ist.
Die heute bestehende Unsicherheit hat für viele Patientinnen und Patienten und deren Umfeld gravierende Folgen. Werden psychische Probleme verschleppt, so nimmt die Belastung zu. Es gibt auch mehr Arbeitsausfälle, und es steigt das Risiko einer Chronifizierung, die zu Mehrkosten führt. Auf ein Gerichtsurteil zu warten, ist keine Lösung, zumal ein finaler Entscheid Jahre dauern kann - das wissen wir alle, wir haben uns ausführlich darüber informieren lassen und haben es gehört. Im Interesse der Patientinnen und Patienten ist jetzt also unabhängig vom Ausgang der Gerichtsurteile unbedingt schnell Rechtssicherheit zu schaffen, damit Fachpersonen in Weiterbildung ihre systemrelevante Arbeit fortsetzen und damit die Psychologinnen und Psychologen ihre Weiterbildungen abschliessen können.
Wie wir wissen, hat das Bundesverwaltungsgericht gesagt, die Tarifpartner seien für die Tarife zuständig. Das ist zwar formell korrekt, doch es ist zu vermuten, dass die Tarifpartner angesichts der schwierigen Ausgangslage eben keine Einigung finden. Dann, wir haben es gehört, ist es an den Kantonen, die definitiven Tarife festzulegen. Dagegen kann aber wieder Beschwerde eingereicht werden. Und wenn es keinen nationalen Tarifvertrag gibt, fehlen dann eben auch entsprechende Regelungen auf der Vertragsebene ganz.
Es ist daher leider unwahrscheinlich - ich bedauere das auch -, dass es in den nächsten Jahren zu einer Einigung kommt,[NB]obwohl das explizit gewünscht wäre. Ich erachte es also als wichtig, die Motion anzunehmen. Damit wird auf Stufe Verordnung explizit festgehalten, dass die genannten Leistungen zu vergüten sind. Diese Präzisierung ist dann sicher auch wichtig für zukünftige Gerichtsfälle, die zu erwarten sind.
Wir sollten hier wirklich keine Zeit verlieren! Leider nimmt der Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen nämlich weiter zu, und es besteht ein beträchtlicher Mangel an Psychotherapieangeboten. Es ist aus diesem Grund unerlässlich, dass auch mittelfristig genügend psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Voraussetzung erfüllen können, um im Anordnungsmodell über die Grundversicherung abrechnen zu können. Das haben wir ja hier erst kürzlich beschlossen, und mit dieser Motion tragen wir nun dazu bei, dass sich eben auch mehr Psychologinnen und Psychologen zu Psychotherapeutinnen und -therapeuten ausbilden können.
Wie wir uns informieren lassen mussten, wurden leider auch viele Weiterbildungsplätze gestrichen, weil eben die Finanzierung - vor allem bei Santésuisse-Versicherungen - unklar ist.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass wir in unserem Kommissionsbericht damals geschrieben haben, die Kommission unterstütze explizit den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell, in dem psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten künftig auf ärztliche Anordnung hin selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein können.
Klar, in dieser Motion sprechen wir von der Weiterbildung, aber wie Sie sehen, ist schon vieles geregelt. Ein paar Details sind auf Stufe Verordnung noch zu präzisieren, um Klarheit zu schaffen. Mit Annahme der Motion wird die Frage der Finanzierung von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung geklärt.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.